Nötigung "light"?

  • Guten Morgen!


    Folgende Situation:


    Wie immer, wenn die Autobahn frei ist und es das Wetter zulässt, gleite ich heute Abend mit 180 - 200 Km/h über die Autobahn (A5, kein Tempolimit). Dann auf der rechten Spur ein LKW, auf der linken ein überholender PKW. Also habe ich brav abgebremst und bin mit recht großem Abstand hinter dem überholenden (ca. 120 Km/h) PKW hinterher. Als er ein ganzes Stück am LKW vorbei war, fange ich wieder an zu beschleunigen, da die rechte Spur absolut leer war und ich damit rechnete, dass sich der PKW vor mir gleich wieder rechts einordnet.


    Aber - Nix.


    Zuckelt weiter mit 120 auf der linken Spur der absolut leeren Autobahn. Also bin ich etwas näher gekommen - nichts. Dann habe ich links geblinkt. Ca. 20 Sekunden lang - nichts. Leicht genervt habe ich dann zweimal kurz die Lichthupe betätigt, worauf er dann auch sofort rechts rüber gefahren ist.


    Da ich normalerweise ein sehr ruhiger Fahrer bin und mich eher hinter einen Drängler hänge, bevor ich selbst drängle, mache ich mir jetzt einige Gedanken, wie sich die Aktion von eben rechtlich darstellt.


    Blinker setzen halte ich eigentlich nicht für Nötigung, nah aufgefahren bin ich auch nicht, die Lichthupe war auch recht dezent - also kein sekundenlanges Aufblenden von hinten.


    Was haltet Ihr davon? Wie könnte man anders in solch einer Situaltion reagieren?


    Der Stefan...

  • Re: Nötigung "light"?


    Zitat

    Original geschrieben von STEFAN
    Was haltet Ihr davon? Wie könnte man anders in solch einer Situaltion reagieren?


    Nötigung ist das noch nicht, nicht mal im Ansatz, wenn du wirklich kein "Gewitter" veranstaltet hast ;). Du hast dich lediglich "bemerkbar" gemacht. Bei normalen Sicherheitsabstand und dezenter Lichthupe sehe ich überhaupt kein Problem.

  • Re: Nötigung "light"?


    Zitat

    Original geschrieben von STEFAN
    Was haltet Ihr davon? Wie könnte man anders in solch einer Situaltion reagieren?


    Ich finde es in Ordnung und reagiere auch so. Dabei aber genügend Abstand halten und immer schön die Nerven behalten. Lieber etwas länger hinter der "Schnecke" bleiben. Mit der Lichthupe sollte man Vorsichtig sein, der Blinker ist da IMHO besser.


    cu
    Thomas

     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive
     iPad 6 & iPad Air Wi-Fi/Cellular
     iPhone 16 Pro Max White Titanium
     Watch 6 44er Edelstahl Gliederarmband

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k

  • IMHO kann es auch Nötigung sein wenn man die rechte Spur blockiert, evtl. hat der Fahrer auch nicht in den Spiegel geschaut.


    Das dich die Situation aufgeregt hat kann ich sehr gut verstehen. Bei 20 sec. Anblinken, Auffahren und Lichthupe würde ich aber nicht mehr von "Light" sprechen, das ist Nötigung! So wie du es beschreibst hat der Fahrer aber wohl nicht viel davon mitbekommen, wohl eher gepennt...


    Wenn ich in eine solche Situation komme wechsle ich in die rechte Spur und fahre erstmal an das Fahrzeug heran (nur bis zum Heck, nicht Überholen!). Meistens möchte dann der Fahrer auch rechts rüber (wieder Platz machen). Wenn das nicht reicht Blinke ich links, wechsle die Spur (natürlich mit etwas Abstand) und lasse langsam den Abstand größer werden, dabei ist dann der Blinker immer etwas länger als sonst an... :D
    Hoffe ich habe mich Verständlich ausgedrückt!

    Auch aus Dresden?

