ZitatOriginal geschrieben von eisi
Wie war die vom Partysan?
54000050
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ZitatOriginal geschrieben von eisi
Wie war die vom Partysan?
54000050
Hat einer den Gutschein vom Partysan??!?!
Bitte =))postest ihn... ...
Marko: Über die Hotline klappte das ganze recht problemlos, beim ersten Anlauf. Allerdings konnte die gute nicht den Partygänger-Tarif schalten, sondern nur Schüler/Studenten - sagte Sie. Wobei es mit einem "ich lerne gerne dazu" von mir schon mit der "Legitimation" als Schüler gegeben war ;o)
BTW, was heißt: 24 Inkl-Paket100 oH ASC 150 SMS
edit: Problem
- Kundenhotline 55222 nicht erreichbar, Ansage mit 0900
- die letzte Nummer, der Genion, wurde nicht auf "ohne Online" umgestellt
@maestro: Bei welcher Nummer hast du denn angerufen um deinen Vertrag online abzuschließen? Das war schon ein Neuvertrag, oder?
ZitatOriginal geschrieben von maestro
BTW, was heißt: 24 Inkl-Paket100 oH ASC 150 SMS
Das gleiche hatte ich auch stehen. 100er Minutenpaket ohne Handy inkl. 150 FreiSMS.
ZitatOriginal geschrieben von maestro
Allerdings konnte die gute nicht den Partygänger-Tarif schalten, sondern nur Schüler/Studenten - sagte Sie. Wobei es mit einem "ich lerne gerne dazu" von mir schon mit der "Legitimation" als Schüler gegeben war ;o)
die Frage ist jedoch ob man das dann alle x Jahre bestätigen muss oder ob die Konditionen so bleiben. Beim Partygänger RV ist es ja nicht notwendig immer nachzuweisen das man auch weiterhin auf Partys geht
Grüße
PS: Ist es möglich noch zusätzlich ein Gesprächsguthaben bei VVL zu bekommen und Tarifwechsel in Inklusiv 100 mit 150 Frei SMS?
ZitatOriginal geschrieben von aikhoch
Beim Partygänger RV ist es ja nicht notwendig immer nachzuweisen das man auch weiterhin auf Partys geht
Bei einer VVL müsste genauso ein Gutschein vorgelegt werden um die Konditionen zu behalten. Wir haben durchaus schon Fälle gehabt wo den Kunden die Konditionen nicht mehr gewährt wurden weil kein Gutschein vorlag.
ZitatOriginal geschrieben von CanDo555
Hat einer den Gutschein vom Partysan??!?!
Bitte =))postest ihn... ...
Ich habe Ende Februar einen Genion S ohne Handy Partysan im örtlichen o2-Shop abgeschlossen, einen Gutschein mußte ich dafür nicht vorlegen. Von daher wundert die Aussage
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Bei einer VVL müsste genauso ein Gutschein vorgelegt werden um die Konditionen zu behalten. Wir haben durchaus schon Fälle gehabt wo den Kunden die Konditionen nicht mehr gewährt wurden weil kein Gutschein vorlag.
mich doch sehr ...
Axelchen
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Axelchen: bei Neuvertrag ist mir der Fall nicht gewährter Konditionen bei nicht-Vorlage des Gutscheins auch noch nicht untergekommen. Bei einer VVL aber durchaus schon mehr als einmal...
Wollte auch keineswegs Deine Aussage in Frage stellen, nur ist es doch sehr verwunderlich, daß überhaupt solche Unterschiede zwischen Neuabschluß und VVL bestehen. Mal sehen, wie lange ich in meinem Genion S ohne Handy Partysan bleiben kann, verlängern muß ich den ja nicht.
Axelchen
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