GEZ dreht durch: Unglaublicher Abmahnwahn/Verfolgungswahn?

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Das ist falsch.


    Nö.

    Zitat

    Die Geräte haben ein eingebautes Empfangsteil, und sind damit ohne großen Aufwand für den TV Empfang zu gebrauchen.
    Daß eine Antenne, Kabel etc. nötig sind, spielt keine Rolle, weil nur das Gerät selbst zählt, und am Gerät müssen keine großen Änderungenvorgenommen werden.


    Das ist so nicht korrekt. Lies bitte nochmal den oben von mir zitierten Text. Die entscheidende Stelle:


    Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.


    Da steht nicht, dass das Gerät ohne größeren Aufwand in der Lage ist, Rundfunksendungen zu empfangen, sondern dass der Rundfunkempfang ohne großen technischen Aufwand möglich ist.


    Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Im Zweifelsfalle muss man schon in der Lage sein, die Brüder mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Allgemeines GEZ-Gejammer und "welcher Bildschirm ist ein TV-Gerät" paßt besser dort http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=99279 ;)


    Hier geht es eigentlich eher darum, dass sich die GEZ nun auch noch anmaßt, eine Art "Duden-Stasi" werden zu wollen, die den Leuten den Gebrauch bestimmter Begriffe vorschreibt und Fehlverhalten entsprechend sanktioniert.

    Freiheit stirbt mit Sicherheit - weg mit dem Totalüberwachungswahn, Widerstand gegen STASI 2.0.!

  • Und das Bereithalten eines Dudens zum Nachschlagen der korrekten deutschen Sprache kostet den gesetzlich Sprachgebührenpflichtigen dann 6,85 pro Monat.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Im Zweifelsfalle muss man schon in der Lage sein, die Brüder mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. ;)


    Da die Antwort leider im anderen Thread wenig Zusammenhang hätte:
    Nein du liegt falsch.
    Denn es wäre jederzeit möglich, daß TV Gerät in einen Nebenraum zu tragen, in dem sich ein entsprechender Anschluß befindet. Schon kannst Du gucken.


    Mit Deiner Argumentation könnte ich einfach jeden Abend meinen Fernseher abstöpseln, und ins Badezimmer stellen, und wenn ein GEZ Schnüffler kommt sagen: "Ja klar hat der ein Empfangsteil, aber der steht ja im Bad, da kann ich gar nix empfangen".
    Der Trick funktioniert nicht. Denn es ist ohne erheblichen Aufwand Möglich, das TV gerät in einen Raum zu stellen, in dem es einen Anschluß gibt, selbst wenn sich dieser Raum im Nachbarhaus befindet.


    Ergo: TV Gerät hat Empfangsteil, musst Du zahlen.


    Zum Rest lasse ich mich im anderen Thread aus. :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Da ja unbedingt ein neuer Thread aufgemacht werden musste, noch einmal: die GEZ ist überhaupt nicht prozessfähig und die akademie.de kann das Schreiben in die Altpapiersammlung geben.


    Beitrag aus dem anderen Thread :


    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    -> http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817


    GEZnoch? :gpaul:


    Rechtlich ist das Abmahnschreiben nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist:


    Wie schon aus dem Heise Artikel hervor geht ist die GEZ keine rechtsfähige Person weder das öffentlichen noch das privaten Rechts. Sie ist also nicht parteifähig und kann somit auch gar nicht als Prozesspartei auftreten.


    Die GEZ hat dieses sogar selber schön in ihrem falsch/richtig-Abmahnschreiben dargestellt (bestätigt):


    FALSCH: GEZ-Widerspruchsbescheid

    RICHTIG: Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr


    Und ein Widerspruchsbescheid ist nichts anderes als das außergerichtliche Vorverfahren, das zwischen den (zukünftigen) Prozessparteien statt findet.


    Also liebe Leute von akademie.de (Sitz in Berlin) fragt den RBB was er davon hält und wenn es die nicht stört, dann schmeißt das Schreiben von der GEZ in die Altpapiersammlung! :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Nein du liegt falsch.


    Nein.

    Zitat

    Denn es wäre jederzeit möglich, daß TV Gerät in einen Nebenraum zu tragen, in dem sich ein entsprechender Anschluß befindet. Schon kannst Du gucken.


    Es geht um eine Uni. Es ist nicht davon auszugehen, dass in auch nur halbwegs akzeptabler Nähe von Hörsälen u.dgl. Antennendosen vorhanden sind.

