Telekom Einzugsermächtigung entziehen?

  • Hallo,


    ich habe in den Vertrag Call % Surf Comfort gewechselt, der nächste Woche nun freigeschaltet werden soll.
    Damit verbunden ist die Einzugsgsermächtigung vom Konto.


    Nun sehe ich heute, dass die Telekom bereits eine Rechnung des noch alten Vertrages bereits abgebucht hat. Darüber bin ich extrem verärgert. Bislang hatte sie keine Einzugsermächtigung.


    Frage: Kann ich diese Einzugsermächtigung entziehen, auch dann, wenn der C&S Tarif ja nur mit dieser Einzugsermächtigung getätigt werden kann, was ich als Bevormundung empfinde.


    Am liebsten würde ich, so wie bisher auch, alles manuell überweisen.

    Herzliche Grüße
    Scorpio
    ----------------------------------

  • llo,
    die Einzugsermächtigung gilt für Forderungen der Telekom und sind nicht an einen bestimmten Vertrag C&S gebunden.


    Wenn du die Einzugsermächtigung als Bevormundung empfindest, hättest den
    Vertrag nicht unterschreiben sollen.


    Die Kalkulation ist nun mal auf LS-Einzug u. mögl. elektr.Rechnung ausgerichtet.


    Zum anderen kann bei fehlerhafter Rechnung etc. die LS innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden.


    Wo liegt dann das Problem?


    Von einem Schäuble & Co fühl ich mich mehr bevormundet.

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn du die Einzugsermächtigung als Bevormundung empfindest,
    hättest den Vertrag nicht unterschreiben sollen.

    Das sehe ich genau so und verstehe nicht was du (von uns) willst
    Hauptsache meckern :flop:


    Die Telekom hat eine (berechtigte) Forderung.
    Du gibst der Telekom eine Einzugsermächtigung und die Telekom benutzt sie.
    Da ist doch alles in bester Ordnung.


    Gruß Holger

  • Zitat

    Original geschrieben von telefon-echo
    Hallo,
    Das sehe ich genau so und verstehe nicht was du (von uns) willst
    Hauptsache meckern :flop:



    Gruß Holger


    Das siehst Du falsch. Ich mecker nicht, sondern habe nur den Sachverhalt geschildert.


    Was ich von Euch wollte...? Lesen kannst Du aber ;)

    Zitat

    Frage: Kann ich diese Einzugsermächtigung entziehen, auch dann, wenn der C&S Tarif ja nur mit dieser Einzugsermächtigung getätigt werden kann, was ich als Bevormundung empfinde.


    Die Abbuchungsermächtigung bezieht sich m. M. nach auf den neuen Vertragsinhalt, da sie ja NUR zu diesem abgeschlossen werden musste.


    Alles andere ist falsch.


    Und nun wird eine Rechnung abgebucht, die erst am 23.08. hätte bezahlt werden müssen. DAS ist die Unverschämtheit!


    Und das ist wieder kein meckern, sondern das ist der Sachverhalt.

    Herzliche Grüße
    Scorpio
    ----------------------------------

  • das sind Auszüge vom Vertrag:


    4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
    a) Für Call & Surf ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen
    sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten
    Abbuchungskontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste
    bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der
    Deutschen Telekom die ihr entstandenen Kosten in dem
    Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis
    zu vertreten hat.
    b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich
    genutzt werden, insbesondere
    - nicht zum




    14.3 Das Recht der Vertragspartner, aus wichtigem Grund fristlos
    zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist
    für die Deutsche Telekom insbesondere in den Fällen gegeben,
    in denen der Kunde die ihm nach diesen Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich
    verletzt.
    Die zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen


    Tja, und jetzt wäre festzustellen ob der Widerruf eine erhebliche Pflichtverletzung ist. Das ist aber Sache eines RA's und nicht des Forums


    GP

  • Danke für die Info dazu.


    Wie gesagt, ich war bislang immer zufrieden mit der Telekom.
    Und das seit 40 Jahre!
    Doch dieses Verhalten hat mich schon skeptisch gemacht.


