Hallo,
da ja hier einige "Experten" unterwegs sind, die sich im Arbeitsrecht auskennen, hab ich mal eine Frage.
Meine Frau tritt am 01.09. nach kurzer Arbeitslosigkeit ohne Bezüge eine neue Stelle an. Diese wird sich auf 12 Std./Woche + eine Stundenzahl X für Krankheitsvertretungen belaufen. Sie hat hier einen Personalbogen bekommen, den Sie ausfüllen soll. Da gibt es allerdings zwei Punkte, bei denen wir nicht weiterwissen und uns auch Google kein guter Freund war.
Konkret geht es um:
ZitatBei geringfügiger Beschäftigung:
Ich möchte den Beitrag zur Rentenversicherung aufstocken und bitte um Einbehaltung der entsprechenden Beiträge von meinen Bezügen. Dieser Antrag gilt für alle geringfügigen Beschäftigungen. Eine Rücknahme ist gesetzlich nicht möglich.
[]ja []nein
und als zweites
ZitatGleitzonen-Bereich (zwischen 400,01 und 800 € Entgelt für einen vollen Monat)
Zur Sicherung meiner vollen Rentenansprüche verzichte ich in der Rentenversicherung auf die Anwendung der Beitragsberechnung nach der Gleitzonenregelung. Es soll das tatsächliche Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt werden ab Beschäftigungsbeginn bzw. für die Zukunft.
[]ja []nein
Was sollten wir da ankreuzen? "Geringfügige Beschäftigungen" sind doch bis 400 EUR, oder?
Ihr Monatsbrutto dürfte ca. 600 +- 25 EUR bei 12 Std./Woche betragen. Hinzu kommen dann halt noch X Stunden Vertretung, das kann mal gar nichts sein und dann mal wieder 20 Stunden die Woche. Sie hat Steuerklasse 5.
Habt Ihr nen Tipp, was wir da tun sollen? Wir sind halt beide noch relativ jung im Berufsleben und haben keinerlei Erfahrung damit.