ZitatOriginal geschrieben von magick_6630
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz: Wenn ein Vertragspartner seine Leistung einseitig nicht erbringt, berechtigt dies zur fristlosen Kündigung und evtl. zu Schadensersatz, nicht aber zum Umgehen von Schutzmechanismen, um die Leistung selbst einzuholen.
Die fristlose Kündigung hat o2 durch eine einseitige Änderung der Kündigungsfrist umgangen!
Ursprünglich war das S&E Pack an die Vertragslaufzeit des Hauptvertrages gekoppelt. Ursprünglich ist das Pack somit Teil eines einheitlichen Vertrags geworden.
Plötzlich wurde dies jedoch von o2 eigenmächtig ohne Zustimmung des Kunden auf mtl. Kündigung umgestellt. Somit kann o2 beim Pack vertragsbrüchig werden, ohne dass der Gesamtvertrag im Feuer steht. :flop: