Problem mit dem Vermieter (Nachmieter?)

  • Hallo


    ich habe folgendes Problem:


    Ich bin im März mit meiner Freundin zusammengezogen. Nun haben wir uns getrennt und suchen eben beide nach einer eigenen Wohnung bzw. WG. Wir haben den Mietvertrag zum 01. August 2007 gekündigt, laut Vertrag haben wir 3 Monate Kündigungsfrist. Der Vermieter bzw. der Makler hat nun aber schon Nachmieter gefunden, wir haben mündlich vereinbart, dass wenn meine Ex-Freundin und ich zum 1. September ausziehen können und eine Wohnung gefunden haben, können wir das Mietverhältnis schon vorzeitig abbrechen und unsere Wohnung wird von einem Nachmieter übernommen.
    Ich habe mit dem Vermieter bzw. Makler ausgemacht, dass ich mich melden werde, wenn es möglich ist zum 1. September auszuziehen. Er hat das anders interpretiert und hat mich heute angerufen. Seine Frage war, ob die Wohnung denn schon leer ist, weil ein Interessent habe schon einen Mietvertrag unterschrieben!
    Nun haben weder meine Ex-Freundin noch ich bisher eine Wohnung gefunden. Wie kann es dann sein, dass zum 1. September ein neuer Mieter in unserer Wohnung ist? Da wir ja 3 Monate Kündigungsfrist haben, muss uns die doch auch gewährt werden, oder habe ich etwas falsch verstanden? Wir haben ja nur mit dem Vermieter bzw. Makler ausgemacht, sofern wir eine Wohnung finden, kann die Wohnung wieder frühzeitig vermietet werden. Diese Vereinbarung war mündlich.


    Der Vermieter kann uns doch jetzt nicht zum 1. September aus der Wohnung schmeißen, richtig?!
    Habe mir schon ein paar Sachen zu Mietrecht und Kündigung rausgesucht, aber etwas Passendes war noch nicht dabei.


    Ich bin der Meinung, dass es nicht möglich ist, uns aus der Wohnung zu schmeißen. Unser Mietvertrag läuft ja noch bis Oktober!


    Seit ihr anderer Meinung? Vielleicht kennt sich ja jemand in dem Mietrechtsdschungel aus?


    lg
    Flo

  • Klare Sache: Dein Rechtsempfinden ist hier völlig korrekt. Ausziehen mußt du erst zum Ablauf deiner Kündigungsfrist, also 31. Oktober 24:00.

  • grundsätzlich hat Arne recht!


    ABER:


    Vertrag gekündigt Anfang August mit Dreimonatsfrist ==> zahlungspflichtig bis 31.10.


    Wenn ihr dem Makler "vor´s Schienbein tretet" in dem ihr nicht bis Ende August ausgezogen seid (jetzt mal egal, ob wegen "aneinander vorbeireden" oder warum), dann könnt ihr nicht erwarten, das er euch meinetwegen zum 15.09. oder zum 01.10. aus dem Vertrag "entlässt", dann wird er wohl darauf bestehen, das ihr die September- / Oktobermiete noch komplett zahlt!


    Würde ich an seiner Stelle jedenfalls tun.


    Das sollte euch bewusst sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von der_Aachener
    grundsätzlich hat Arne recht!


    Das wollte ich immer schon mal schriftlich haben :top: , juristisch ist das nicht richtig formuliert: "Grundsätzlich" bedeutet, daß es auch den atypischen Fall gibt, der hier nicht denkbar ist.


    Zu deiner Meinung: Ich halte das nicht für ein Problem. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse an der nahtlosen Weitermietung der Wohnung. Wenn es keinen Nachmieter gibt, wird er den Mietvertrag sowieso nicht vorzeitig beenden wollen. Abgesehen davon, wenn die beiden eh keine neuen Wohnungen haben, gibt es ja keine andere Lösung.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Das wollte ich immer schon mal schriftlich haben :top: , juristisch ist das nicht richtig formuliert: "Grundsätzlich" bedeutet, daß es auch den atypischen Fall gibt, der hier nicht denkbar ist.


    Schön, das das jetzt geklärt ist... :rolleyes:


    Zitat


    Zu deiner Meinung: Ich halte das nicht für ein Problem. Der Vermieter hat ja auch ein Interesse an der nahtlosen Weitermietung der Wohnung. Wenn es keinen Nachmieter gibt, wird er den Mietvertrag sowieso nicht vorzeitig beenden wollen. Abgesehen davon, wenn die beiden eh keine neuen Wohnungen haben, gibt es ja keine andere Lösung.


    Ich meinte ja auch für den Fall, das der Threadersteller und seine Freundin zwar zum 01.09. keine Wohnung gefunden haben, aber zum 15.09. oder zum 01.10. oder zum 15.10. oder zum... :D So werden sie dann wohl für die leerstehende Wohnung bis zum 01.11. zahlen müssen

  • danke schon mal für eure Antworten.


    Das mit dem Zahlen für die leere Wohnung wäre zwar nicht wünschenswert, aber immer noch besser als keine Wohnung zu haben ;)

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