Guten Morgen!
Folgende Situation:
Wie immer, wenn die Autobahn frei ist und es das Wetter zulässt, gleite ich heute Abend mit 180 - 200 Km/h über die Autobahn (A5, kein Tempolimit). Dann auf der rechten Spur ein LKW, auf der linken ein überholender PKW. Also habe ich brav abgebremst und bin mit recht großem Abstand hinter dem überholenden (ca. 120 Km/h) PKW hinterher. Als er ein ganzes Stück am LKW vorbei war, fange ich wieder an zu beschleunigen, da die rechte Spur absolut leer war und ich damit rechnete, dass sich der PKW vor mir gleich wieder rechts einordnet.
Aber - Nix.
Zuckelt weiter mit 120 auf der linken Spur der absolut leeren Autobahn. Also bin ich etwas näher gekommen - nichts. Dann habe ich links geblinkt. Ca. 20 Sekunden lang - nichts. Leicht genervt habe ich dann zweimal kurz die Lichthupe betätigt, worauf er dann auch sofort rechts rüber gefahren ist.
Da ich normalerweise ein sehr ruhiger Fahrer bin und mich eher hinter einen Drängler hänge, bevor ich selbst drängle, mache ich mir jetzt einige Gedanken, wie sich die Aktion von eben rechtlich darstellt.
Blinker setzen halte ich eigentlich nicht für Nötigung, nah aufgefahren bin ich auch nicht, die Lichthupe war auch recht dezent - also kein sekundenlanges Aufblenden von hinten.
Was haltet Ihr davon? Wie könnte man anders in solch einer Situaltion reagieren?
Der Stefan...