  • wandrinstar
    du meinst wohl die linke spur :rolleyes:


    ich hab mal im tv mitbekommen das man sich auf die art und weise (lichthupe) bemerkbar machen darf
    allerdings nur unter der voraussetzung einen angemessenen abstand zu haben
    sonst ist es drängeln


    ach ja es ist wohl auch selbstredent das sowas nur dann erlaubt ist wenn einer die linke spur freigeben "kann" und nicht noch am überholen ist (ob er dabei einen oder mehrere überholt ist egal)
    also den ganzen rest ausbremst


    das was du gemacht hast (stefan) sollte eigentlich kein problem sein und sollte er dich anzeigen hast du hier ein ganzes forum voller zeugen das dem nicht so war :D

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Stefan: So wie von dir geschildert war das ein ganz normales Aufmerksammachen deinerseits einem etwas, sagen wir unaufmerksamen Verkehrsteilnehmer gegenüber.


    Dem OLG Hamm zufolge ist auch 12 sekündiges 'Drängeln' noch nicht als Nötigung zu werten, da ein durchschnittlicher Autofahrer damit nicht 'in Angst und Schrecken versetzt werden' könne.
    Quelle (vorletztes Urteil auf der Seite) Dies ist aber Kriterium, ob physisch spürbarer Zwang, und damit Gewalt im Sinne des § 240 StGB (Nötigung) vorliegt.
    Im Gegenteil, sollte der vor dir absichtlich langsam gefahren sein (Autofahrer mit Erziehungsauftrag unterwegs...), kann dies als Nötigung gelten, kommt aber immer auf die Umstände des Einzelfalles an und muss auch klar bewiesen werden können. Die selbe Quelle


    Eine weitere gute Zusammenstellung zum Thema gibt es hier: Klick!

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Re: Re: Nötigung "light"?


    Thomas
    > Mit der Lichthupe sollte man Vorsichtig sein,
    > der Blinker ist da IMHO besser.


    Eher nicht.


    Was Du empfiehlst, kostet 10 Fragezeichen:


    Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt
    StVO § 5 Abs. 4a; § 49 Abs. 1 Nr. 5; § 6 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 6; § 7 Abs. 5 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 7; § 9 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 9; § 10 Satz 2; § 49 Abs. 1 Nr. 10; § 42 Abs. 2 (Zusatzschild zum Zeichen 306); § 49 Abs. 3 Nr. 5 : 10€


    Das Benutzen des Fernlichts ist, soweit nicht nötigend, keine OWi.


    N.

  • CK-187
    Nein, ich meine schon die Rechte. :)


    Habe hier noch was zur "Lichthupe" gefunden. Dort steht auch das man mit Abstand kurz die Lichhupe betätigen darf wenn der Vordermann nicht nach links fährt obwohl er könnte. Aber wie passt das zu §16StVO:
    Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht


    Wo ist hier die Gefährdung?
    Edit:
    Ahh ich hab es geschnallt: Fällt unter Punkt 1 :gpaul:
    Gilt auch für Autobahnen, oder?
    /Edit


    Wie ich schon angedeutet habe, denke ich auch das diese Aktion wohl keine Folgen haben wird.

    Auch aus Dresden?

  • nobbi, die Rechtliche Seite habe ich dabei nicht Betrachtet. Ich denke nur der Vordermann fühlt sich durch die Lichthupe mehr genötigt. Deshalb verwende ich mehr den Blinker um Ihm zu zeigen das ich Überholen möchte.


    cu
    Thomas

     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive
     iPad 6 & iPad Air Wi-Fi/Cellular
     iPhone 16 Pro Max White Titanium
     Watch 6 44er Edelstahl Gliederarmband

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k

  • Thomas: Sicherlich nicht ganz blöd, der Gedanke. IMO kommt es aber auf die Situation an. Wenn ich einen aufmerksamen Fahrer vor mir habe merkt er sofort, wenn ich kurz blinke und lässt mich bei nächster Gelegenheit vorbei. Leider hilft der Blinker nicht viel, wenn der Fahrer den Rückspiegel grundsätzlich nicht benutzt oder rumtrielt, da kann man sich dann fast nur durch Lichthupe bemerkbar machen (wenn nicht der Innenspiegel so verstellt ist, dass auch die Lichthupe nicht ankommt).


    Gerade auf der Autobahn macht sich sehr schnell bemerkbar, wer aufmerksam fährt und mitdenkt und wer entweder total verunsichert ist, weil's die einzige Autobahnfahrt im Jahr ist, mit Erziehungsauftrag rumfährt :mad: oder eben einfach nur pennt...

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!