6131 zum 2. Mal in Reparatur - Wandlung möglich?

  • Hallo zusammen,


    habe mal eine kurze Frage.


    Habe im Juni 2006 ein 6131 bei Eplus gekauft, das direkt nach dem ersten Akkuaufladung einen Displayausfall hatte, so dass ich es zurückschicken musste. Habe darauf hin von Eplus ein neues Handy erhalten.


    Bis Mai funktionierte das Handy einwandfrei. Danach musste ich es zum Service Point bringen, da es sich andauernd von selbst ausgeschaltet hat. Lt. Reparaturbericht wurde eine neue Software aufgespielt, wodurch das Problem behoben worden ist.


    Nun musste ich das Geräte am 23.07. erneut zum Service Point bringen, da die Kamera nur noch Standbilder anzeigte. Ein Druck auf das Display (vom Service Mitarbeiter) brachte einen Totalausfall des Displays mit sich, so dass das Handy nach Nokia geschickt werden musste.


    Nun warte ich bis heute auf eine Rückmeldung von Nokia. Habe bislang schon mehrfach im Service Point nachgefragt, aber man sagte mir immer wieder, dass sich das Handy noch im Werk befindet.


    Nun würde ich gerne mal wissen, ob ich ggfl. schon irgendwelchen rechtlichen Anspruch auf ein Austauschgerät oder Wandlung des Kaufvertrages habe. Warte mittlerweile schon über vier Wochen auf das Gerät und habe so langsam keine Lust mehr darauf...


    viele Grüße, Jörg

  • Ich glaube mit Wandlung wirst du Probleme haben. Um ein Gerät wandeln zu können muss es 3mal wegen dem gleichen Defekt eingeschickt werden. Bei dir waren es aber verschiedene Fehler.


    Oftmals hilft aber ein gutes Gespräch mit dem Händler weiter, vielleicht kann er dir einen Vorschlag machen.

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    MacBook Pro 13 (late 2011)
    iPad Air Cellular 32GB weiß

  • Sind es nicht AFAIK 2 Reparaturversuche vom gleichen Fehler?


    Gruß Deifie

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Hallo,


    ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass ich hier einen Anspruch auf zwei Reparaturversuche des gleichen Fehler geltend machen kann. Der erste Displayschaden wurde ja durch einen Austausch behoben. Und das autmatische Ausschalten hat ja eigentlich nichts damit zu tun gehabt oder?


    Im Grunde genommen will ich ja auch keine Wandlung, da ich mit dem Handy sonst sehr zufrieden war. Verstehe nur nicht, warum man mir nicht nach dem dritten Nachfragen einen Austausch angeboten hat. M.E. sollte das doch für Nokia günstiger sein, als einen wochenlangen Reparaturversuch vorzunehmen... Wenn ich ein oder zwei Wochen auf eine Reparatur warten muss - OK aber über vier Wochen? :mad:


    Na warte jetzt noch mal diese Woche ab und werde dann höflich mal nach einem Austauschgerät fragen...


    Gruß, Jörg

  • Wieso sollte ein Austausch für Nokia billiger sein als ein Reparaturversuch? Die effektive Raparatur dauert vielleicht 20 Min.


    Gruß Deifie

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • So ist es die Reperatur dauert nicht so lange, höchstens das Warten auf Ersatzteile. Und eine Reperaturzeit von 4 Wochen oder mehr, ist leider keine Seltenheit. Auch bei Moto, SE, ist die nicht unbedingt besser.

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  • § 439 BGB
    Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Verjährungsfrist: 2 Jahre


    Edit: Habe mich gerade nochmal belehren lassen: es sei denn, in den AGB des Verkäufers ist etwas anderes vereinbart.

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