    Da ja noch keine 14 Tage herum sind, könnte ich auch noch ganz normal von diesem C&S Vertrag zurücktreten.


    Obwohl ich das eigentlich nicht möchte, da ich eigentlich nicht zu einem dieser anderen Provider wechseln will, von denen ich im Bekanntenkreis nur negatives höre. Einige sind sogar wieder zur Telekom zurück gegangen. aber das ist ein anderen Thema.


    Nun ja. Ich habe denen nun einmal ein Mail geschickt und eine dezidierte Stellungnahme dazu verlangt. Je nachdem wie die ausfällt, werde ich mir den Rücktritt überlegen. Dann lasse ich halt alles wie es bislang war. DSL 1000 Flat, ISDN Telefon. Keine Abbuchungsermächtigung.


    Wie bereits erklärt: Die Abbuchungsermächtigung musste für den C&S Vertrag erteilt werden. Und nur mit diesem C&S Vertrag darf sie auch eingesetzt werden. Keinesfalls mit dem noch laufenden Altvertrag - so sehe ich das mit meinem Rechtsverständnis.
    Der neue Vertrag besteht nicht einmal und schon wird von der Abbuchungsermächtigung Gebrauch gemacht, obwohl dieser Betrag erst am 23.08.2007 zu zahlen gewesen wäre.
    Das ist das unverschämte und es geht mir dabei um das oft zitierte Prinzip. Nicht um die Zahlung als solche.


    Schaun mer mal....

    Herzliche Grüße
    Scorpio
    ----------------------------------

  • Scorpio,


    schau mal auf die Rechnung die gerade Abgebucht wurde ob die GG für das Call&Surf Paket mit drauf steht. Da die Rechnungen (GG) der Telekom immer im Voraus gestellt werden sollte es schon seine Richtigkeit haben.


    sonne01

    Manche Autos haben so viele Fehler, das es besser ist den Fahrer zu tauschen... :D:D:D
    Einen schönen Tag noch! sonne01

  • Ich würde sagen da hat ein Mitarbeiter der Telekom ein Fehler gemacht und den Termin für die Abbuchung nicht richtig eingetragen.Aber daraus jetzt einen Strick drehen naja ich weiss nicht.Ich gehe mal davon aus das es nicht um 10000€ geht ,aber das ist unerheblich.
    Es geht um die Sache und da wurde halt ein Fehler gemacht.Die Abbuchung hat sich halt mit der alten Rechnung überschnitten, so dass auch diese mit abgebucht wurde.
    Sehe es locker, mit der nächsten ,wenn du nicht aus dem Vertrag zurücktrist, wird eh abgebucht.Gehe davon aus das es bei dir dann nicht nochmal vorkommt.Es geht um
    4 Tage.
    Viel Spass

  • Es geht natürlich nicht um 10.000 € :D


    Nein, der Betrag für das Call % Surf stehen noch nicht darauf, da ich das ja gerade einmal von wenigen Tagen in Auftrag gegeben habe. Und genau 2 Tage nach diesem Auftrag buchen die eine alte Rechnung ab, die ich gerade erst erhalten habe


    Die können sogar richtig schnell sein, wenn es um deren Vorteil geht.


    Um das alleine geht es.


    Ich warte nun einmal deren Stellungnahme ab und dann werde ich entscheiden.


    BTW: Ich sehe das lockerer als Ihr vielleicht denkt, denn ich kann so schnell wechseln, so schnell kann die Telekom nicht bis 3 zählen :D

    Herzliche Grüße
    Scorpio
    ----------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Scorpio


    BTW: Ich sehe das lockerer als Ihr vielleicht denkt, denn ich kann so schnell wechseln, so schnell kann die Telekom nicht bis 3 zählen :D


    und die ganzen anderen Anbieter stehen auch auf Abbuchungen statt Überweisungen.....aber bei denen kräht ja kein Hahn danach.


    Also manchmal muss man sich echt fragen ob man sonst keine Sorgen hat ;)

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