hi,sass heute so schön im freien in unsrer altstadt u spielte mit meinem neuen N095 rum.Als ich auf wlan kam: stand auf meinem display auf einmal dort:Wirelesslan gefunden.Ich weiss nicht wo in der nähe ein anschluss war.Hab dann ein bischen im internet gesurft.
Nun meine frage : ist das dann kostenlos oder geht das surfen bze nutzung des wlan auf meine handyrechnung?
Danke
MFG Gerhard
N95-Wlan autom.eingelockt kostenlos
-
-
-
Hi Gerhard,
Das WLan surfen geht so nicht auf deine Handyrechnung, sondern ist kostenlos...
Außnahmen bilden hier z. B. Kostenpflichtige T-Mobile-Hotspots...
-
Und wenn der WLAN-Hotspot kostenpflichtig ist merkst Du es sofort, da Du zuerst auf eine Anmeldungsseite des Betreibers kommst wo Du Dich einloggen musst. Mit der Angabe von in der Regel Kreditkartendaten zur Abrechnung. Bis dahin ist es noch gebührenfrei, erst anschließend rollte der Rubel.
-
Eine Frage stellt sich aber schon: darf ich ein "offenes" WLAN-Netz nutzen? Oder mache ich mich da - streng rechtlich gesehen - strafbar, da ich "Eigentum" von Dritten benutze ohne vorher die Genehmigung erhalten zu haben.
So nach dem Motto: wenn ein Fahrrad am Wegrand steht und nicht abgeschlossen ist, dann kann ich es für eine Radtour nutzen... ?
Gruß Walter
-
Danke, bin nun mal wieder bei dem N95 ein "Stück" weiter gekommen.
MFG
Gerhard -
Das musst Du natürlich unterscheiden. Wenn Du z. B. in der Nähe eines Schnellrestaurants bist und deren kostenlosen WLAN-Dienst nutzt ist es legal. Auch wenn die natürlich gerne mit Dir Umsatz in Form von Essen und Trinken gemacht hätten.
Solltest Du allerdings auf einen privaten offenen WLAN-Router stoßen wäre es schon nicht mehr legal. Aber wer heutzutage noch so dämlich ist sein WLAN nicht zu verstecken, verschlüsseln und Passwort zu schützen ist eigentlich schon selber Schuld.
Interessanter Hinweiß am Rande, der Eigentümer ist zum Großteil auch dafür verantwortlich was Du über seinen Online-Zugang anstellst. Rechtlich betrachtet ist dieser in dem Augenblick ein Internet-Provider!!!
-
OK, verstanden. Aber wie kann ich zwischen einem WLAN-Hotspot eines "Schnellrestaurants" und einem privaten WLAN unterscheiden?
Eigentlich nicht, oder? Aber dann greift wohl: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Will heißen, ich darf den Hotspot des Schgnellrestaurants nur nutzen, weil ich mich vorher "informiert" habe, dass das ein offene, legaler Zugangspunkt ist.So gesehen, mache ich mich also "strafbar", wenn ich ein WLAN nutze, ohne vorher geprüft zu haben, ob ich das darf oder eben nicht.
Ist das so oder stimmt meine Argumentation nicht?
Die Probleme, die der Besitzer so eines offenes WLANs mit den über sein WLAN getätigten Traffic hat, ist ein ganz anderes Thema.
Gruß Walter
-
Und bitte noch einen Punkt nicht übersehen - evtl. steckt auch ein böser Zeitgenosse dahinter, der schön mitprotokolliert, was da so über sein W-Lan läuft und auf diese Weise evtl. an deine email-passwörter gekommen ist ?! Dies nur so als Hinweis am Rande...
mfg
Michi
-
-
Zitat
Solltest Du allerdings auf einen privaten offenen WLAN-Router stoßen wäre es schon nicht mehr legal. Aber wer heutzutage noch so dämlich ist sein WLAN nicht zu verstecken, verschlüsseln und Passwort zu schützen ist eigentlich schon selber Schuld.
Doch, es ist erlaubt bei so einem W-Lan mitzusurfen, da es dann als öffentlicher Hotspot gilt. Und der Besitzer der Internetleitung muss dann auch für eventuelle Strafbefehle geradestehen. Also nicht vergessen das W-Lan immer schön mit Passwort betreiben!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!