Also ich würde eine Anzeige wegen Betrugs machen bei der Polizei. Sonst macht er sich bestimmt noch wegen Mitwisserschaftstrafbar.
bestellen unter falschem namen...
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Na wenn die Dame eh nicht so regelmäßig bezahlt, löst sich das Problem doch innerhalb kurzer Zeit von allein. Bzw. endet halt vor Gericht.
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Anzeige! Ganz einfach!
Nur (nichts gegen dich) mir ist aufgefallen das fast jeder der irgendwelche Probleme hat für nen Freund oder nen Bruder schreibt. Irgendwie komisch wie ich finde.
Immer hat der Bruder oder Kumpel ein Problem,...
Ihr wisst hoffentlich worauf ich hinaus will.
Gruß
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Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
Anzeige! Ganz einfach!Nur (nichts gegen dich) mir ist aufgefallen das fast jeder der irgendwelche Probleme hat für nen Freund oder nen Bruder schreibt. Irgendwie komisch wie ich finder.
Immer hat der Bruder oder Kumepl ein Problem,...
Ihr wisst hoffentlich worauf ich hinaus will.
Das ist das zweite ICH.
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Re: bestellen unter falschem namen...
ZitatOriginal geschrieben von gabbademon
bzw zu unterbinden das sie weiterhin sachen unter falschem namen an seinen namen schicken lässt ?!
1.So schnell wie möglich schauen das sein Name nicht mehr an der Haustüre/Klingel/Briefkasten etc steht. Und wenn er dazu bei Nacht und Nebel das Klingelschild klauen muss.Wenn sein Name nicht mehr dasteht kann auch keiner was zustellen.2. Nachsendeantrag bei der Post stellen, damit an ihn adressierte Sendungen auch an ihn gehen. Dann kann er die wenigstens auch selber ablehnen. Kostet halt was, aber dafür ist er wenigstens bei der Post (und vermutlich auch DHL) auf der sicheren Seite.
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Zitat
Original geschrieben von baeckerman
Also ich würde eine Anzeige wegen Betrugs machen bei der Polizei. Sonst macht er sich bestimmt noch wegen Mitwisserschaftstrafbar.
Zitier doch mal den §§ den du meinst. Du scheinst dich ja rechtlich richtig gut auszukennen...Nun denn: Bei dem Sachverhalt wird es wohl irgendwann ein Strafverfahren geben, spätestens wenn die Ex aufhört zu bezahlen. Objektiv liegt zwar möglicherweise keine strafbare Handlung durch deinen Bruder vor, das Verfahren wird sich zunächst aber gegen ihn richten. Problematisch wird das, wenn sie Sachen bestellt hat, die etwa dem gemeinsamen Hausstand, also nicht eindeutig ihr, zuzuordnen sind. Sein Vorbringen könnte man dann als reine Schutzbehauptung einordnen. Ich empfehle daher unbedingt hier anwaltlichen Rat einzuholen: Eine Erstberatung ist auch nicht wirklich teuer, bei geringem Einkommen sogar kostenlos. Ich hoffe, du kannst ihm die Konsequenzen seines bisherigen Verhaltens klarmachen. Besonders intelligent war das nun nicht gerade.
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ne kenne ich mich nicht. Nur läuft das ganze ja irgendwie halt auf seinen Namen wenn ich das richtig verstanden habe, weil Sie schreibt da ja wohnhaft bei "sein Name" hin. Und dann würde doch jeder erst mal bei Ihm schauen.
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