    Zitat

    Mit Deiner Argumentation könnte ich einfach jeden Abend meinen Fernseher abstöpseln, und ins Badezimmer stellen, und wenn ein GEZ Schnüffler kommt sagen: "Ja klar hat der ein Empfangsteil, aber der steht ja im Bad, da kann ich gar nix empfangen".


    Achso, Du hast Deine Wohnung also auch in einer Uni? Interessant... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Es geht um eine Uni. Es ist nicht davon auszugehen, dass in auch nur halbwegs akzeptabler Nähe von Hörsälen u.dgl. Antennendosen vorhanden sind.

    Aber selbst hier kannste dir doch einfach ne Zimmerantenne für Viereurofuffzich aufm Flohmarkt kaufen und ohne größeren technischen Aufwand ans TV-Wiedergabegerät anstöpseln. Die Antenne kannste sogar einfach aufn Fernseher stellen, fertig.

  • Die Versuche gegen die Dummheit der GEZapo und darüber urteilende deutsche Richter anzukommen kann nur scheitern: sie sind erfahrener auf diesem Gebiet und werden immer als Sieger vom Platz bzw. aus dem Gerichtssaal gehen ;)


    Natürlich ist es auch in einer Universität "Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich" - egal wo. Denn: man ziehe ein Kabel von dem nächsten Verteiler bis zum TV-Gerät. Oder man stelle ein DVB-T-Receiver auf den Fernseher. Jedenfalls braucht man nur in den Baumarkt fahren, 100m Kabel kaufen, ein paar Kabelhalter und schon kann es los gehen.
    Bzw. es geht noch einfacher: verantwortlich ist ja der Unipräsident und der braucht nur dem Hausmeister den Auftrag zu geben. Und Untergebene rumkommandieren ist überhaupt kein erheblicher technischer Aufwand - das weiß selbst die GEZ :p



    Ich weiß nicht, ob schon eine Uni versucht hat, sich Fernseher und PCs befreien zu lassen. Aber es würde mich schwer wundern, wenn sie damit durchgekommen wären, rein bildungspolitischer Auftrag hin oder her. Bei Firmen interessiert es ja auch nicht, dass die Leute dort für's Arbeiten und nicht für's ÖR-Gucken/-Surfen bezahlt werden (bzw. sogar eine Abmahnung riskieren). Unis und Schulen werden da ganz normal zahlen dürfen wie alle anderen auch.



    Das Logo der GEZ müsste doch eigentlich ein Emblem sein mit der Inschrift "Logic is futile!", oder? :D



    Und dass Abmahnungen eine feine Einnahmequelle sind, haben ja schon viele Unternehmen entdeckt. Und versuchen kann man es ja mal, oder? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nein.


    Es geht um eine Uni. Es ist nicht davon auszugehen, dass in auch nur halbwegs akzeptabler Nähe von Hörsälen u.dgl. Antennendosen vorhanden sind.


    Achso, Du hast Deine Wohnung also auch in einer Uni? Interessant... :D


    Ganz ehrlich: Du liegst wirklich falsch. Kannst das auch gerne noch mal zitieren und Nö darunter schreiben. Das ändert aber nicgts an der Tatsache dass du falsch liegst.


    Rein logisch stimmte ich dir absolut zu, aber darum gehts nicht. Steck ne Zimmerantenne dran und du wirst ein extrem schlechtes rauschendes Bild von ARD ZDF und bei mir des bayerischen Rundfunks haben.


    Das entscheidende habe ich dir jetz mal fett gemacht.


    Es ist wurscht, ob es genutzt wird. Wenn es genutzt werden könnte (mit geringem technischen Aufwand, der hier eindeutig gering ist), ist es gebührenpflichtig. Basta!


    Zitat

    Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.

  • also ich hab zwar ein tv im wohnzimmer, aber weder kabel noch eine sat anlage zur zeit. gucke wenn nur video, das tv programm ist eh zum k....
    aber ich müsste trotzdemzahlen weil es ja ganz einfachist ne satanlage anzuschliessen. ist doch sch... wenn ich es angeschlossen habe dann bezahle ich und net schon vorher. warum soll ich für null leistung schon was zahlen
    dan könnte ich ja auch kindergeld beantragen für ein 2tes kind. da ist zwar noch nicht da aber es ist sehr einfach es zu machen.


    gez, die kann man in die tonne kloppen.

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