Unterhalt, ALG II, Eigene Wohnung für 18-jährige...

  • Zitat

    Original geschrieben von Flash_Prince
    Könnte A nicht normal arbeiten gehen? Natürlich würde Sie bei normaler Bezahlung kein ALG II mehr bekommen, aber das wäre doch kein Nachteil oder?


    Warum sollte sie das tun? Sie ist Schülerin und hätte wie du selbst sagst, absolut garnix davon. Die soll ihren Abschluß machen, mehr wird auch von der Mehrzahl aller anderen Schüler in diesem Land nicht verlangt. Warum gehst du nicht zusätzlich arbeiten und schickst ihr das Geld? Du hättest nix davon und sie nicht mehr ALG2, aber das wäre doch kein Nachteil, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flash_Prince
    Könnte A nicht normal arbeiten gehen? Natürlich würde Sie bei normaler Bezahlung kein ALG II mehr bekommen, aber das wäre doch kein Nachteil oder?


    Geht doch zur Schule!

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  • Hmm... ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass die Zahlen so stimmen müssten...


    Werde aber trotzdem dort nochmal nachhaken - Irren ist ja bekanntlich menschlich :p



    Und bezüglich der Miete: Das müsste so stimmen, die Mutter hat die gesamten Miet- und Nebenkosten durch drei geteilt (Mutter, und ihre beiden Kinder) und daraus kamen dann die 230 €, die sie monatlich an ihre Mutter bezahlen muss.


    Dass das strafbar ist, habe ich nicht mit gerechnet, da werde ich auf jeden Fall mal nachhaken, das ist ja das letzte... :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Seadart
    Geht doch zur Schule!


    Sie geht noch zur Schule, und will später auch Studieren.


  • Moment, so genau kann man das nicht sagen. Fakt ist jedenfalls, das die Mietkosten für sich alleine stehen und gezahlt werden-da muss nix mehr geteilt und verrechnet werden. Die jeweiligen Regelsätze sind unterschiedlich, die Mutter wird als Haushaltsvorstand 347€ kriegen, die Tochter irgendwas um die 240€ und dem armen Azubi wird vermutlich noch was abgezogen etc.. Kann auch sein, das sich da was an den Zahlungen für die Mutter verringert, wenn der Azubi zu viel verdient.


    Nun kanns ja sein, dass die Familie alle Einnahmen zusammen schmeißt und durch drei teilt, was ja ne persönliche Entscheidung wäre. Aber die Miete muss aus der privaten Rechnung raus, denn die ist voll durchs Amt getragen und wird ja nicht doppelt bezahlt.

  • Soo... Ich hab nochmal mit meiner Freundin geredet...


    Anscheinend ist es so, dass die Mutter die Miete nicht vom Arbeitsamt (wird bei mir immer so heißen...) bezahlt bekommt, da die Mutter noch ein klein wenig dazuverdient ( als Putzfrau, nicht Schwarz) und dazu noch Witwenrente bekommt.


    Trotzdem bekommt sie noch ALG II, da sie nur ein geringen Betrag verdient. Und meine Freundin bekommt, ebenfalls das ALG II, da die Mutter ja zuwenig verdient und sie kein Unterhalt von ihrem Vater bekommt...


    Und Mite muss sie halt der Mutter bezahlen. Laut meiner Freundin sind das ca. 600 € Miete (kalt) + 150 € Nebenkosten. Teilt man dies durch die 3 Personen müsste sie ja quasi 250€ Miete zahlen.
    Wäre das denn rechtens?


    Man, ist das ne verzwickte Situation... :(

  • Oh Je, ganz ehrlich: Person A soll schleunigst zur Arbeitsagentur gehen, um sich beraten zu lassen und DU solltest Dir nicht weiterhin hier die ganzen Halbwahrheiten anhören. Es sind nämlich noch eine Vielzahl weiterer Leistungen außer ALG II möglich.


    Exemplarisch mal genannt:


    - Wohngeld bei einer eigenen Wohnung
    - Schüler-BaföG


    Weiterhin zu beachten:


    - Leistungsberechtigt bei Kindergeld sind die Eltern, nicht die Kinder!
    - Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Staat Unterhalt bezahlen.


    Es gibt eine solche Vielzahl von Möglichkeiten, dass Person A kaum jemand privates hier finden wird, der sie ausführlich und richtig berät.


