Rachebewertungen bei Ebay

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rachebewertungen bei Ebay


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Sonst hab ich ja gar keine Chance, und jeder denkt der Käufer hat auch noch Recht!? :eek: :confused:


    Ne, DAS ist genau falsch. Dafür gibt es die Funktion, erhaltene Bewertungen zu kommentieren.



    Flatty, der auch nur auf seinen Zweitaccount schwört und hemmungslos meckert, wenn ein (echter!) Mangel vorliegt

  • Ich hatte vor ein paar Monaten einen Akku für ein Handy gekauft und sofort bezahlt. Geliefert wurde allerdings nie, angeblich weil das Paket gestohlen wurde und keine neuen Akkus lieferbar waren. Bis mein Geld zurück war durfte ich 3 Wochen warten, daher habe ich negativ bewertet.


    Die Rache kam auf dem Fusse, eine negative Bewertung weil ich angeblich "den Text nicht gelesen habe".... also völliger Unsinn und erkennbar falsch.


    Der Verkäufer wollte mich erst überreden im gegenseiteiigen Einvernehmen zurückzunehmen, aber das wollte ich nicht. Damit wäre aus meiner Sicht der Sinn des Bewertungssystems ad absurdum geführt worden. Er sah dann zwar nach einigen E-Mails und einem Anruf ein dass er Mist gebaut hatte, aber er konnte die negative Beurteilung nicht entfernen, weil Ebay so etwas grundsätzlich nicht macht.


    Ich habe dann über meinenm Anwalt geklagt und wir werden uns jetzt bald vor Gericht wiedersehen, nur weil Ebay keine einseitige Rücknahme zuläßt, auch wenn beide Seiten zustimmen und eine offensichtliche Straftat (Rufschädigung) vorliegt. Der Ausgang der Verhandlung ist bei der Beweislage eindeutig und dann wird Ebay aufgrund der richterlichen Verfügung die negative Bewertung gegen mich zurücknehmen. Die Kosten für das ganze Thetaer trägt der Verkäufer. Na, ja, der hat hoffentlich daraus gelernt.


    Ist halt nur zeitaufwändig und nervend, aber mein guter Ruf war es mir Wert.

  • Wenn ich verkaufe bewerte ich auch erst, wenn mich der Käufer bewertet.
    Der Grund ist einfach: Der Kauf ist abgeschlossen, wenn die Ware beim Käufer ist, und der zufrieden ist. Und nicht vorher.
    Wenn das Geld bei mir ist, ist der Kauf noch nicht abgeschlossen. Ich will erst wissen, ob der Käufer zufrieden ist. Denn mit meiner Bewertung, bewerte ich nicht nur, ob der Käufer schnell zahlt, sondern auch ob er die Ware dann so aktzeptiert, oder an irgendwelchen Kleinigkeiten rummeckert, um den Preis nachträglich zu drücken.
    Andersrum kann der Käufer bei Wareneingang (und prüfung der Ware) problemlos bewerten (so mache ich das auch) denn wenn das Paket bei ihm ist, hat er die Sicherheit daß ich liefere, und die Sicherheit, daß die Ware der Beschreibung entspricht. Ich als Verkäufer kann dem Käufer nach Lieferung keine Schwierigkeiten mehr machen, der Käufer kann dem Verkäufer nach Geldeingang trotzdem noch eine Menge Ärger machen.


    Daher gilt für mich, egal was ebay dazu sagt, daß ich als Käufer bewerte, wenn die Ware bei mir ist, und geprüft wurde, als Verkäufer bewerte ich erst, wenn ich bewertet wurde. Alles andere ist Unsinn.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    , daß ich als Käufer bewerte, wenn die Ware bei mir ist, und geprüft wurde, als Verkäufer bewerte ich erst, wenn ich bewertet wurde. Alles andere ist Unsinn.


    Volle Zustimmung. Bei privaten Verkäufern. Gewerbliche Verkäufer sind manchmal auch williger nachzuerfüllen, wenn noch keine Bewertung abgegeben wurde.


    Flatty

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Ebay sollte das Bewertungssystem so umstellen, dass die Bewertungen erst veröffentlicht und eingetragen werden wenn beide Parteien bewertet haben.


