VVL Rückgänig machen

  • Hey,


    ich hoffe mein Anliegen passt in dieses Forum.
    Ich habe eine telefonische Vertragsverlängerung durchgeführt(also bis dato keine Unterschrift geleistet) Nun ein paar Wochen später stellte sich heraus,dass es doch andere Konditionen sind als vereinbart.
    Die Beweislage ist mehr als dürftig also unklar und nicht nachweisbar(für beide Seiten).
    Die eigentliche VVL war mit Tarifumstellung welche jetzt schon stattfand, die VVL an sich greift allerdings erst in ein paar Monaten.


    1. Was kann ich tun bzw. habe ich rechtl. gesehen überhaupt eine Handhabe bei einer VVL und weil ich keine Unterschrift geleistet habe. Das das Handy(unbenutzt, da es ewig gedauert hat bis Lieferung) zurück muss ist klar.


    2. Zu Handylieferung(nach Wochen) war is mittlerweilen nun 40Euro günstiger als zur VVL, da hätte man dann wohl sicher auch nichts machen können.


    Vielen Dank
    HH

  • Dann am besten mal die Hotline anrufen und sagen das du die VVL Rückgängig machen willst, wenn du einen Online Vertrag hast den o2 Hotline Chat benutzen der ist kostenlos!


    Was wurde dir an der Hotline versprochen? Wann hast du das Handy bekommen, ist das schon länger als 14 Tage her?

  • Die wiegeln ab("Das mit den Sonderkonditionen hätte man mir nie angeboten,war wohl ein Mißverständnis"), rückgängig machen da sei auch nix drin es ist verlängert und somit habe ich Pech gehabt. Handy länger wie 14Tage her, ist noch beim Nachbarn bei dem es abgegeben wurde, wenn es meine Family nicht schon abgeholt hat, da ich selbst z.Z nicht da bin. Der Widerspruch gegen die VVL müsste knapp 14Tage/16Tage nach der Handylieferung gewesen sein.


    Ich dachte immer, man müsste bei einer VVL etwas unterschreiben damit Sie wirksam wird ?

  • Das ist so eine Sache, selbst verständlich kann man auch Verträge am Telefon machen, allerdings muss o2 dir nachweisen das der Vertrag gemacht wurde! Sollte o2 das nicht können wovon ich ausgehe, musst du zu deinem Anwalt und der klärt das alles für dich!

  • thx.
    1. Also gibt`s keine einschlägige Rechtsnorm, dass ne Unterschrift nötig ist bei ner VVL. Hab mich schon gewundert, des es ohne weiteres beim Nachbarn abgegeben wurde, weil bisher musste ich`s immer selbst entgegennehmen und unterschreiben. Das der Vertrag verlängert wurde ist ja Fakt und unstreitig, nur halt die Konditionen stimmen nicht mit dem vereinbarten überein.


    2. Ist`s auch niergends geregelt wie es mit dem Rücktritt aussieht?


    3. Wie schaut der Fall wegen dem Handypreis aus, wenn sich sonst nichts machen lässt, ich bestelle zum Preis X, bekomme nach etlichen Wochen geliefert, nun ist aber der Preis inzwschen bei X-...% also deutlich geringer. Hätte ich da wenigst Anspruch auf den niedrigeren Preis? Ich meine es kann ja nicht sein, dass man ein Produkt zum Preis X verkauft, es aber nicht vorrätig hat und wenn der Kunde es dann nach Wochen erhält, das Gerät dann gleichzeitig mit Lieferung regulär nur noch 2/3 vom Ursprungspreis kostet. Hätte ich es dann bestellt, bekäme ich ja auch den akt. Preis, für mich ist der alte nichtmehr gültig, da die Lieferung erst Wochen später erfolgte und der Preis somit nicht mehr akzeptabel ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von HansiHansen
    Hätte ich da wenigst Anspruch auf den niedrigeren Preis?


    Nein. Zu dem Zeitpunkt der Bestellung war der Preis eben höher und du warst ja auch mit dem Preis einverstanden, sonst hättest du ja nicht bestellt. Wenn du jetzt einen Preisnachlaß in Form einer Gutschrift o.ä. bekommst ist das Kulanz. Anspruch hast du nicht.

  • Was aber auch Fakt ist!


    Das Wiederufsrecht läuft erst wenn du darüber Infomiert wurdest und die Ware bei dir ist! Also da o2 das Handy beim Nachbar abgegeben hat, (DHL arbeitet hier im Auftrag von o2) beginnt der Wiederruf erst wenn du das Handy beim Nachbar abgeholt hast! O2 kann dir hier noch nicht mal beweisen wann du das Handy bekommen hast!


    Also einfach einen schriftlichen Wiederruf schreiben und das Handy noch heute zurück schicken! Im Wiederruf schreibst du das du das Handy heute erst bekommen hast und somit bist du noch in den 14 Tagen!

  • Lass Dich von den Blubberblasen nicht abwimmeln, stornier die VVL und schick das Gerät zurück.


    Die Hotline bei O2 ist eine der nervenaufreibensten die ich persönlich kenne, trotzdem sachlich und bestimmt bleiben und nicht von denen irgendwelchen Murks erzählen lassen. Die können Dich nicht zu einer VVL zu Konditonen zwingen die gar nicht vereinbart waren und fertig.

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