Kündigung und Gutscheine
@ elknipso
Den Vertrag hast Du bei klarmobil gekündigt, die Dienstleistung, die e. bei der Vermittlung der Verträge getätigt hat und die 25,00 Euro pro Vertrag wert sein soll, bleibt davon unberührt.
Die AGB von e. sind das Problem, diese gilt es anzufechten. Leider bin ich kein Jurist, um beurteilen zu können, ob diese AGB zulässig sind. Es ist zu vermuten, dass hinter System der ganzen Sache steckt. Leider sind wir augenscheinlich darauf reingefallen.
@ BernieP
Danke für Deinen Beitrag!
Grüße,
innocent