ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Ich z.B. halte Menschen, die Tiere schächten, für geistig ebensowenig zurechnungsfähig wie diesen Typen. Letzteres wird aber durch die Religionsfreiheit sogar höchstrichterlich geschützt.
Wie du schon sagst, es ist alles eine Sache des Standpunktes, und da Du Dir deiner Doppelmoral bewusst bist, muß ich wohl nicht weiter erörtern, dass das Töten und Verspeisen eines Menschen in keiner Weise mit der Schlachtmethode für Tiere vergleichbar ist. Vorgeworfen wird dem Mann nicht der Mord bei lebendigem Leibe, unter Betäubung oder sonst etwas, sondern das perverse "Spiel" mit dem Opfer und dessen Verzehr. Es geht hier um Menschen, nicht um Tiere, und nicht nur um Mord, sondern Kannibalismus.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
... und wenn er dann noch einer Religionsgemeinschaft angehören würde, in der Kannibalismus normal ist (keine Ahnung, ob es sowas gibt, aber möglich ist ja alles)
Der Kannibalismus existiert in einer rituellen Form nur noch in einigen afrikanischen Urstämmen, von Religion kann hier nicht die Rede sein, vor allem nicht in dem Sinne, auf welchen du hinauswillst. Die Religionsfreiheit räumt in Deutschland in der Tat einigen Religionen Rechte ein, die deinem Empfinden widersprechen, sei es wegen deinem Standpunkt, oder eben aus Unwissenheit. Ich habe kein abgeschlossenes Theologie Studium hinter mir, als dass ich mir über Religionsgemeinschaften und deren Traditionen ein Urteil erlauben darf. Ganz abgesehen davon, dass das Thema Religion in diesem Kontext wirklich gar nichts verloren hat. Genauso wenig wie das Thema schächten, dessen Diskussion schon einmal im Chaos endete.
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Klar, wenn einer Menschen frisst, dann halte ich den natürlich für nicht ganz sauber, aber es ist halt IMHO nix, weswegen die Gesellschaft das Recht hätte, ihn zu bestrafen.
Du findest allen Ernstes, dass Kannibalismus nicht angeprangert werden darf? In meinen Augen ist das keine Straftat, die man absitzen kann, sondern ein tiefgreifender psychischer Schaden, gegen den auf Gedei und Verderb vorgegangen werden muß.
Gegenfrage: Inwiefern ist eine Haftstrafe bei jemandem vertretbar,
den wir als "nicht ganz sauber" und pervers halten, was wird sie bewirken?
Welche Funktion der Strafe wird damit erfüllt?