Hallo,
es gab zwar schon ein ähnlichens Thema hier, aber das wurde geschlossen...
Wir sind seit einiger Zeit auf Wohnungssuche und dabei sind mir einige Fragen aufgekommen.
Meine Frau ist in einer Wohnungsgenossenschaft und wir haben probiert, darüber eine Wohnung zu bekommen. Nur leider sind die "schönsten" und neueren Wohnungen dieser Genossenschaft nur für Leute mit §5-Schein. Ohne diesen Schein könnte man nur ziemlich alte und nicht mehr so schöne Wohnungen bekommen.
Müssen diese Wohnungsgenossenschaften einen bestimmten Teil ihrer Wohnungen für §5-Schein "Inhaber" bereitstellen? Oder gibt es für die Gesellschaften irgendwelche Vorteile, wenn sie ihre Wohnungen nur mit §5-Schein vermieten?
Ich gönne ja jedem eine schöne Wohnung, aber irgendwie scheint es mir etwas unfair, dass wir uns beispielsweise mit einer 40 Jahre 2 Zimmer Wohnung zufrieden geben sollen, während man mit nem §5-Schein eine neue und größere 3 Zimmer Wohnung bekommen kann.
Die Genossenschaften könnten doch einen Teil der neueren Wohnung auch für einen höheren Kurs frei zugänglich vermieten... Tuhen sie meist aber nicht...
Gruß
Lars