Verträge wieder kündigen

  • Ein Faxbericht bringt dir leider nichts, da du auch eine leere Seite Faxen könntest.


    Sicherheit besteht nur per Einschreiben (+Rückschein) oder eben, wenn die Kündigung bestätigt wurde.


    Wenn die Bestätigung vorliegt, kannst du den Vertrag per Mail, Fax, Post oder auch telefonisch gekündigt haben. Das macht dann keinen Unterschied.


    Per Mail ist meist der schnellste und günstigste Weg. Termin setzen und bei ausbleibender Bestätigung eine 2. Mail schicken.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Ein Faxbericht bringt dir leider nichts, da du auch eine leere Seite Faxen könntest.


    Sicherheit besteht nur per Einschreiben (+Rückschein) oder eben, wenn die Kündigung bestätigt wurde.


    Im qualifizierten Sendebericht ist die Originalseite verkleinert dabei.


    Wer sagt, dass du bei einem Einschreiben+Rückschein keinen leeren Umschlag verschickt hast?

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Ergibt doch keinen Sinn


    Wenn man rechtzeitig kündigt und eine Bestätigung anfordert ist es doch scheißegal ob man das Fax/Brief oder was auch immer nachweisen kann.


    Nur das kapieren die Leute oft nicht, eine rechtzeitige Kündigung erleichtert das Leben.


    Stimme ich Dir voll und ganz zu. Das A und O ist das rechtzeitige kündigen.


    Aber:
    meine Erläuterungen zum Thema Fax machen durchaus Sinn, denn:


    Was machst Du, wenn der Anbieter einfach nicht reagiert? Dann kannst Du noch so oft Faxe, Briefe und was auch immer schicken. Wenn er Dir einfach keine Bestätigung schickt, dann musst Du selber dafür sorgen, dass Du eine Bestätigung hast.
    Und das geht am einfachsten per Fax.


    Nehmen wir mal ein bekanntes Beispiel aus den Medien, die Abzockfallen im Internet. Da wird Hins und Kunz auch geraten, man soll einmal dem Vertrag widersprechen. Nur glaubst Du, dass wenn Du da in Dein Schreiben schreibst, dass Du gerne eine Bestätigung hättest, dass die dann ein Briefchen schicken? Das glaubst Du ja wohl selbst nicht.


    Und ich war auch schon bei genug Firmen Kunde (u.a. auch Banken), wenn man da nachgefragt hat, dann hieß es ganz klar, dass es beim betreffenden Unternehmen nicht üblich sei, Kündigungsbestätigungen zu verschicken.


    Und beim Thema Handy:
    Auch hier wollen die Provider Geld sparen. Sehr oft kammen Bestätigungen lediglich per Email oder SMS. Nur damit kannst Du ja rein gar nichts anfangen.
    Auch ganz seriöse Firmen wie etwas O2 verschicken erst mal nur ne SMS. Hab ich gerade selbst erlebt.


    Und ehrlich gesagt hab ich keine Lust, einem Bestätitungsschreiben hinterherzurennen. Ich brauch was Beweisfestes ohne großen Aufwand.
    Und da ist ein qualifiziertes Fax inkl. EVN einfach nicht zu toppen.



    völlig falsch, denn:


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Im qualifizierten Sendebericht ist die Originalseite verkleinert dabei.
    Wer sagt, dass du bei einem Einschreiben+Rückschein keinen leeren Umschlag verschickt hast?


    Ganz genau so ist es.
    Genau aus diesem Grund ist ein Fax sogar besser als ein Einschreiben.
    Nicht nur dass es schneller geht und wesentlich günstiger ist, nein Du hast auch einen Nachweis (zumindest die erste Seite), WAS Du geschickt hast.


    Daher kann ich jedem nur raten, Kündigungen per Fax durchzuführen.
    So hat man garantiert nur einmal den Aufwand und muss nicht einer Kündigungsbestätigung hinterherrennen.


    Wer will sich schon darauf verlassen, dass sich ein Unternehmen auch tatsächlich bereit erklärt, ein Schreiben in papierform zu schicken.
    Ich mit Sicherheit nicht.

    Viele Grüße


    Martin

  • LINK - Kündigung per Fax


    Unabhängig vom "leeren Blatt" oder auch einem "qulifizierten Sendebericht"


    "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)


    Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet.


    Wenn es da etwas neueres gibt, kenne ich es nicht.