    Mein Tipp: Ab zum Jugendamt und versuchen, das familiäre Verhältnis von einem Sozialarbeiter kitten zu lassen. Ist nämlich garantiert die beste Lösung für alle Seiten . Einfach ausziehen ist nämlich nichts weiter als "flüchten" und nur selten zu empfehlen. Und jetzt bitte nicht sagen, das Verhältnis wär völlig zerüttelt: Es geht nämlich immer was... ;)

  • Naja, eine Psychologin war dort schon im Spiel, aber die Mutter hällt von soclen Leuten leider garnichts... :mad:


    Zum Arbeitsamt wollte A eh gehen, ich wollte mich nur vorab schonmal ein wenig erkundigen, da ich beim Arbeitsamtbesuch dabei sein werde...


    Edit: Und hier ist es leider wirklich so, ich glaube eben nicht das etwas zu retten ist... Wir haben schon wirklich viel probiert, aber es ist leider so, das beide Partein einen sehr sturen Kopf haben...

  • Grundsätzlich ist der Tip zum Jugendamt zu gehen um sich dort eingehend über Möglichkeiten beräten lassen schon der richtige.


    Angemerkt sei hier noch:
    Durch die H4 Reformen haben Jugendliche unter 25 nur in Ausnahmefällen ( Jugendliche, die aus "schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben können) einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.


    Unterhaltsanspruch besteht auch bei Hartz 4 des Unterhaltspflichtigen (da ein H4 Bezug ja die Erwerbsfähigkeit voraussetzt). Allein die Höhe wird nicht gerade umwerfend sein, wenn es überhaupt noch was gibt.


    Ob die subjektiv Wahrgenommenen Zustände ausreichen um als "schwerwiegende soziale" Gründe zu reichen, dass muss dann in der Tat mit den Ämtern geklärt werden. Bloß weil man sich mit seinen Eltern/Mutter nicht "grün" ist bekommt man deswegen noch kein Geld vom Staat.

  • Zitat

    - Wohngeld bei einer eigenen Wohnung


    Die eigene Wohnung wird sie da unter 25 nicht bekommen. Zumal die Familienverhältnisse alles andere als zerrüttet zu nennen sind. Mutter arbeitet, Sohn macht Ausbildung, Tochter besucht regelmäßig die Schule---da ist auf den ersten Blick nix zu machen.


    Wenn ein Psychologe eingeschaltet ist/wurde, dann kann der am Besten die Situation beurteilen und würde sicherlich das Notwendige für einen Auszug auch durchsetzen können.


    Zitat

    - Schüler-BaföG


    Das ist alles nur Kosmetik. Sie ist derzeit im ALG2-Bezug, wenn Bafög zustehen würde, dann wäre das schon längst in die Wege geleitet worden. Die Arge zahlt immer als Letzte.


    Zitat

    - Leistungsberechtigt bei Kindergeld sind die Eltern, nicht die Kinder!


    Bis zur Volljährigkeit des Kindes, danach nicht mehr. Ausserdem sind auch vorher die Eltern nicht leistungsberechtigt, auch da ist das Kindergeld voll für das Kind zu verwenden und nicht zu hundert Prozent für etwaige Wohnungsmieten oder dergleichen.


    Die Tochter kann einen Antrag stellen, dass ihr das Kindergeld direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen wird. Das ist kein Problem, nur ein bissl Schreibarbeit. Allerdings wird das für Probleme Sorgen, da die Mutter ja mit dem Kindergeld haushaltet...


    Zitat

    Mein Tipp: Ab zum Jugendamt und versuchen, das familiäre Verhältnis von einem Sozialarbeiter kitten zu lassen. Ist nämlich garantiert die beste Lösung für alle Seiten . Einfach ausziehen ist nämlich nichts weiter als "flüchten" und nur selten zu empfehlen. Und jetzt bitte nicht sagen, das Verhältnis wär völlig zerüttelt: Es geht nämlich immer was...


    Das Mädl ist 18, da wäre ein Auszug keine Flucht, sondern altersgemäßes Verhalten. Und ob das, was da immer noch geht überhaupt genug ist, ist die entscheidendere Frage. Das es irgendwie geht, sieht man daran, dass die Kinder nicht verhungert sind und offenbar einigermaßen geregelte Lebensläufe haben. Das das auf Dauer gut ist, ist damit noch lange nicht gesagt.


    Und es ist auch nicht jedermanns Traum, bis Mitte 20 bei Muttern kaserniert zu sein. Insofern wäre ein Anwalt für Sozialrecht eher angeraten, als ein Sozialarbeiter. Letzterer kann an den Familienverhältnissen auch dann arbeiten, wenn die nicht alle aufeinander hocken, oftmals sogar viel besser...

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