In den AGB steht aber was von 4 Wochen. Die können doch nicht Monate später damit kommen.
Ärger mit Eteleon
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Frist
Wäre doch möglich, dass der Gutschein immer dann "später" käme, wenn die Karten schon längst gekündigt und stillgelegt wären, weil dann eine Befreiung ja technisch gar nicht möglich ist.
Bei allen mehr als 4 Wochen "aktiven" Karten und ohne Versuch der "Anschlussgebührenbefreiung" wäre die Frist eh schon vergangen und die Pauschale damit auch fällig.
Wie man es dreht und wendet, man könnte verloren haben, falls man nicht sofort handelt, wenn man die Rechnung in Händen hat.
Grüße,
innocent
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Lest euch den ersten Satz oben in den AGBs durch und dann schaut mal auf klarmobil.de. Da steht nichts von Anschlußgebühr, also greift die Klausel nicht. Außerdem stand bei ebay in der Auktion von "wifon.de" nichts von einer Anschlussgebühr... Ich werde nichts bezahlen.
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Anschlussgebühr
@ damienmc3
Was steht auf Deiner Rechnung? Bei mir steht "Anschlussgebühr Vertrag xxxxxx * - 0,00 Euro".
Unter * "Zur Inanspruchnahme bitte nicht vergessen, Ihren Gutschein zur Anschlussgebührenbefreiung bei unser Gutschein-Hotline einzulösen.".
Grüße,
innocent
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Habe meine Verträge erst vor ca. 1 1/2 Wochen gekündigt !
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Steht bei mir auch so, aber wenn kein Gutscheincode kommt kann das ja nicht mein Problem sein wenn der Monate (!) später kommt.
Ausserdem steht hinter der Anschlussgebühr nur 1 Stern und der eine Stern verweist auf einen Satz dass die Preise nur bei Annahme des Vertrages gelten.
Vor dem Satz mit dem Gutscheincode stehen 2 Sterne, daher sollte dies doch sowieso nicht für den Anschlusspreis auf der Rechnung gelten.
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Ich habe auch gerade 4 Gutscheine bekommen. Alle 4 Karten wurden Ende 08 gekündigt und somit kann ich die Gutscheine nicht mehr einlösen....
Scheiß eteleon... -
@ elknipso
Ja, du hast recht. Ist unter ** vermerkt.
@ pukidukie
Damit sollten ja gerade die erwischt werden, die gekündigt haben, oder?
Schaut Euch mal auf der HP von eteleon um und sucht nach "klarmobil". Dort ist von einer "Anschlussgebühr 0,00 €* mit Gutscheincode" die Rede. Dann ist die Sache klar. Ohne Gutschein eben xx,yy Euro.
Bei meinem Angebot galt: Anschlussgebühr 0,00 Euro - greift dann aber nicht die Handlingspauschale, da "die Handlingpauschale nicht berechnet (wird) , wenn der Mobilfunkanbieter seinerseits den Kunden mit einer Anschlussgebühr (Anm.: nicht "Startpaketpreis") mit Zustandekommen des Handyvertrages belastet und keine Möglichkeit zur Erstattung der Anschlussgebühr gibt" ?
Klarmobil hat mich meines Wissens nicht mit einer AG belastet -> also werde ich nach AGB automatisch mit einer "Handlingpauschale" belastet, am besten dann wenn ich gar keine Befreiung mehr vornehmen kann, da Karten nicht mehr existent!
Andererseits müßte die Handlingpauschale dann ja auch auf der Rechnung auftauchen. Alles verwirrend, vielleicht soll es das auch sein!
Grüße,
innocent
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Zitat
Original geschrieben von pukidukie
Ich habe auch gerade 4 Gutscheine bekommen. Alle 4 Karten wurden Ende 08 gekündigt und somit kann ich die Gutscheine nicht mehr einlösen....
Scheiß eteleon...Gleiches Problem wie ich. Da steckt sicher System dahinter.
So wie ich das sehe hat eteleon doch Monate nach der Vertragsschaltung keine Grundlage mehr dafür mir irgendwelche Gutscheine zur Gebührenbefreiung zu schicken wenn der zugrunde liegende Vertrag schon so lange gelaufen ist und mittlerweile schon rechtswirksam gekündigt wurde. Oder wie seht ihr das? -
Last euch nicht nervös machen. Es ist halt Eteleon, da darf man sich über so etwas nicht wundern. Schwer unseriös diese Firma und hart am Rande der Legalität. Dies ist natürlich ausdrücklich meine private Meinung.
Ich selbst hatte vor ca. zwei Jahren so ein Erlebnis. Ich habe einen Genion Card S mit Handy über einen Ebay Händler abgeschlossen. Dieser hatte allerdings in seiner Anzeige nichts von Eteleon erwähnt, also konnte ich natürlich nicht im Vorwege die dubiosen Eteleon AGB lesen. Eteleon hatte dann ohne Einzugsermächtigung 25 Euro von meinem Konto abgebucht. Begründung "Handlingspauschale", da ich die SMS zur Anshlussgebührbefreiung nicht versendet habe. Diese Lastschrift ließ ich natürlich sofort zurück gehen.
Ich bekam zwei "Rechnungen" per Email. Zunächst antwortete ich noch darauf und bat darum, mir die Anspruchsgrundlage dieser "Handlingspauschale" zu nennen. Natürlich kam nichts diesbezüglich. Ich antwortete ein letzes mal, das ich von nun an nicht mehr auf irgendetwas von Eteleon reagieren würde, ausser auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem ich natürlich widersprechen würde, auf dass ein Richter diese Angelegenheit klären möge. Zwei weitere Rechnungen habe ich also ignoriert, wie auch eine Mail eines dubiosen Inkassounternehmens. Das war vor ca. einem Jahr. Seit dem ist Ruhe.
Ich empfehle also jedem hier nicht zu zahlen. Und wenn Eteleon auch ohne Einzugsermächtigung vom Konto abbucht (ja, das tun sie!), einfach die Lastschrift zurück geben und auf nichts mehr reagieren. Es wird niemals ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, da Eteleon selbst ganz genau weiß, dass die Anspruchsgrundlage nicht nur wackelig ist, sondern ein ausgemachter Hohn.
Abschließend noch etwas zum Thema Schufa und Co: Ich bin davon überzeugt, dass Eteleon nicht in der Position ist wie z.B. unsere Netzbetreiber, und diese äusserst zweifelhaften Forderungen irgendwo eintragen lässt. Bei mir haben sie es nicht gemacht und sie werden es auch bei keinem anderen tun.
Also, keep calm!
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