    Selbst wenn man beim Einschreiben eine leere Seite sendet, ist der Erhalt dieser quittiert und der Empfänger müsste umgehend darauf reagieren - dem Absender mitteilen, dass die Seite ohne Inhalt war.


    hier noch eine schöne Übersicht zum Beweiswert elektronischer Kommunikation


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von max4you


    "Ein Telefax-Sendeprotokoll stellt wegen der Manipulationsmöglichkeiten nur ein Indiz für den Zugang eines Schreibens dar. Bestreitet der Empfänger den Zugang und legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist, so ist das Indiz des Sendeprotokolls entkräftet." (LG Darmstadt, Az. 9 O 170/92 v. 17.12.92)


    Elektronische Erklärungen sind zwar grundsätzlich rechtswirksam, ihr gerichtlicher Beweiswert aber ist von der Fälschungssicherheit des Mediums abhängig. Fehlt dem elektronischen Dokument die Urkundenqualität - wie im Fall Telefax - so wird es beweisrechtlich als Objekt des Augenscheins bewertet.


    Bei dem genannten Urteil müsste man noch überprüfen, ob es dabei überhaupt um ein qualifiziertes Fax geht und nicht nur um einen normalen Sendebericht. 1992, da gab es evtl noch ganz selten Faxgeräte, die ein qualifizierten Sendebericht erstellen konnten. Ich hab u.a. auch noch ein altes Fax aus Bundespost-Zeiten, das kann nur Sendebericht, aber keinen qualifizierten Sendebericht.
    Nur einen normalen Sendebericht, das würde das Urteil erklären. Da gebe ich jedem Recht, damit kannst du rein gar nichts beweisen. Soweit aus den Medien bekannt akzeptiert das auch kein Gericht.


    Ein juristisch wirklich absolut unumstößlicher Beweis ist das Fax nicht. Aber ein qualifizierter Sendebericht erfüllt einen Anscheinsbeweis.


    Aber auch ein Einschreiben kommt meiner Meinung nach nicht besser weg. Beim Einschreiben beweist eigentlich nur den Zugang eines Originaldokumentes. Sprich es ist sicher dokumentiert, wer etwas erhalten hat, und dass er eben etwas im Original erhalten hat.
    Das ist dann wichtig, wenn es auf das Original ankommt.
    Aber wiegesagt keinerlei Aussagekraft, was der Inhalt war


    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Selbst wenn man beim Einschreiben eine leere Seite sendet, ist der Erhalt dieser quittiert und der Empfänger müsste umgehend darauf reagieren - dem Absender mitteilen, dass die Seite ohne Inhalt war.


    Das Problem ist, dass eben DU beweisen musst, dass Du rechtzeitig gekündigt hast.
    Das heißt, Du musst beweisen
    - die rechtzeitige Absendung
    - dass es auch den richtigen Empfänger geschickt hast ( übertriebenes Beispiel: es bringt nichts, eine Kündigung für O2 der Fa. Daimler zuschicken)
    - was Du geschickt hast, eben dass Du auch wirklich den Willen einer Kündigung zum Ausdruck gebracht hast.
    - und dass es auch beim Empfänger angekommen ist.


    Meiner Meinung nach sind beim Fax mehr Punkte erfüllt wie beim Einschreiben.


    Das Zitat aus dem Urteil (wenn es tatsächlich um einen qualifizierten Sendebericht ging) ist vermutlich ein ganz spezieller Fall gewesen. Wenn Du z.B. O2 eine Kündigung faxt und das O2-Gebäude brennt vorher ab, bevor das Fax jemand liest, oder jemand bricht ein und stiehlt das Faxgerät, dann gilt garantiert, dass die Willenserklärung den Empfänger nicht erreicht hat.


    Das Urteil trifft nur auf einen winzigen Teil von Schreiben per Fax zu.


    Denn einen qualifizierten Sendebericht kannst Du nur sehr schwer manipulieren. Eben um die Möglichkeit einer Manipulation durch dich auszuschließen habe ich ja gesagt, dass ein EVN das ganze noch untermauert.
    Dann hast Du einerseits einen qualifizierten Sendebericht, und zusätzlich noch einen EVN. Und diesen kannst Du nicht fälschen, da dieser von einer unabhängien Stelle stammt, dem Telefonanbieter.
    Und das Urteil sagt ja selbst, dass der [qualifizierte?] Sendebericht als Anscheinsbeweis erst einmal Bestand hat. Und jetzt muss die ANDERE Partei erst einmal einen Gegenbeweis/Argument liefern, dass es trotz Erfolgsmeldung nicht angekommen ist oder eben nicht Deine Willenserklärung angekommen ist (Zitat "...legt seinerseits ein Protokoll vor, welches das Fax als nicht eingegangen ausweist..")


    Und wie will er das machen?
    Wie will er beweisen, dass er etwas nicht bekommen hat? Das geht gar nicht.
    Da kommen wiegesagt nur so Dinge in Frage wie "Haus mit Fax abgebrannt" oder "Fax wurde gestohlen" in Frage.


