kündigung: bestätigung per email ausreichend?

  • hallo,
    ich habe neulich einen Vertrag mehrmals per fax gekündigt.Die Bestätigung blieb aus oder ich hab sie verloren,weiss man nicht,anschliessend hab ich die Kopie über die Kundenbetreuung im Internet geschickt und auch eine Bestätigung aber nicht wie gewünscht per post sondern per email erhalten,reicht das so aus ? Wie sind eure erfahrungen ??

  • Ich kündige einen Vertrag generell per Einschreiben mit Rückschein und bin damit immer gut gefahren. Per Mail akzeptieren es die wenigsten Anbieter, und per Fax ist das Risiko mit Scherereien relativ groß. Die paar Euro sollten es dir wert sein.

  • Er fragte aber nicht wie sicher es ist per Mail zu kündigen.


    Zitat: "ich habe neulich einen Vertrag mehrmals per fax gekündigt."


    Sondern er wollte wissen wie sicher es ist die Kündigungsbestätigung nur per Mail zu bekommen, und nicht per Post.


    Gruß Steven

    Smartphone: Xiaomi 11T Pro 256GB
    Mobilfunk: ja!mobil SmartPlus 5G (20GB) für 13,99€/28 Tage
    Festnetz: Vodafone GigaCable Max 1000 @FB6591

  • Reichen per Mail tut es schon, aber ich würde eine schriftliche Bestätigung verlangen, nicht das die dann die Mail nicht anerkennen oder meinen von wegen "Wir haben die Mail nie verschickt".

  • Wenn's hart auf hart kommt reicht die Email vor Gericht nicht.
    Wenn man daher zweifel an der Seriösität des Unternehmens hat, sollte man in jedem Fall per Einschreiben/Rückschein kündigen. Dann ist es auch egal, ob man eine schriftliche Bestätigung erhält oder nicht.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob im Zweifel auch ein Einschreiben/Rückschein irgendeine Beweiskraft hat. Alt bekanntes und oft diskutiertes Problem. Und es ist im Zweifel leider nicht egal, ob man eine Kündigungsbestätigung erhält oder nicht. Zwar ist eine ordentliche Kündigung eine einseitige Willenserklärung, die nur des Zugangs beim Vertragspartner bedarf, aber das soll erst einmal bewiesen sein, siehe oben. Selbst mit einem Einschreiben/Rückschein kann ja nicht der Zugang einer Kündigung bewiesen werden, sondern bestenfalls der Zugang eines Einschreiben mit Rückschein.


    Aus diesen Gründen verfahre ich seit je her wie folgt:
    Rechtzeitige Kündigung mit einem ganz normalen Brief für aktuell 0,55 Euro, in dem ich um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs bis zu einem bestimmten Termin (Frist) bitte. In den allermeisten Fällen kommt diese Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist. Sollte dem einmal nicht so sein, wird die ganze Prozedur wiederholt, bis die Bestätigung vorliegt. Ich habe es noch nicht erlebt, das diese Bestätigung völlig verweigert wurde.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • .....


    Wir haben den Vodafone-Handyvertrag auch schriftlich mit Einschreiben gekündigt und um eine Bestätigung der Kündigung erwünscht - kam auch prompt an :top: .
    Zu Deiner Frage aber, ob eine Bestätigung von denen per E-Mail ausreicht ....JA! Du solltest beides allerdings ausdrucken oder dir auf einer Diskette etc... abspreichern ( einfach zur sicherheit, denn PC könnte durch Vieren etc... ja mal alles vernichten und einen Beweiss sollte man in jedem Fall vorweisen können) !


    Was die Sicherheit eines Einschreiben angeht, muss ich sagen ist Sie immer sicher! Ich muss auch nicht ( laut mancher Aussage von Leuten - man muss beweissen was drin steht ) etwaitige vorrichtungen treffen! Dies zählt nur bei ganz WICHTIGEN Dinge ( per Formular beim Gericht mit Inhalts-Angaben ) aber nicht bei kündigungen von Handyverträgen. Denn wer macht sich die Mühe ein leeres Blatt an seinen Anbieter zu versenden und bezahlt dann auch noch die teuren Einschreibgebühren?! :rolleyes:


    HAB MICH NÄMLICH AUCH VORHER SCHLAU GEMACHT DAMIT MEIN SOHN AUS SEINEM VERTRAG AUCH 100% RAUSKOMMT !

