vodafone verweigert berechtigte gerätewandlung

  • Hallo,
    hier wird sehr häufig Gewährleistung und Garantie durcheinander gewürfelt.
    Garantie hat man bei Vodafone auf ein Handy 2 Jahre ab Kaufdatum und ist eine freiwillige Sache von Vodafone.
    Gewährleistung gilt auch zwei Jahre ab Kaufdatum (im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Händler danach beim Kunden). Die Gewährleistung beginnt bei einem Austauschhandy wieder zwei Jahre.


    In dem Fall von YKC würde ich auch keinen Sondertausch durchführen, allerdings würde ich ihm ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einräumen und ihm seinen Kaufpreis zurück erstatten. An den Vertrag ist das V3 nach über zwei Jahren nicht mehr gebunden und ich denke mal das der Vertrag auch schon wieder verlängert wurde. Ich hätte keine Lust ihn jeder 2. Woche mit dem defekten Telefon (sofern es den defekt ist) im Laden stehen zu haben.


    Zum Glück habe ich eine Werkstatt mit dabei, die können einen nicht gerechtfertigte Handyüberprüfungen berechnen
    :D


  • nicht gerechtfertigt???
    muss dich enttäuschen, ich hatte noch keinen v3-swap der etwas getaugt hat! ZUMINDEST NICHT VON VODAFONE!

  • @ YKC


    Ich habe nicht gesagt das deine V3's keinen defekt haben bzw. hatten, sondern nur das wir Handys überprüfen und nicht gerechtfertigte (also welche ohne defekt) Überprüfungen berechnen können. Es gibt ein paar Spezis (bitte jetzt nicht auf dich beziehen) die sich halt einen Sondertausch erschleichen wollen. Du brauchst das auch nicht auf Vodafone schieben weil a) das V3 von Motorola gebaut wird und b) der Service (SWAP-Telefone) von arvato geleistet wird. Die beliefern auch andere Netzbetreiber und dort treten ähnliche Probleme mit den Telefonen auf. Abgesehen davon habe ich auch einige Kunden deren V3 keine einzige Macke in den zwei Jahren hatte.

  • SOT


    Ein Recht auf Sondertausch/Wandlung gibt es nur innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren, ist die Garantiezeit abgelaufen werden bei VF zu recht keine SOTs durchgeführt, trotzdem hast du Glück das VF so Kulant ist und auf seine SWAP Geräte wieder 2 volle Jahre Gewährleistung gibt. Also meiner Meinung nach ist die Weigerung hier einen SOT durchzuführen berechtigt. VF ist ja auch kein Wohltätigkeitsverein, sollten sie das V3 zurücknehmen sehen die keinen Cent von Motorola, wenn das ursprüngliche Kaufdatum länger als 2 Jahre zurückliegt, und der volle Kaufpreis wird somit der entsprechenden Filiale/Partneragentur in Rechnung gestellt.


    gruß derdanne

  • Hallo und guten abend allerseits!


    Grabe diesen alten Threat jetzt mal wieder aus...


    Ich habe ,bzw. meine Freundin hat momentan auch Probleme mit einer abgelehnten Wandlung eines Motorola K1!


    Das Gerät wurde bereits dreimal getauscht (Firmware Probleme inkl. absolut mieser Sprachqualität)


    Das Gerät wurde damals (18.12.`06) in einer VF Partneragentur gekauft.
    Schon beim Tausch des K1 gab es jedesmal Ärger. Hat meistens zwei Wochen gedauerrt bis das neue Handy da war.


    Im Juni diesen Jahres kam dann nach drei Wochen (!!!) das aktuelle Telefon an.
    Wieder gleicher Firmware-Fehler. Miese Sprachquali, Abstürze...
    Auf dem Gerät befidet sich die aktuellste Firmware-Version, wurde schon geprüft inkl. Update.
    Vor zwei Wochen wollte ich das Gerät in der VF Agentur zwecks Wandlung abgegeben.
    Der Verkäufer sagte eine Wandlung sei nicht mehr möglich weil es bei Vodafone eine sechsmonatige Frist vor Vertragsverlängerung gäbe in der er das Gerät nicht mehr wandeln könne. Also die 1212 angerufen.
    Die Frist gab es natürlich nicht. Er wollte meiner Freundin nur eine vorzeitige Vertragsverlängerung andrehen, die Provision einstreichen und die Kosten für die Wandlung sparen!
    Die nette Dame aus dem Callcenter hat daraufhin in der Agentur angerufen und die sofortige Wandlung in Auftrag gegeben!
    Ein Mitarbeiter der Agentur hat mir dann zugesichert das Gerät einzuschicken.
    War gestern (nach einer weiteren Woche) wieder dort um das neue Handy abzuholen das sich meine Freundin ausgesucht hat..aber war natürlich nix!
    Der Verkäufer hat den Karton mit dem K1 auf den Tisch geknallt und gesagt das er das Gerät nicht wandeln würde weil ihm dadurch Kosten entstehen würden und er ja blöd wäre wenn er die Kosten tragen würde. Meine Freundin könne ja den Vertrag vorzeitig verlängern und würde ja dann ein neues Handy bekommen.


