ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
Ich weiß ja jetzt nicht auf welches "lex specialis" Du Dich da beziehen willst, aber hier ist der Fall mehr als eindeutig, da gibt es keine "Stolpersteine" sondern es ist höchstrichtlich entschieden, dass bei der Nutzung von Mehrwertdiensten eben nicht der Netzanbieter der Vertragspartner ist, sondern der Dienstanbieter der Mehrwertdienste.
Da aber für die Nutzung von Mehrwertdiensten kein fester Betrag zwischen Dir und dem Netzanbieter vereinbart wurde kannst Du Dich nicht darauf berufen, dass die "Erhöhung" ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages ist, weil es nie Bestandteil des Vertrages gewesen ist.
Theoretisch hättest Du bereits jetzt schon das zahlen müssen, was Dir bei einem Anruf einer solchen Nummer im Vorfeld angesagt wird. Aufgrund des TKG war es den Netzbetreibern bisher nur gestattet 2 € zu berechnen und künftig eben 3 €. Das ist aber noch lange keine Preiserhöhung durch den Netzanbieter weil er künftig eben statt 2 € dann 3 € an den Dienstanbieter weiterleitet.
Die Leistungen die Du vom Netzanbieter in Anspruch nimmst werden nicht teuerer -> kein wichtiger Grund zur Kündigung.
Das ist grundsätzlich richtig was du schreibst, aber soweit ich das verstanden habe, durften die NB bisher maximal 2,00 Euro abrechnen, egal wieviel der Diensteanbieter verlangt. Nun dürfen sie 3,00 Euro abrechnen, der Diensteanbieter bekommt aber weiterhin denselben Betrag, so daß letztlich 1,00 Euro mehr beim NB verbleibt. Dh. das wäre dann eigentlich schon eine Entgelterhöhung zu Lasten des NB-Kunden.