Wasseranschluß undicht - wer muß zahlen

  • Hallo zusammen,


    ich hab auch mal eine Frage zum Thema Mietrecht. Wir wohne seit drei Jahren in dieser Wohnung. Bisher alles gut und ich hoffe das bleibt auch so :)


    Und zwar haben wir gestern in der Küche eine Pfütze gefunden die sich vor dem Spültisch gebildet hat. Nach längerem suchen hat sich herausgestellt, dass es die Zuleitung des Warmwassers zum Wasserhahn ist.


    Also Rohr aus der Wand -> Ventil -> 1. Schlauch (war bei Einzug schon vorhanden) -> 2. Schlauch (vom Wasserhahn) . Kaputt ist der 1. Schlauch, aus dem tropft es auch.


    So, nun meine Frage. Wer muß da zahlen? Der Vermieter oder wir? Ich werd deswegen keinen Streit mit meinem Vermieter anfangen, ich will nur Bescheid wissen...


    bs

  • Handwerkerrechnungen bis XXEUR sind deine Sache, anderenfalls muss der Vermieter zahlen. Der Betrag X sollte in deinem Mietvertrag festgelegt sein, bei mir sinds 80EUR, Vermieterbund-Stuttgart-Standard-Vertrag.


    Die Klausel soll wohl erreichen, dass man nicht wegen jedem Furz nen Handwerker holt.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • der schlauch ist nach dem Absperrventil. Also ist es dein Ding, ob der Schlauch nun da war oder nicht, er gehört nicht zur vermiteten sache.
    (Die Schläuche gehen eh alle paar Jahre kaputt. Seit diesem jahr wurde deswegen der Werkstoff dieser Schläuche geändert. Merkt man daran, das die neuen nicht mehr so flexibel sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von neumann
    der schlauch ist nach dem Absperrventil. Also ist es dein Ding, ob der Schlauch nun da war oder nicht, er gehört nicht zur vermiteten sache.
    (Die Schläuche gehen eh alle paar Jahre kaputt. Seit diesem jahr wurde deswegen der Werkstoff dieser Schläuche geändert. Merkt man daran, das die neuen nicht mehr so flexibel sind.


    Biste da sicher? Wenn bspw. die Toilette undicht ist, dann muss da doch auch der Vermieter das beheben. Warum soll das bei anderen Sanitäreinrichtungen anders sein?

  • Hängt
    erstens
    davon ab, ob in eurer Küche eine (mitvermietete) EBK drin war, als ihr eingezogen seid
    und
    zweitens
    ob in eurem Mietvertrag der Punkt Reparaturen überhaupt hinsichtlich Anzahl und Höhe geregelt ist.


    ad 1) Wenn es eure Küche ist, seid ihr definitv zuständig, wenn es die des Vermieters ist könnte er zuständig sein (hängt dann von Punkt 2 ab)


    ad 2) Wenn Reparaturen sowohl preislich als auch von der Summe her begrenzt (z.B. max 3 Reparaturen mit insg. 150 €) dürfen sie auf den Mieter abgewälzt werden, wenn eines der beiden fehlt oder Summe insgesamt zu hoch ==> Klausel nicht gültig! (Vermieter muss dann alle Reparaturen zahlen)


    ABER So´n Schlauch kostet nur 5 €. Und dranmachen geht wahrscheinlich sogar schneller als den Vermieter anzurufen. Würd ich ihm nicht mal erzählen...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_Aachener


    ABER So´n Schlauch kostet nur 5 €. Und dranmachen geht wahrscheinlich sogar schneller als den Vermieter anzurufen. Würd ich ihm nicht mal erzählen...


    Hab ich ihm schon, da das Wasser ursprünglich aus nicht offensichtlich von dem Schlauch kam. Der war auch da, konnte aber nichts feststellen.


    Danke für die Antworten, so hab ich mir das schon gedacht. Wenn ich das richtig im Kopf hab, sind bei uns auch die 80€ im Vertrag drin.


    Ok, danke an alle.


    bs

  • Versicherungsschaden???


    Ähem... du verrätst mir dann bestimmt auch, welche Versicherung dafür eintreten soll, ja?


    (Falls du eine Versicherung gegen heimtückische, nicht angekündigte Schlauchplatzungsmaßnahmen an der Hand hast, lass es mich bitte wissen - die kenn ich nämlich noch nicht! Die verkauf ich dann direkt in guter alter Strukki-Manier allen meinen Kunden :D )


    Ansonsten:
    Hausrat zahlt nur für den durch das Wasser enstandenen Schaden, der in dem Fall ja nicht vorhanden ist...


    Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt auch nur für entstandene Schäden, s.o.


    Wohngebäude zahlt nur für Schäden am Wohngebäude, da hier nicht vorhanden, s.o.

  • Wenn überhaupt, dann wäre die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig.


    Das aber auch nur für den Fall, dass die Armatur im Eigentum des Vermieters steht und dieser Schlauch als "Wasserzuleitungsrohr" gesehen werden kann. So ist der Versicherungsumfang nämlich in den Versicherungen beschrieben.


    Bei dem Schaden ist es in der Praxis dann aber tatsächlich teurer den zur Regulierung einzureichen als den schnell selber zu reparieren....

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