Also zurüchbuchen lassen? IMHO hab ich Eteleon ja auch nie ne Einzugsermächtigung erteilt...
Was kann im schlimmsten Falle passieren?
Warum wurde dieser Betrag denn nicht auch bei den anderen Klarmobil-Karten eingezogen...?
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Also zurüchbuchen lassen? IMHO hab ich Eteleon ja auch nie ne Einzugsermächtigung erteilt...
Was kann im schlimmsten Falle passieren?
Warum wurde dieser Betrag denn nicht auch bei den anderen Klarmobil-Karten eingezogen...?
ZitatOriginal geschrieben von samsungsack
Also zurüchbuchen lassen? IMHO hab ich Eteleon ja auch nie ne Einzugsermächtigung erteilt...
Das ist deine eigene Entscheidung. Meine Entscheidung wäre ein deutliches ja. Erstens da nie eine Erlaubnis erteilt wurde und zweitens da die Gebühr eben meiner Ansicht nach nicht Vertragsinhalt ist.
ZitatWas kann im schlimmsten Falle passieren?
Mahnungen, Inkasso, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage. Theoretisch.
ZitatWarum wurde dieser Betrag denn nicht auch bei den anderen Klarmobil-Karten eingezogen...?
Hast du einen Einzelverbindungsnachweis? Schau doch einfach mal, ob eine SMS von der Karte an die eteleon-Nummer rausging. Falls ja, wäre selbst bei ordentlich vereinbarter Abzockpauschale keine zu leisten. Ob der Code in der SMS nun richtig oder falsch war, lässt sich ohnehin nicht mehr belegen. Aber das spielt auch keine Rolle, es geht ja nur um Umsatzgenerierung, nicht um einen passenden Code.
Zumindest für die Klarmobil-Karten habe ich definitiv keine SMS-Märchen-AG-Befreiung geschickt...
Falls jemand dieses Guthabenkonto bei Eteleon kennt... da blickt doch eh niemand durch...
Hat schon jemand mal was was von so einer "Firma" zurückbuchen lassen...?
Hab noch was interessantes in den damaligen AGB's gefunden...:
2.1.1. eteleon erhebt für die Vermittlung von Handyverträgen eine Handlingpauschale in Höhe von 25,00 Euro. Diese Handlingpauschale wird nicht berechnet, wenn der Mobilfunkanbieter seinerseits den Kunden mit einer Anschlussgebühr mit Zustandekommen des Handyvertrages belastet.
Klarmobil hat mich ja mit 2x9,95€ AG belastet-also fällt die "Märchenpauschale" doch eh nicht an...
Na das Theman paßt ja Die scheinen wohl gerade wieder ein wenig Geld zu brauchen? :p
Folgender Fall bei mir: Irgendwann im Mai bei Eteleon 2 Klarmobil-Karten mit Handy gekauft, SMS-Code an Klarmobil geschickt. Bei Karte 1 funktionierte das wunderbar, bei Karte 2 wurde der Code nicht als gültig akzeptiert (obwohl er auf den Code der anderen Karte folgte - eine Verwechslung, z.B. von 0 und O kann daher ausgeschlossen werden). Eteleon angerufen (zum Glück unter Zeugen), dort erstaunlich schnell die Auskunft bekommen, der Code "müßte stimmen". Nachmittags nochmal verschickt, Antwort wieder "Gutschein-Code ungültig" (sinngemäß). Mail an Eteleon geschrieben, blieb bis heute unbeantwortet. Vor kurzem dann per Mail eine Rechnung über die besagten 24,95 Euro erhalten, am selben Tag (oder sogar noch davor) wurde der Betrag bereits abgebucht. Natürlich hat Eteleon auch von mir keine Einzugsermächtigung erhalten. Wieder Mail an Eteleon geschrieben, keine Reaktion. Jetzt mal mit einem Fax probiert, bisher auch noch keine Reaktion (ist allerdings erst 2 Tage her).
Von
ZitatEmail / Telefonkontakt war immer freundlich, schnell und hilfsbereit.
leider keine Spur...
Ich werde den Betrag zurückbuchen lassen... dieser Verein ist einfach nur dreist...
Bitte sag mal wie's bei dir ausgeht... hab denen gestern auch noch ne wütende Mail geschrieben....!
ZitatOriginal geschrieben von samsungsack
Zumindest für die Klarmobil-Karten habe ich definitiv keine SMS-Märchen-AG-Befreiung geschickt...
Hast du die Karten sonstwie genutzt oder sind die 10 EUR Startguthaben direkt und vollständig in den Mülleimer?
ZitatHat schon jemand mal was was von so einer "Firma" zurückbuchen lassen...?
Probier mal die Suche. Mit SL75-Handys und anderen gab es da AFAIR schon ein paar Leute, die bewusst auch keine SMS verschickt und zurückbuchen lassen haben.
ZitatKlarmobil hat mich ja mit 2x9,95€ AG belastet-also fällt die "Märchenpauschale" doch eh nicht an...
Da könnte man argumentieren, dass die 9,95 ein "Startpaketpreis" und keine AG sind.
Allerdings bin ich weiterhin der Ansicht, dass die AGB nicht wirksam einbezogen wurden. Zumindest nicht bei einem Kauf über eBay. Das kommt aber auf den Einzelfall an, ich kenne die Gegebenheiten bei deinem Kauf nicht.
Die SIM-Karten sind erst im Regal gelandet und dann später samt der 10€ Guthaben im Mülleimer, als mir einfiel, dass ich die Karten doch nicht brauche...
Eteleon hat mir mal ne Mail mit einer Mahnung geschickt weil ich die Lastschrift zurückgehen lassen hatte.
Danach kommt nie wieder was, hat eh keine Rechtsgrundlage.
Trotzdem unfair gegenüber Eteleon.
Man merkt schon, wenn man so ein Angebot macht, sollte man die 25 EUR zunächst berechnen und dann gegen Einsendung des Gutscheincodes per SMS zurückerstatten.
Aber das würde natürlich wieder ehrliche Kunden abschrecken, bloß um zu verhindern, dass einige Prinzipienreiter meinen, unbedingt auch noch auf die dreistestmögliche Art solche guten Angebote auszunutzen. :flop: Wenn man sowieso von solchen Angeboten nichts hält, sollte man eben nicht bestellen!
Ich verstehe auch nicht was das Problem ist, diese 2 SMS zu senden, damit der Vermittler seine Provision bekommt. Noch dazu wo die eh vom Startguthaben weggehen, also dich quasi nichts kosten.
Aber nein, lieber läßt man es drauf ankommen, heult dann bissel rum wie böse der Verein ja ist und daß man sich das selbstverständlich nicht gefallen lässt und schmeißt die SIM-Karten inkl. Startguthaben weg ...
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