    Fazit: Rufe Montag in Düsseldorf an! Veralbern kann ich mich allein. Das Gerät wird gewandelt! Gerade weil die zahlreichen Firmware Probleme des K1 bekannt sind! Der Vertrag meiner Freundin wird jetzt online verlängert. Diese Agentur sieht von uns keinen Cent mehr!


    MfG ascali

  • War es denn auch ein Handy direkt von Vodafone? Das siehst Du an der Quittung. Steht auf dem Briefpapier "Vodafone D2 GmbH" unten im Fuß oder steht "Handy Müller GmbH" drauf? Es gibt ja auch Partneragenturen, die ihre eigene Ware verkaufen und damit hat Vodafone dann wenig (nämlich gar nichts) zu tun. Du erkennst es auch an der Beleg-Nummer. Wenn eine Partneragentur Dir das Telefon verkauft hat, steht da "P1234-12345" oder so, bei einer Filiale eben "F1234-12345".


    Das hört sich nämlich für mich so an, als wenn das Telefon eben nicht direkt von Vodafone verkauft wurde.

  • Guten Abend,


    gehe doch einfach in eine "direkte" Vodafone Filiale (erkennst du bei der Filialsuche auf der VF-Homepage daran, dass die Öffnungszeiten angezeigt werden).


    Dort wird man eine Wandlung durchführen ohne langes Zögern. Voraussetzung ist natürlich: Fehler feststellbar, alle Belege vorhanden, kompletter Lieferumfang, original Rechnung


    Falls der Fehler nicht ersichtlich ist, wird das Telefon an ein Vodafone Competence Center geschickt, diese Prüfen dann den Fehler, wenn er dort feststellbar ist bekommt die Fil das Handy zurück und es gibt eine Wandlung. (Dauert ca.2 Wochen). So wird das zumindest bei uns gehandhabt.



    grüße

  • Jeder VF-Shop, also völlig egal ob Filliale oder Parneragentur, kann einen SOT durchführen, muss aber nicht. Es findet sich immer ein Grund, bei älteren Geräten die Nummern abzubügeln.


    Dazu müssen die Papiere in Ordnung sein, also die Seriennummern vom Kauf bis zum aktuellen Gerät lückenlos nachvollziehbar sein. In Originalen!


    Dann sollte das Gerät vollständig sein, also mit Ladegerät, Akku und eventuell vorhandenem wertigen Zubehör. Ob die Anleitung oder ein Kabel-Headset noch da ist, ist egal. Wenn das Gerät im Set mit einem BT-Headset verkauft wurde, dann muss auch das dabei sein.


    Dann muss das Fehlerbild vor Ort nachvollziehbar sein, ein Beschreibung des Fehlers "Gerät stürzt manchmal ab" gehört nicht dazu.
    Die Entscheidung über das Fehlerbild trifft der Shop, da kann auch keine Hotline Anweisungen geben. Ich kann ja auch nicht sagen, dass mein Auto immer dann Geräusche macht, wenn der Verkäufer grad nicht da ist.


    Ich habe die Fälle häufiger im Shop gehabt, der Kunde sagt "die Hotline hat aber gesagt, sie müssen mir das Gerät umtauschen". Dann kommt immer die Gegenfrage: "Und warum tauscht ihnen das Hotline das Gerät nicht selber?"


    Kein Shop legt sich alten Schrott auf Halde, zumal den Shops die SOT-Ablehnungen nicht unerhebliche Kosten verursachen. Da werden die Ausreden auch mal kreativer.


    Und wer als Kunde so wichtig ist, das VF die Wandlung auch ohne Voraussetzungen erfüllt, der kennt auch die Wege um von seinem VB oder der NL einen Freifahrtschein zu bekommen.


    Es ist sehr schade, dass das System so rigoros ist, aber das System ist so oft von von Parasiten missbraucht worden, dass sich VF und Arvato wehren mussten.
    Aber wenn das Gerät wirklich Fehler hat, dann gibt es auch die Wandlung.

  • Es wurde zwar schon mal gesagt, aber vielleicht nochmal: Seit 2002 gibt es keine "Wandlung" mehr. Ihr meint "Rücktritt".


    *klugscheißmodusende*

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