Das Rollo (Aussenrollo, Plastik-Lamellen) ist ohne Eigenverschulden noch durch mutwillige Beschädigung kaputtgegangen.
Eigentlich ist das doch Vermietersache, oder ?
Wie siehts ausserdem mit dieser Kleinreparaturklausel aus ?
Gilt die nur bis zu dem Betrag und alle anderen Sachen darüber muss der VM tragen ?!?