Hallo,
habe ein gelocktes 5110, aber zu der e+ free and easy keine unterlagen mehr.
Muss ich das Gerät jetzt in den Müll werfen...?
Kenn mich da net so aus,
Danke schonmal für die Antworten!
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Hallo,
habe ein gelocktes 5110, aber zu der e+ free and easy keine unterlagen mehr.
Muss ich das Gerät jetzt in den Müll werfen...?
Kenn mich da net so aus,
Danke schonmal für die Antworten!
Re: gelocktes 5110 in den Müll? (pin&puk verloren)
ZitatOriginal geschrieben von Ethan
Hallo,
habe ein gelocktes 5110, aber zu der e+ free and easy keine unterlagen mehr.
Muss ich das Gerät jetzt in den Müll werfen...?
Kenn mich da net so aus,
Danke schonmal für die Antworten!
Wenn dann war es ein 5130.
Willst du es verkaufen?
1. Wird es ein 5130 sein, das 5110 ist ein D-Netz-Gerät
2. Der SIMLock hat nur ein wenig mit der Karte zu tun - einfach mal die E+ Hotline anrufen und die IMEI des Gerätes durchgeben, dann erfährst du, wie lange die Sperre noch gilt, oder ob das Gerät vielleicht schon freischaltbar ist.
5110? 5130... naja, stimmt auch wieder.
Aber ich sag trotzdem 5110 dazu
wie funktioniert das mit dem freischalten genau? per eingabe einer zahlenkombination?
Musst mal bei E+ anrufen, ob das Gerät überhaupt schon entsperrt werden kann. Wenn, dann bekommst du nen Zahlencode, den du mit ner anderen Sim eingeben musst.
Ethan
die hotline müßte dir den puk nennen können. ich kann dir allerdings nicht sagen, was du alles brauchst um dich zu identifizieren. ich kann es nur für loop sagen: die möchten die tel. nummer sowie die letzten 4 zahlen deines persos.
ruf einfach mal die hotline an und schildere denen deinen fall. die haben den puk auf jeden fall in ihrer datenbank
Ist oder war nicht gerade die PUK mal die Identifizierungsmöglichkeit bei F&E ?
Hi,
bei FEC ist entweder die PUK 1 oder die FEC-Geheimzahl ( wird beim ersten Anruf mit dem System vereinbart) die Möglichkeit der Identifikation.
Gruß
Mike
ZitatOriginal geschrieben von mr2000
bei FEC ist entweder die PUK 1 oder die FEC-Geheimzahl ( wird beim ersten Anruf mit dem System vereinbart) die Möglichkeit der Identifikation.
Bei Vertragsdaten ja, aber bei den Geräten? Die Geräte werden immer noch über die IMEI identifiziert und wenn bei einem Gerät die Bindungsfrist abgelaufen ist, dann müsste die IMEI eigentlich reichen.
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