Hallo,
hier wird sehr häufig Gewährleistung und Garantie durcheinander gewürfelt.
Garantie hat man bei Vodafone auf ein Handy 2 Jahre ab Kaufdatum und ist eine freiwillige Sache von Vodafone.
Gewährleistung gilt auch zwei Jahre ab Kaufdatum (im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler danach beim Kunden). Die Gewährleistung beginnt bei einem Austauschhandy wieder zwei Jahre.
In dem Fall von YKC würde ich auch keinen Sondertausch durchführen, allerdings würde ich ihm ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einräumen und ihm seinen Kaufpreis zurück erstatten. An den Vertrag ist das V3 nach über zwei Jahren nicht mehr gebunden und ich denke mal das der Vertrag auch schon wieder verlängert wurde. Ich hätte keine Lust ihn jeder 2. Woche mit dem defekten Telefon (sofern es den defekt ist) im Laden stehen zu haben.
Zum Glück habe ich eine Werkstatt mit dabei, die können einen nicht gerechtfertigte Handyüberprüfungen berechnen