Arbeitsverhältnis beenden?

  • Moina!


    Ich habe bisher gearbeitet und werde jetzt zu studieren anfangen. Was ist besser, wenn ich selbst kündige, gekündigt werde, oder ein Auflösungsvertrag gemacht wird?


    Hab von sowas keine Ahnung :o


    Danke und Greets Mo

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    als student bekommst du eh kein arbeitslosengeld, also egal.


    Was ich für ne Frechheit halte.


    Die Arbeitslosen kriegen für gar nichts Geld und ich muss für arbeiten noch zahlen! :( :eek:


    Frechheit! :D

  • öh macht sichs nicht generell besser wennst sagen kannst du hast gekündigt?
    deswegen würde ich selbst kündigen...


    greetz weesel

  • Gekündigt werden wäre ein Vorteil wenn ich danach nichts machen würde wegen Arbeitlosengeld - soweit ich weiß.


    Aufhebungvertrag ist besser als selber kündigen, sagt mein Vorgesetzter, für den Fall dass ich nochmal dort arbeiten werde/will.+


    Selber kündigen, nuja, man kann im Lebenlauf oder auf Anfrage in nem Bewerbungsgespräch angeben dass man selbst gekündigt hat und eben nicht gekündigt wurde...


    Soweit ist mein Wissensstand...

  • Wenn man sich im guten mit dem alten AG trennt ist es überhaupt kein Thema wenn man selber kündigt.


    Dann kommt ein netter Satz ins Arbeitszeugnis: "Herr/Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch, um im Anschluss ein Studium aufzunehmen. Wir wünschen Ihm/Ihr hierfür viel Erfolg." und alles ist supi.


    Aufhebungsvertrag bekommt man eigentlich nur, wenn sich beide Parteien über die Beendigung einig sind, das ist hier ja nicht der Fall. (Mal abgeshen davon, dass es auch hier eine Sperre für das ALG geben kann.)

  • Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Gekündigt werden wäre ein Vorteil wenn ich danach nichts machen würde wegen Arbeitlosengeld - soweit ich weiß.


    Aufhebungvertrag ist besser als selber kündigen, sagt mein Vorgesetzter, für den Fall dass ich nochmal dort arbeiten werde/will.+



    Im Aufhebungsvertrag werden auch immer die Abfindungen festgehalten - das ist natürlich immer vorzuziehen.... :D :D :D

  • Das ist so nicht richtig, ein Aufhebungsvertrag kann aber er muss keine Abfindung enthalten. Gerade wenn jemand aus eigenen Stücken kündigt bekommt derjenige dafür bestimmt nicht noch Geld in die Hand gedrückt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das ist so nicht richtig, ein Aufhebungsvertrag kann aber er muss keine Abfindung enthalten. Gerade wenn jemand aus eigenen Stücken kündigt bekommt derjenige dafür bestimmt nicht noch Geld in die Hand gedrückt.



    Die Abfindung kann auch 0 € betragen... ;-)


    Im Regelfall hast du Recht, aber ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    als student bekommst du eh kein arbeitslosengeld, also egal.


    Als Student nicht, aber das Wintersemester fängt immer im Oktober an, da würde es sich dann anbieten z.B. zum 31.7. oder 31.8. zu kündigen und die 1/2 Monate Arbeitslosengeld zu beziehen.


    Wenn man dann beim Arbeitsamt angibt studieren zu wollen lassen die einem wegen der 1/2 Monate in der Regel schon in Ruhe.

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