Abmahnung von o2 gegen WAP Flat FAQ Tools

  • Hallo,


    ich habe soeben von o2 bzw. durch eine von denen beauftragte Anwaltskanzlei eine Abmahnung erhalten, weil ich in meiner o2 WAP Flat FAQ auf gepatchtete DLLs für Opera und Netfront verlinkt habe.


    Zitat

    hr Verhalten stellt eine Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrug der Kunden unserer Mandantin zu Lasten unserer Mandantin dar, die zu einer Vermögensverfügung, nämlich der kostenlosen Abgabe von Dienstleistungen entgegen ihrem Willen veranlaßt wird. Vor allem handelt es sich aber auch um einen glatten Fall des Computerbetruges gemäß § 263 a StGB.


    Im Schreiben wird noch Bezug genommen auf das Knacken von Prepaid-Handys (Urteil dagegen als Anlage dabei), und das Anbieten dieser DLLs damit gleichgesetzt.


    Ich muss wohl nicht schreiben was ich davon halte, daß man mich anmacht, weil ich mal einen Beitrag dazu geleistet habe, daß unbedarfte User das Produkt "WAP Flat" so nutzen konnten wie ihnen von der Werbung und dem Vertrieb angepriesen wurde. Ganz zu Beginn habe ich mich fast schämen müssen, einem Nachbarn den damaligen ersten o2 XDA samt WAP Flat zu empfehlen - nur um in den darauffolgenden Wochen Support leisten zu müssen, den die Hotline nicht auf die Reihe bekam. Und weil das Produkt "XDA mit WAP Flat" bei weitem nicht das zu leisten vermochte, was beworben war.



    Ich nutze die WAP Flat schon seit langem nicht mehr, und wegen dieser 0180-Sache sind die bei mir und allen meinen Bekannten auf ewig unten durch; nach Monaten sinn- und ergebnislosen Briefwechsels bereite ich diese Tage auch eine Feststellungsklage vor, die mein Anwalt, wenn er aus dem Urlaub zurück ist, einreichen wird.



    Aus diesen Gründen habe ich nun meine ohnehin schon lange nicht mehr gepflegte o2 WAP Flat FAQ entfernt.


    Ich kann desweiteren auch nur jedem raten, sich von diesem "Premium-Anbieter" fernzuhalten. Mit einem Anbieter, der außer der Rechnungsstellung und der monatlichen Lastschrift alle seine Leistungen als Nebenleistungen ansieht, darf man keine Geschäftsbeziehung eingehen. Auch nicht für 1 EUR-Handys.


    Grüße, Andy

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  • Re: Abmahnung von o2 gegen WAP Flat FAQ Tools


    Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Ich kann desweiteren auch nur jedem raten, sich von diesem "Premium-Anbieter" fernzuhalten. Mit einem Anbieter, der außer der Rechnungsstellung und der monatlichen Lastschrift alle seine Leistungen als Nebenleistungen ansieht, darf man keine Geschäftsbeziehung eingehen.


    ich kann Deinen Ärger verstehen, trotzdem: willst Du den Anwälten gleich einen Grund für die nächste Abmahnung liefern?


    Gruß, Wolfgang

  • Re: Re: Abmahnung von o2 gegen WAP Flat FAQ Tools


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    willst Du den Anwälten gleich einen Grund für die nächste Abmahnung liefern?

    Der da wäre? Das Recht auf freie Meinungsäußerung?

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

  • Hallo,


    nein, ich meinte die Aussage, daß o2 alle Leistungen (außer "kassieren") als Nebenleistungen ansieht. Dies trifft u.a. für Standardgespräche nicht zu.


    Gruß, Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von wgot
    nein, ich meinte die Aussage, daß o2 alle Leistungen (außer "kassieren") als Nebenleistungen ansieht. Dies trifft u.a. für Standardgespräche nicht zu.

    Ich war Mitte Juni in beiden Kaiserslauterer o2Shops und in dem in Bonn. Keiner der Angestellten wußte um die Tarifierung von Sonderrufnummern, keiner hatte jemals die Vokabel "Nebenleistungen" gehört. Schriftlich bestätigen wollte mir das aber keiner, da wollten sie mich eher rauswerfen.


    Die Standardhotline von o2 kennt das Wort ebensowenig wie das Tarifheft. Nirgends gibt es eine Liste von dem, was eine Nebenleistung ist - damals wie heute weiss das niemand.


    o2 beruft sich jedoch bei seinem Vorgehen gegen diejenigen, welche die außerordentliche Kündigung aussprechen, genau darauf. Konsequenterweise muss ich als Kunde also davon ausgehen, daß jede Leistung von o2 eine Nebenleistung ist.


    Das Gericht in Charlottenbourg hat die AGB-Klausel mit "Nebenleistungen" übrigens komplett kassiert.

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  • Toll jetzt scheinen die Blubbermänner auch Abmahnungen als neue Nebenleistung entdeckt zu haben.


    Ich hoffe mal du hast eine gute RV und gehst dagegen vor.


    Dann kannst du O2 und ihren juristischen Abmahnabzockern mal eine reinwürgen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Auch Basti und Torben (o2 wap flat Patchprogramm) haben heute die gleichen Abmahnungen erhalten.


    Von Kosten steht zumindest nix drin. Mein Anwalt meinte, daß die Unterlassungserklärung damit auch kostenlos bleiben sollte.

    [deutschlandsim ALL-IN premium:Galaxy Nexus; BASE-internet:iPad1; BASE-internet:mifi]

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