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Ich schrieb ja auch "im Zweifel", also wenn der Eingang einer Kündigung bestritten wird. Dazu muss ja nicht mutwillig ein leeres Blatt Papier geschickt werden, sondern der Brief oder das Einschreiben können ja auch z.B. auf dem Postweg oder in den Mühlen des Telefonanbieters verloren gegangen sein. In diesem Fall ist man immer auf die Kulanz des Anbieters angewiesen, denn man hat keinen Beweis, dass die Kündigung angekommen oder auch nur abgesendet wurde. Das gleiche gilt für ein Einschreiben mit Rückschein. Hier ist zwar ein Eingang anzunehmen, wenn der Rückschein gesendet wurde, aber im Zweifel ist damit eben auch nur der Eingang von Irgendwas bewiesen. Und im Zweifel muss sehr wohl der Inhalt eines Schreibens bewiesen werden können, wenn genau dieser Inhalt vom Vertragspartner bestritten wird. Das gilt leider auch für Handyverträge. Sollte eine verspätete oder zunächst verloren gegangene Kündigung trotzdem gut ausgehen, liegt es ausschließlich an der Kulanz des Anbieters, einen Rechtsanspruch hat man dabei nicht. Diese Situation kann man aber leicht mit dem oben beschriebenen Vorgehen verhindern. Und es bedarf dabei keinerlei unnötiger Mehrausgaben.


    Deswegen würde ich immer mit einem ganz normalen Brief rechtzeitig kündigen, auf eine schriftliche Bestätigung per Briefpost bestehen und mich nicht auf Emails verlassen.


    Aber wer meint, sich im Vorfeld ausreichend informiert zu haben und auch die Mehrkosten für Einschreiben mit Rückschein bezahlen möchte, soll das bitte tun.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Zitat

    Aus diesen Gründen verfahre ich seit je her wie folgt:
    Rechtzeitige Kündigung mit einem ganz normalen Brief für aktuell 0,55 Euro, in dem ich um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs bis zu einem bestimmten Termin (Frist) bitte. In den allermeisten Fällen kommt diese Bestätigung innerhalb der gesetzten Frist. Sollte dem einmal nicht so sein, wird die ganze Prozedur wiederholt, bis die Bestätigung vorliegt. Ich habe es noch nicht erlebt, das diese Bestätigung völlig verweigert wurde.


    etwas anderes kann ich ebenfalls gar nicht empfehlen

  • Ich meinte nicht Dich BernieP mit meiner Aussage.... es war eher allgemein und auch aus Erfahrung/Diskussion aus meinem Freundeskreis.

    Natürlich ist es kostengünstiger und oftmals auch ausreichend/sicher, wenn man frühzeitig eine Kündigung mit Rückbestätigung absendet.... denn kommt nichts zurück, hat man immer noch Zeit diese per Einschreiben zu versenden.
    Ich wollte nur eigentlich nur sagen, das ich nicht eine Person brauche die bestätigt das in dem Einschreiben, eine Kündigung aus dem Vertrag, in dem Briefumschlag steckt.

    Man kann darüber nun diskutieren über das wie und was.... aber selbst der Anbieter dem eine Kündigung zugesendet wurde, muss im zweifelsfall vor Gericht beweissen, das in einem Einschreiben etwas unwichtiges beigelegt war!
    Ich habe mir dieses auch nicht aus den Fingern gezogen, sondern im Bekanntenkreis selbst miterlebt wie es wegen solch einem Fall vor Gericht ging.
    Das Gericht entschied damals zu Gunsten meiner Bekannten.


    Aber wie oben schon erwähnt.... Dein erster Weg ist sicherlich der erst beste :top: und keinesfalls falsch.

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