Geld, wenn man angerufen wird - Wo war das nochmal?!

  • Zitat

    Original geschrieben von korbinian
    Schon mal etwas von Betrug gehört? ;)


    Erinnert mich irgendwie an Threads wie "Was mache ich nun mit meiner/n Flat/Restminuten"


    Was genau hat das mit Betrug zu tun ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Was genau hat das mit Betrug zu tun ?


    Zitat

    ...und dann mit dem Genion L ständig darauf anzurufen

    Klingt für mich nicht nach Gesprächen o.ä., sondern nach bewusster "Aufladung"/Mißbrauch ;)

  • Wird die Kohle denn auch ausgezahlt - oder muss man das dann vertelefonieren?!


    david-jay

    ...immer interessiert an Java-Schnickschnack und Klingeltönen fürs k750i...

  • Zitat

    Original geschrieben von david-jay
    Wird die Kohle denn auch ausgezahlt - oder muss man das dann vertelefonieren?!


    david-jay


    .. muß man vertelefonieren

    Hier stand eine Signatur.

  • So dann zitieren wir doch mal § 263 StGB:


    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Betrug setzt voraus, dass ein Irrtum vollendet wird und außerdem mit Vorsatz gehandelt wird. § 15 bestimmt außerdem, dass (mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Fahrlässigkeit bei Tötung) Vorsatz vorliegen muss.


    Wo erwecke ich hier einen Irrtum/ eine Täuschung, wenn mein Genion-Vertrag die Loop anruft? Irrt sich 02 etwa bei der Easy-Money Auszahlung? Und einen § zum Thema Mißbrauch gibt es weder strafrechtlich im StGB noch im BGB. Höchstens § 242 BGB könnte noch als Gummiparagrah gedehnt werden...


    So mal zurück zum Thema... Geld fürs angerufen werden zahlen auch noch XXL-Telefonie, das Partytelefon und Switch und Profit.


    Schöne Grüsse
    Tarifchaos

  • Zitat

    Original geschrieben von korbinian
    Klingt für mich nicht nach Gesprächen o.ä., sondern nach bewußter "Aufladung"/Mißbrauch ;)


    Aargh! Geht das schon wieder los. Hatten wir das nicht schonmal? Zitier doch mal den §, wo


    bewußte "Aufladung" (welch' geile Wortschöpfung) mit Strafe bewehrt ist. Wie ist denn dann die unbewußte Aufladung definiert? Muß man dazu die Tiefschlafphase schon erreicht haben? Gibts das auch mit Fahrlässigkeit?


    Könnte natürlich sein, daß ein zertifizierter Märchenerzähler = unbedarftes Mitglied der Exekutive (Kripo-Dienstausweis als alleiniger Befähigungsnachweis & absolute Gesetzesunkundigkeit als zwingende Einstellungsvoraussetzung) meint, er hätte den Fang seines Lebens gemacht und erstmal jede Menge Wirbel verursacht. Und da Untersuchungsrichter hier in Deutschland bekanntlich einen Heimsuchungsbefehl bereits dann ausstellen, wenn so ein Exekutivorgan feucht geträumt hat, besuchen die Dich während Deines Auslandsurlaubs zuhause und nehmen in Ermangelung aufsehenerregender Fundsachen erstmal Deine Post und Deinen Computer mit, den Du erst dann wieder bekommst, wenn bereits keine Ersatzteile mehr im Handel erhältlich sind. Wäre natürlich blöd, wenn da Fotos Deiner heimlichen Liebe drauf sind, die mit 30 immer noch wie 13 aussieht...


    Und wenn dann noch die "laden Sie gefälligst Ihre Karte auf, sonst!" Post von [insert your favorite prepaid provider here] Deiner ganz woanders wohnenden Tante mit Deiner Anschrift in Deiner Wohnung gefunden wird, sind sich die "Ermittler" erstmal sicher, den Fang des Jahres gemacht zu haben. Und bis dann in fünf Jahren feststeht, daß die Gebrüder Grimm nix konnten im Vergleich zu einem durchspannenden Exekutivorgan, hast Du erstmal jede Menge Spaß. Und wenn Dein Vorname "Korbinian" einmal mit und einmal ohne "h" geschrieben wird, weil Dein Netzanbieter zu blöde war, ist das doch nur ein Beweis für Deine hohe kriminelle Energie. Bloß blöde, daß bis dahin Deine Karten vom Netzbetreiber wegen "begründeten Betrugsverdachts" gesperrt wurden und Du nicht mehr erreichbar bist.


    Also bloß nicht wegen zu schnellen Fahrens auffallen.


    Zitat

    Original geschrieben von tarifchaos
    Höchstens § 242 BGB könnte noch als Gummiparagrah gedehnt werden...
    Schöne Grüße
    Tarifchaos


    Danke. Deswegen ist es auch besser, sich verklagen zu lassen als umgekehrt.

    B: Prepaid mit 7777

  • Wen O2 jemandem die mögl. bietet, sein Guthaben aufzuloopen dann st das Problem von O2 - wenn es ihnen ein Dorn im Auge wird dann wird man es sperren, aber auf ne Anzeige wegen Betruges wird man vergeblich warten.



    Das hier manche nichts besseres zu tun haben als das STGB zu wälzen ... :mad:

  • DH 3000, nettes Posting, aber mir ging es nur um die moralische Seite und nicht um die Gesetzliche ;)


    Mich ***** diese Mentalität einfach an, .................................. - aber jedem das seine...und o2 sperrt die Karten bekanntlich, wenn die Beträge zu hoch ausfallen.


    Des Weiteren ist das Thema X Jahre alt und somit sollte über die Suche alles zu finden sein!

  • Mir war gerad' danach.


    "moralische Seite" ist auch ein schöner Joke, besonders bei dieser Firma aus München, wo kalkulierter Rechtsbruch bereits in den Gewinn eingerechnet ist.


    Wie schreibt man nochmal Hypokrisie?

    B: Prepaid mit 7777

  • Zitat

    Original geschrieben von DH 3000
    "moralische Seite" ist auch ein schöner Joke, besonders bei dieser Firma aus München, wo kalkulierter Rechtsbruch bereits in den Gewinn eingerechnet ist.

    ...ok! Da muss ich dir nun leider doch zustimmen ;)

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