Habe aber 4 Karten gekauft und nur 2 mal den Gutschein bekommen.
Soll ich die Nummer anrufen und hoffen das weiter nichts passiert?
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Habe aber 4 Karten gekauft und nur 2 mal den Gutschein bekommen.
Soll ich die Nummer anrufen und hoffen das weiter nichts passiert?
Die habe ich auch bekommen. Ich denke E. bezieht sich da auf ihre AGBs
http://img3.imagebanana.com/img/hcyc4hos/agb_eteleon.jpg
[Edit by TS: Megabild in einen Link geändert.]
aber mal ganz ehrlich: das da noch irgendwas kommt, war mir so klar. vorallem nach den problemen, die hier schon beschrieben wurden bei der alten aktion.
habe die karten deshalb extra noch nicht gekündigt bzw. habe auch denn sinn nicht gesehen, warum ich es kündigen sollte, bevor ich das guthaben komplett abtelefoniert habe. Bei mir steht in der schufa eh nur ein abfrage und kein direktes Konto, sodass ich den schufa-vorteil auch nicht gesehen habe. habe jetzt meine 5 gutscheine eingelöst und sogar direkt die 5€ für den anruf in meinem eteleon konto. Aber trotzdem ist der laden für mich gestorben, nie wieder eine solche aktion bei denen :flop:
Das ist wirklich der letzte Drecksladen. Meine ELtern hatte auch das Angebot mit den Klarmobil Karten ebgeschlossen mit jeweils 20 Euro Auszahlung. und das Guthaben hätte Anfang Januar auszahlbar sein müssen, war es aber die ganze Zeit. Auf Emails wird nicht reagiert bzw. meine Fragen einfach ignoriert. Wenn man dann eine Bestservice BEschwerde einreicht, mit der Begründung, dass die Auszahlung nicht möglich ist bekommt man folgende Antwort:
Hallo Herr,
Ihre Best-Service-Beschwerde haben wir erhalten.
Diese können wir nicht genehmigen, da dies nicht unter die Best-Service-Garantie fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Und obendrein hab ich gerade auf meine Email Adresse die Email mit den 3 Gutscheinen bekommen. Das waren Klarmobil Karten mit Auszahlung und nem USB Stick, ist aber schon länger her als das Angebot, was meine Eltern abgeschlossen hatten, wo sie sich jetzt um die Auszahlung drücken.
Hallo,
ich habe am 19.10.08 eine Bestellung über 2 klarmobil Karten bei eteleon getätigt mit Handy welche ich bekommen und genutzt habe.
Diese Karten wurden von mir Ende Dezember gekündigt und die Kündigung wurde mir auch von klarmobil bestätigt. Die Karten wurden vernichtet.
Nun habe ich heute eine Mail von eteleon bekommen mit 2 Gutscheinen für die Anschlussgebührbefreiung bezogen auf meine damalige Bestellung vom 19.10.08 mit der Aufforderung diese einzulösen da ansonsten jeweils 25 Euro also insgesamt 50 Euro von meinem Konto abgebucht werden würden.
Was ist denn da los? Das ganze ist doch schon längst erledigt und in deren AGB steht auch nur was davon dass das ganze mit der Befreiung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsaktivierung kommen kann.
Die können doch jetzt nicht nachträglich mit sowas kommen wenn schon alles gekündigt ist und ich überhaupt keine Möglichkeit mehr habe das ganze einzulösen.
Habe Ihnen mal geschrieben und den Sachverhalt erklärt. Kommt sowas öfter vor?
Sehe ich das richtig dass ich das Geld einfach zurück buchen lassen kann, sollten sie wirklich was von meinem Konto einziehen.
Anschlussgebühr genannt "Handlingpauschale"
War bei Eurer Lieferung ein Gutschein für die "Befreiung von der "Anschlussgebühr" (genannt "Handlingpauschale", siehe AGB) dabei? Bei mir nicht. Dieser Gutschein kommt wohl erst dann, wenn man die Karten gekündigt hat, wie oben im Thread berichtet. Man hat dann ja keine Möglichkeit mehr, mit Hilfe dieser Karten die "Anschlussgebühren" durchzuführen, da man ja nicht mehr mit den Karten telefonieren kann.
Schön ausgedacht ... So langsam werde ich mich hüten, bei wem auch immer einen Mobilfunkvertrag abzuschließen und ihm somit Zugang zu meinem Konto zu gewähren!
Grüße,
innocent
Ich hab auch gerade die Mail für meine 3 Verträge aus dem August bekommen.
Ich musste für die 3 Prepaidverträge jeweils 4,95€ Anschlussgebühr zahlen.In der AGB steht doch das diese 25€ Gebühr nicht anfallen...
Drecksladen...
Re: Anschlussgebühr genannt "Handlingpauschale"
ZitatOriginal geschrieben von innocent
War bei Eurer Lieferung ein Gutschein für die "Befreiung von der "Anschlussgebühr" (genannt "Handlingpauschale", siehe AGB) dabei? Bei mir nicht. Dieser Gutschein kommt wohl erst dann, wenn man die Karten gekündigt hat, wie oben im Thread berichtet. Man hat dann ja keine Möglichkeit mehr, mit Hilfe dieser Karten die "Anschlussgebühren" durchzuführen, da man ja nicht mehr mit den Karten telefonieren kann.
Schön ausgedacht ... So langsam werde ich mich hüten, bei wem auch immer einen Mobilfunkvertrag abzuschließen und ihm somit Zugang zu meinem Konto zu gewähren!
Genau das ist ja das Problem.
Finde das extrem unverschämt von dem Laden.
Kann ich die Abbuchung, wenn sie wirklich so dreist sein sollten und die 50 Euro abbuchen, einfach zurück gehen lassen?
Also ich hatte nicht gekündigt, hatte die Karten sogar jeweils kurz genutzt. Also stimmt die Theorie nicht.
"Anschlussgebühr" und "Handlingpauschale" nicht verwechseln
Die "Handlingpauschale" taucht nur in den AGB auf und hat nichts mit dem "Startpaketpreis" zu tun, die der Mobilfunkprovider beim Freischalten der Karten erhebt, also je nach Angebot 4,95 oder 9,95 Euro!
Mit der "Handlingpauschale" wird eine "Anschlussgebühr" des Providers durch den Händler beglichen, ohne dass der Kunde im schlimmsten Fall etwas davon mitbekommt.
Der Händler reicht diese "irgendwann" an seinen Kunden weiter, wenn dieser sich nicht mit Hilfe des "Gutscheins" von dieser befreit. Was der Kunde nicht kann, wenn der Kunde keinen Gutschein erhalten hat oder nicht mehr im Besitz der Karten ist.
Je nachdem könnte dann entweder die "Frist-Regelung" greifen, oder der "Gutschein" kommt eben nach der Kündigung der Karten und damit fehlender Möglichkeit der "Anschlussgebührenbefreiung". In beiden Fällen wäre dann die "Handlingpauschale" fällig.
Grüße,
innocent
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