    Beim Einschreiben hingegen bist Du selbst in der Pflicht, dass Du auch den Inhalt beweist. Und das kannst Du eben nicht. Daher sehe ich Einschreiben sehr kritisch, weil beim Fax immerhin ein Anschein entsteht, beim Einschreiben hingegen gar nichts.


    Jetzt behauptet der Empfänger, Du hättest ihm nur ein leerer Blatt geschickt. Wie willst Du dann beweisen, dass doch was drauf stand?
    Das musst Du beweisen.
    Beim Fax hingegen die andere Partei.


    Wenn Du wirklich 100% kündigen willst, dann geht im Grunde nur ein Weg: Ein Bote, der die Nachricht überbringt.
    Dieser unabhängige dritte muss den Inhalt der Nachricht von Dir kennen (also den Inhalt lesen und sehen, dass Du selbst unterschrieben hast), und diese nach der Verifizierung des Empfängers diese ihm selbst übergeben.
    Nur dann sind alle oben genannten Punkte erfüllt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Ich bin der Meinung, dass es viel wichtiger ist, sich einen seriösen Anbieter zu suchen, als hier seitenlang über die Beweiskraft eines Blatt Papieres zu debattieren. Ich kündige seit den Anfängen des Mobilfunks alle meine Verträge im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss bei Eplus, O2, TM, VDF und diversen Discountern regelmäßig per normalen Fax, bzw. aktuell per Webfax. Noch nie hat es bei einem dieser Anbieter Versuche gegeben, mich durch irgendwelche Tricks, wie angeblich nicht angekommen oder o.ä., hinzuhalten oder reinzulegen. Bislang hatte ich noch immer nach spätestens 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung im Briefkasten.


    Gruß Karl-Heinz

  • Zitat

    Original geschrieben von KHR
    Ich bin der Meinung, dass es viel wichtiger ist, sich einen seriösen Anbieter zu suchen, als hier seitenlang über die Beweiskraft eines Blatt Papieres zu debattieren. Ich kündige seit den Anfängen des Mobilfunks alle meine Verträge im ersten halben Jahr nach Vertragsabschluss bei Eplus, O2, TM, VDF und diversen Discountern regelmäßig per normalen Fax, bzw. aktuell per Webfax. Noch nie hat es bei einem dieser Anbieter Versuche gegeben, mich durch irgendwelche Tricks, wie angeblich nicht angekommen oder o.ä., hinzuhalten oder reinzulegen. Bislang hatte ich noch immer nach spätestens 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung im Briefkasten.


    Gruß Karl-Heinz


    VolleZustimmung! Wenn man natürlich erst nach 23 Monaten versucht, das Ganze zu kündigen, dann kann man auch ausgehen, dass der eine oder andere Brief doch vielleicht irgendwo "absichtlich" untergeht.


    Daher kündige ich vorsichtshalber auch immer nach nen Monat. Sicher ist sicher. Und letztendlich gibt es auch ab und zu Vorteile, wenn man anfangs kündigt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Stimmt.


    aber: Der Anbieter kann noch so toll sein, wenn der Laden zu groß ist. Versuche mal mit einem Hotliner bei T-Mobile eine Vereinbarung zu finden, dass dein Vertrag wg. eines doch verlorengegangenen Faxes nun zum Ende der MVLZ enden soll, obwohl die KFrist abgelaufen ist.

  • Wollte hier wirklich keine Diskussion vom Ast brechen, doch kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man mit dem Fax nicht durchkommt (auch mit EVN und qualifiziertem Faxprotokoll).


    Sobald eine "schriftliche Kündigung" verlangt wird, ist ein Fax eben nicht "schriftlich" genug. Es fehlt die Urkundenqualität. Hatte den Fall mal bei einem Zeitungsabo, obwohl ich alles belegen konnte.


    Und aus beruflicher Erfahrung kann ich ebenfalls nur sagen, dass eine Kündigung per Fax akzeptiert wird (werden kann), jedoch eben nicht muss. Also immer auf die Bestätigung pochen.


    Mir gehts hier nicht um rechthaben oder unrechthaben - irgendwie wird dieses hier zu einer solchen Angelegenheit - vielmehr wollte ich auf die Tasache hinweisen.


    Wer hingegen rechtskräftige Urteile findet, die belegen, dass ein Fax def. im Streitfall Gültigkeit hat, kann diese mal posten. Bisher waren es doch immer eher "Gefühlsangelegenheiten".


    Zitat: VolleZustimmung! Wenn man natürlich erst nach 23 Monaten versucht, das Ganze zu kündigen, dann kann man auch ausgehen, dass der eine oder andere Brief doch vielleicht irgendwo "absichtlich" untergeht.


    Wäre ohnehin in fast allen Vertragsangelegenheiten zu spät


    Viele Grüße

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