GEZ dreht durch: Unglaublicher Abmahnwahn/Verfolgungswahn?

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    also ich hab zwar ein tv im wohnzimmer, aber weder kabel noch eine sat anlage zur zeit. gucke wenn nur video, das tv programm ist eh zum k....
    aber ich müsste trotzdemzahlen weil es ja ganz einfachist ne satanlage anzuschliessen. ist doch sch... wenn ich es angeschlossen habe dann bezahle ich und net schon vorher. warum soll ich für null leistung schon was zahlen
    dan könnte ich ja auch kindergeld beantragen für ein 2tes kind. da ist zwar noch nicht da aber es ist sehr einfach es zu machen.


    Na ja, ich hab gehört, daß es mit den Kindern immernoch in der Regel 9 Monate dauern soll ;)
    Ansonsten lass von einer Fachwerkstatt den Tuner aus dem TV ausbauen bzw. unbrauchbar machen, dann sparst du dir 12 11,50€ Rundfunkgebühr jeden Monat. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Ganz ehrlich: Du liegst wirklich falsch. Kannst das auch gerne noch mal zitieren und Nö darunter schreiben.


    Ok: Nö. :)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die deutsche Justiz ist auch nicht das was Sie mal war. Die GEZ dreht jetzt wirklich völlig durch:



    "GEZ darf in Sonnenstudios „pro Lautsprecher“ abkassieren.


    Für jeden einzelnen Lautsprecher einer Radio-Anlage können unter Umständen gesonderte Rundfunkgebühren fällig werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, für jedes zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkempfangsgerät sei eine Gebühr zu entrichten.


    ap KOBLENZ. Dies gelte auch für Lautsprecher, wenn sie als „gesonderte Hörstellen“ genutzt würden.


    Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Sonnenstudios gegen einen Gebührenbescheid geklagt. Wie das Gericht mitteilte, befinden sich in dem Studio sieben Kabinen mit je einer Sonnenbank sowie je einem Lautsprecher, über den die Kunden Radio hören können.


    Angeschlossen seien die Lautsprecher an ein zentrales Empfangsgerät. Als der Südwestrundfunk von dem Betreiber des Sonnenstudios für jeden einzelnen Lautsprecher Rundfunkgebühren forderte, zog der Mann vor Gericht.


    Das OVG bezeichnete die Forderung des SWR nun jedoch als rechtmäßig. Die Lautsprecher in den fraglichen Kabinen seien „gesonderte Hörstellen“ und damit gebührenpflichtig, weil die Kunden sie ein- und ausschalten könnten. Damit könnten die Nutzer selbst darüber entscheiden, ob sie Radio hören wollten oder nicht. (Aktenzeichen: 7 A 10471/07.OVG)"


    Quelle: http://www.handelsblatt.com/Ne…sprecher-abkassieren.html



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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