Versandkosten trotz Rückgabe?

  • Hi zusammen,


    ihr kennt euch ja mit sowas alle aus. Folgendes Problem:
    meine Freundin hat über das Internet ein Kleid bestellt. Da es ihr nicht gefallen hat, hat sie es zurückgeschickt. Dafür war auch ein Rücksendeaufkleber dabei. soweit kein Problem. Jetzt hat sie aber einen Brief bekommen, in dem von ihr die Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Ist das rechtens? Die Rücksendungskosten muss ja das Unternehmen zahlen, wenn der Warenwert über 40,- EUR liegt, das weiß ich ja noch. Aber wie schaut es mit den Versandkosten aus? Muss man die bezahlen, auch wenn man nichts gekauft hat?


    CU, Cheesy

  • mir wurden in einem vergleichbaren fall (preis über 40,-) neben den kosten für die rücksendung auch die ursprünglichen versandkosten erstattet, ob der verkäufer dazu verpflichtet gewesen wäre weiß ich nicht genau, ich denke aber schon, warum hätte er es sonst getan.

  • Versandkosten


    Hallo,


    Versandkosten für den Rücktransport bei Warenert < 40 Euro muss der Vekäufer übernehmen.


    Hast du mal in die agbs geschaut? Wie hat er das dort formuliert.?

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheesy
    Es geht ja nicht um den Rücktransport (der war kostenlos), sondern um die ursprünglichen Versandkosten bei Lieferung.


    CU, Cheesy


    Das hört sich so nach Otto bzw. einer Tochterfirma davon an. Richtig?
    Wenn ja, ist das so üblich bei Otto. War schon immer so.

  • War das Kleid schon bezahlt? Falls nicht, trifft wohl Folgendes zu:

    Zitat

    BGB §357
    Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

    Mit diesem Absatz hat meine Frau bei 3suisses schon Bekanntschaft machen dürfen. :mad:

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Naja, aber auch hier geht es um die Rücksendekosten.
    Mir geht es aber um die Versandkosten die bei der ursprünglichen Lieferung anfielen. Wenn sie das Kleid behalten hätte, hätte sie ja auch die Lieferkosten zahlen müssen. Da sie aber nichts von der Ware behalten wollte, hat sie die Gesamtrechnung auch nicht bezahlt.


    Es handelt sich übrigens um den Heine Versand.


    CU, Cheesy

  • Sorry, aber ihr habt ihr Probleme


    Wegen dem Widerrufsrecht entstehen sowieso schon sehr hohe schäden, wenn auch der Hinversand vom VK bezahlt werden müsste, wären das pro Wideruf ca. 8€ + Arbeitszeit.


    Dadurch würde der Internethandel sterben bzw die Preise werden teurer


    und das wollt ihr doch alle nicht ;)

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  • AFAIK gibt es noch keine abschließende Rechtssprechung was die Versandkosten angeht.


    Der Streit geht ja schon seit einiger Zeit hin und her, mich überzeugt dabei die Argumentation, dass beim Widerruf der Kunde die gezogenen Leistungen herausgeben muss. Den Versand den der Kunde bezahlt hat wurde vom VK durchgeführt, diese Leistung hat der Kunde bekommen und kann sie daher nicht wieder herausgeben. Die Rücksendekosten werden ja unstrittig vom VK übernommen, da sollten wir uns Verbraucher auch mal mit zufrieden geben.

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