Preiserhöhung 0900er Nummern (evtl. außerordentliches Kündigungsrecht)


  • Das ist grundsätzlich richtig was du schreibst, aber soweit ich das verstanden habe, durften die NB bisher maximal 2,00 Euro abrechnen, egal wieviel der Diensteanbieter verlangt. Nun dürfen sie 3,00 Euro abrechnen, der Diensteanbieter bekommt aber weiterhin denselben Betrag, so daß letztlich 1,00 Euro mehr beim NB verbleibt. Dh. das wäre dann eigentlich schon eine Entgelterhöhung zu Lasten des NB-Kunden.

    Hier stand eine Signatur.

  • Sie rechnen aber nur den Betrag ab, den der Dienstanbieter ansagt/berechnet - das kannst Du den Preislisten aller Netzbetreiber nachlesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Sie rechnen aber nur den Betrag ab, den der Dienstanbieter ansagt/berechnet - das kannst Du den Preislisten aller Netzbetreiber nachlesen.


    Also bisher jedefalls nicht. Meine eigene 0900 Nummer mit 0,99 Euro ausm Festnetz (zum Prepaid-Karten leermachen ^^) kostet über die NB 1,99 oder 2,00

    Hier stand eine Signatur.

  • § 66d TKG
    Preishöchstgrenzen
    (1) Der Preis für zeitabhängig über Rufnummern für Premium-Dienste abgerechnete Dienstleistungen darf bei Anrufen aus dem Festnetz höchstens 2 Euro pro Minute und bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen höchstens 3 Euro pro Minute betragen, soweit nach Absatz 3 keine abweichenden Preise erhoben werden können. Dies gilt auch im Falle der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst. Die Abrechnung darf höchstens im Sechzig-Sekundentakt erfolgen.


    Heißt nichts anderes: Wo vorher max. 2 € für einen zeitabhängigen Premiumdienst genommen werden durfte kann man jetzt beim Mobilfunk max. 3 € kassieren. Das gilt wohlgemerkt für den Anbieter des Premiumdienstes nicht für den Netzanbieter.


    Bsp. Herr Dean geht zu den Blubbelblasen und sagt er will einen Mehrwertdienst für 5€ die Minute anbieten. Die Blasen verweisen auf das alte TKG und sagen dass sie max. 2 € berechnen dürfen. Ab 01.09. ist es ihnen gesetzlich erlaubt Herrn Dean soweit entgegen zu kommen, dass sie 3 € berechnen können.


    Natürlich freuen sich auch die Netzanbieter einen Keks schließlich werden sie am Umsatz des Herrn Dean mitverdienen. Aber eben nicht dadurch, dass sie sich das Geld selber in die Tasche stecken sondern nur dadurch, dass ein höherer Umsatz bei Dean auch mehr Geld für sie bedeutet. Da die Leistung der Mehrwertdienste aber nach wie vor vom Kunden beim Dienstanbieter in Anspruch genommen wird und nicht beim Netzbetreiber haben sich die Konditonen für den Kunden im Vertragsverhältnis zum Netzanbieter nicht verschlechtert, der Kunde bekommt von diesem nach wie vor die vertraglich vereinbarte Leistung zu den selben Konditonen wie vorher.


    Alle Klarheiten beseitigt?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ich weiß ja jetzt nicht auf welches "lex specialis" Du Dich da beziehen willst

    Auch gar keines, da ich mich inzwischen eurer Ansicht anschließe.


  • wie gnädig, o2 verzichtet darauf die gesetzlichen Regelungen zu brechen.

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