ZitatOnline-Werbung sollte man nicht unterschaetzen. Sobald man seine Seite entsprechend zupflastert, wird diese gern als gewerbliches Angebot gewertet. U.U. gilt dann eben auch das Wettbewerbsrecht - damit ist nicht zu scherzen.
:eek: Nicht ohne! Wenn Hadraniel stattdessen Werbung fuer Genion L schalten wuerde, vielleicht waeren sie ja dann schon zufrieden. Aber das wuerde er wohl nicht machen, nach dem was ich so gelesen habe.
ZitatWenn du frech waerst, koenntest du die darauf hinweisen, das auf der Seite von o2online steht, das man Seiten ansurfen darf, die mit einem Wap-Browser dargestellt werden koennen.
Ueber die Formulierung im Schreiben hatte ich mich auch gewundert. Die scheinen tatsaechlich ihr eigenes Produkt nicht verstanden zu haben. Das wuerde natuerlich auch die wirren Hotline-Aeusserungen erklaeren!