Kannibale: "Ich habe im Garten Rippchen gegrillt!"

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich z.B. halte Menschen, die Tiere schächten, für geistig ebensowenig zurechnungsfähig wie diesen Typen. Letzteres wird aber durch die Religionsfreiheit sogar höchstrichterlich geschützt.

    Wie du schon sagst, es ist alles eine Sache des Standpunktes, und da Du Dir deiner Doppelmoral bewusst bist, muß ich wohl nicht weiter erörtern, dass das Töten und Verspeisen eines Menschen in keiner Weise mit der Schlachtmethode für Tiere vergleichbar ist. Vorgeworfen wird dem Mann nicht der Mord bei lebendigem Leibe, unter Betäubung oder sonst etwas, sondern das perverse "Spiel" mit dem Opfer und dessen Verzehr. Es geht hier um Menschen, nicht um Tiere, und nicht nur um Mord, sondern Kannibalismus.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ... und wenn er dann noch einer Religionsgemeinschaft angehören würde, in der Kannibalismus normal ist (keine Ahnung, ob es sowas gibt, aber möglich ist ja alles)

    Der Kannibalismus existiert in einer rituellen Form nur noch in einigen afrikanischen Urstämmen, von Religion kann hier nicht die Rede sein, vor allem nicht in dem Sinne, auf welchen du hinauswillst. Die Religionsfreiheit räumt in Deutschland in der Tat einigen Religionen Rechte ein, die deinem Empfinden widersprechen, sei es wegen deinem Standpunkt, oder eben aus Unwissenheit. Ich habe kein abgeschlossenes Theologie Studium hinter mir, als dass ich mir über Religionsgemeinschaften und deren Traditionen ein Urteil erlauben darf. Ganz abgesehen davon, dass das Thema Religion in diesem Kontext wirklich gar nichts verloren hat. Genauso wenig wie das Thema schächten, dessen Diskussion schon einmal im Chaos endete.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Klar, wenn einer Menschen frisst, dann halte ich den natürlich für nicht ganz sauber, aber es ist halt IMHO nix, weswegen die Gesellschaft das Recht hätte, ihn zu bestrafen.

    Du findest allen Ernstes, dass Kannibalismus nicht angeprangert werden darf? In meinen Augen ist das keine Straftat, die man absitzen kann, sondern ein tiefgreifender psychischer Schaden, gegen den auf Gedei und Verderb vorgegangen werden muß.


    Gegenfrage: Inwiefern ist eine Haftstrafe bei jemandem vertretbar,
    den wir als "nicht ganz sauber" und pervers halten, was wird sie bewirken?
    Welche Funktion der Strafe wird damit erfüllt?

    Signatur ist so 2002.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    Du findest allen Ernstes, dass Kannibalismus nicht angeprangert werden darf?


    Anprangern schon, aber man durfte ihn dafür nicht bestrafen.


    Es ist abartig und pervers, und ich kann absolut nicht begreifen, wie jemand so etwas machen kann. Aber ich betrachte sowas mit einem derart großen Abstand, daß ich mir dann halt ganz sachlich die Frage stelle, auf welcher gesetzlichen Grundlage man dagegen vorgehen soll. Und die sehe ich halt derzeit nicht. Wer das ändern will, kann dies über die Funktionen der parlamentarischen Demokratie vorantreiben, und wenn der Gesetzgeber irgendwann ein Gesetz erläßt, nach dem das Verspeisen von bereits toten Menschen - auch mit deren ausdrücklicher Genehmigung - mit einem Strafmaß von soundsovielen Jahren belegt wird oder so jemand zwangsweise in psychiatrische Behandlung gehört, dann soll es so sein. Aber bis es soweit ist, war hier IMHO keine andere Entscheidung möglich.

    Zitat

    In meinen Augen ist das keine Straftat, die man absitzen kann, sondern ein tiefgreifender psychischer Schaden, gegen den auf Gedei und Verderb vorgegangen werden muß.


    Nun, da muß ich Dir ganz ehrlich sagen, gibt es für meinen Geschmack wirklich ganz andere Sachen, gegen die auf Gedeih und Verderb vorgegangen werden muß. Das hier gehört nicht dazu. Der Mann mag pervers sein, aber er schadet damit niemandem. Es konnte nicht erwiesen werden (und das glaube ich ehrlich gesagt auch nicht), dass dieser Mensch jemals zu einem Mörder werden würde. Natürlich - das Risiko besteht. Aber wir haben halt leider - oder zum Glück - keine vorausurteilende Rechtssprechnung. Man kann halt jemanden erst für etwas belangen, wenn er es getan hat, nicht schon vorher. Ich denke, er hätte seine Phantasie auch weiterhin zusammen mit Gleichgesinnten wie eben hier dem "Opfer" ausgelebt - die ihrerseits übrigens IMHO mindestens genauso einen Schlag in der Birne haben wie dieser Typ. Meine Abneigung gegen den Gedanken, daß da jemand Menschen aufisst, ist ungefähr genauso groß, wie mein Bedauern für die Speise gering ist. Insofern: Fressen und gefressen werden - wahrlich nicht der erste tierische Instinktivismus, auf den die Menschen zurückfallen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!