§5-Schein u. Genossenschaften

  • Hallo,


    es gab zwar schon ein ähnlichens Thema hier, aber das wurde geschlossen...


    Wir sind seit einiger Zeit auf Wohnungssuche und dabei sind mir einige Fragen aufgekommen.


    Meine Frau ist in einer Wohnungsgenossenschaft und wir haben probiert, darüber eine Wohnung zu bekommen. Nur leider sind die "schönsten" und neueren Wohnungen dieser Genossenschaft nur für Leute mit §5-Schein. Ohne diesen Schein könnte man nur ziemlich alte und nicht mehr so schöne Wohnungen bekommen.


    Müssen diese Wohnungsgenossenschaften einen bestimmten Teil ihrer Wohnungen für §5-Schein "Inhaber" bereitstellen? Oder gibt es für die Gesellschaften irgendwelche Vorteile, wenn sie ihre Wohnungen nur mit §5-Schein vermieten?


    Ich gönne ja jedem eine schöne Wohnung, aber irgendwie scheint es mir etwas unfair, dass wir uns beispielsweise mit einer 40 Jahre 2 Zimmer Wohnung zufrieden geben sollen, während man mit nem §5-Schein eine neue und größere 3 Zimmer Wohnung bekommen kann.


    Die Genossenschaften könnten doch einen Teil der neueren Wohnung auch für einen höheren Kurs frei zugänglich vermieten... Tuhen sie meist aber nicht...


    Gruß
    Lars

  • Die bekommen für Sozialwohnungen die zur Verfügung gestellt werden Fördermittel, außerdem ist die Miete dieser Wohnungen (häufig) "sicher", da sie vom Amt bezahlt wird.


    Wie die Genossenschaft ihre Wohnungen vergibt ist primär halt deren Ding.


    EDIT:
    Der Einwand von The Masta ist berechtigt: Nicht jeder WBS Inhaber ist automatisch auch H4 Empfänger und bekommt die Miete vom Amt bezahlt. Ich habe jetzt keine Statistik, aber in den meisten Fällen geht WBS und H4 wohl Hand in Hand.

  • Mieten von Wohnungen mit WBS werden doch nicht vom Amt übernommen, wo hast du das denn her?


    Im Prinzip ist es aber richtig: Eine öffentliche Stelle gibt einen Bauträger/Genossenschaft o. ä. ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau von Wohnungen.
    Dafür gibt es dann verschiedene Belegungsrechte für die Stadt.
    Eins der einfachsten Belegungsrechte besteht darin, das nur Familien mit auf die Wohung passende Wohnbrechtigungsscheine einziehen dürfen.
    Die Miete kann der Vermieter auch nicht frei festlegen, die sogenannte Kostenmiete wird berechnet und darf nicht überschritten werden, wobei sie logischerweise unterhalb der marktüblichen Mieten liegt.


    Ob eine Familie nun einen WBS erhält oder nicht hängt von deren Einkommen ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die bekommen für Sozialwohnungen die zur Verfügung gestellt werden Fördermittel, außerdem ist die Miete dieser Wohnungen (häufig) "sicher", da sie vom Amt bezahlt wird.


    Das ist lange her... Schon zu Sozialhilfezeiten wurde in der Regel die Miete dem Mieter mitüberwiesen. Der der hatte sie dann -ganz normal- an den Vermieter zu zahlen. Bei ALG II ist es jetzt immer so!


    Zitat


    EDIT:
    Der Einwand von The Masta ist berechtigt: Nicht jeder WBS Inhaber ist automatisch auch H4 Empfänger und bekommt die Miete vom Amt bezahlt. Ich habe jetzt keine Statistik, aber in den meisten Fällen geht WBS und H4 wohl Hand in Hand.


    Ich würde sagen weit gefehlt, schau mal nach den Einkommensgrenzen für einen WBS oder z.B. konkret Köln . Ferner gibt es z.B. Studenten, die keinen ALG II Anspruch haben, aber meist entsprechend niedriges Einkommen. Ich habe z.B. in meinem Berliner Studienjahr auch eine 1-Zimmerwohnung mit WBS gehabt. ;)


    Zusatz:

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Im Prinzip ist es aber richtig: Eine öffentliche Stelle gibt einen Bauträger/Genossenschaft o. ä. ein zinsgünstiges Darlehen für den Bau von Wohnungen.
    Dafür gibt es dann verschiedene Belegungsrechte für die Stadt.


    Aber nicht nur das, auch die Berechnungsmethode für die Miethöhe (und viele Nebenkosten) und Mietsteigerungen sind afaik für geförderten Wohnbau festgelegt. Sonst würde das Ziel der günstigen Mieten auch nur bedingt erreicht werden ;)

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