    Diese Idee ist ebenso alt wie unsinnig - zurückhaltend ausgedrückt.
    Wäre es so, dann würde auch der allerletzte Warneffekt von Bewertungen wegfallen. Ein Verkäufer mit unlauteren Absichten könnte so durch Nichtabgabe eigener Bewertungen zuverlässig verhindern, dass negative Bewertungen vor seinem Tun warnen.
    Aber diese sogenannten "Rachebewertungen" werden eh' überbewertet. Sinnvollerweise hat man für Käufe einen eigenen Account, dessen Profil man auch ohne irgendwelche Bedenken auf "Privat" setzen kann (mit der nachvollziehbaren Begründung im Hinterkopf, dass es keinen eas angeht was man so gekauft hat).
    Und dann kann und sollte man das tun was eigentlich Sinn der Sache ist: Ehrlich bewerten. Und wenn man ehrlich ist, dann hat doch jeder schon Unmengen von positiven Bewertungen abgegeben obwohl absolut nichts an der Aktion wirklich zu loben gewesen war.
    Glaubt es: Nach den ersten paar Rachebewertungen verlieren die völlig ihren Schrecken und man erlebt ein ganz neues Gefühl beim ehrlichen Bewerten!

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Kann man zur Zeit eigentlich noch problemlos einen Zweitaccount erstellen?

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Kann man zur Zeit eigentlich noch problemlos einen Zweitaccount erstellen?


    Sicher. Hauptsache man hat eine weitere mailadresse.
    Übrigens: als Verkäufer sollte man natürlich tunlichst keinerlei negative Bewertungen abgeben - warum auch?
    Die Verwarnung von eBay für Nichtzahlen ist wirkungsvoller, wenn auch nicht so publikumswirksam. Die einem Käufer gegebene Bewertung ist sowieso völlig unerheblich. Verkäufer können sich die Käufer ja gerade eben nicht aussuchen (sperren kann man nur Bieter mit negativem Profil und so was bekommt man nicht mit reinen Rachebewertungen). Was sich hier gelesen habe ("ich (als VK) sehe ich mir deren Bewertungen schon während der Auktion an" ist völliger Unsinn. Mal ganz davon abgesehen, dass ein willkürliches Streichen eines Gebotes nur weil einem das Profil des Käufers nicht passt, rechtlich äusserst zweifelhaft und damit unwirksam ist: geboten wird ohnehin erst innerhalb der letzten paar sekunden und damit viel zu spät für eine Gebotsstreichung. Den zustandegekommenen Kaufvertrag muss der Verkäufer erfüllen, auch wenn ihm das Profil des Käufers noch so sehr nicht zusagt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Die Verwarnung von eBay für Nichtzahlen ist wirkungsvoller, wenn auch nicht so publikumswirksam. Die einem Käufer gegebene Bewertung ist sowieso völlig unerheblich.


    Und wenn der Käufer zwar Zahlt, aber dann bei Wareneingang Meckert daß ihm die Frabe nicht gefällt, oder, oder, oder?


    Gibt es dafür auch eine Verwarnung von ebay?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Und wenn der Käufer zwar Zahlt, aber dann bei Wareneingang Meckert daß ihm die Frabe nicht gefällt, oder, oder, oder?


    Gut, ich war etwas unpräzise: Niemals wegen nichtzahlen negativ bewerten.
    Ausserdem bewertet man als Verkäufer niemals als erster, schon gar nicht nach Zahlungseingang.
    Die Aktion ist nämlich erst dann vollständig wenn der Käufer die ware auch abnimmt - und damit zufrieden ist.
    Wenn man dann trotz aller Bemühungen als Verkäufer negativ bewertet wird, dann natürlich kann und sollte man auch den Käufer ehrlich bewerten. Wenn man frei von aller Schuld ist (soll ja vorkommen das Verkäufer ihre Artikel nicht besonders ehrlich beschreiben), dann kann man auch negativ zurückbewerten. Wenn die Bewertung vom Käufer tatsächlich ungerechtfertigt ist, dann ist das auch keine Rachebewertung, sondern auch nur ehrlich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)


  • Wegen einer schlechten (wenn auch unnötigen) Bewertung vor Gericht??


    Kein Wunder, daß unsere Gerichte überlastet sind! :flop:

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