Unterhalt, ALG II, Eigene Wohnung für 18-jährige...

  • Hallo Leute!


    Ich hoffe ihr könnt mir einen guten (juristischen) Rat geben!


    Person A (18, Schülerin) lebt zusammen mit ihren älteren Bruder B (21, Azubi) und ihrer Mutter C (alleinerziehend, bezeiht ALG II, nur halberwebsfähig aufgrund von Krankheit).


    Nun ist es jedoch so, dass die familiere Situation sehr zugespitzt ist. Person A würde gerne ausziehen, sieht aber keine finanzielle Möglichkeit.
    Person A lebt also quasi nur "zur Miete" zuhause und muss komplett für sich selber sorgen.


    A bekommt insgesamt ALG II und Kindergeldvon ihrer Mutter, zusammen rund 460 €, von denen sie jedoch 230 € an ihre Mutter C zurückzahlen muss (Miete für ihr Zimmer, Strom, Wasser usw.)


    Unterhalt hat sie noch von dem Vater (noch lebend) nie bekommen, da der Vater selber ALG II bezieht. Kann sie trotzdem auf irgendeiner Weise Unterhalt vom Vater bekommen?


    Nebenbei darf A max. 40 € für sich dazu verdienen, der Rest würde auf das ALG II angerechnet oder auf die Witwenrente von Mutter C (Eheann ist verstorben).


    Darf A also aufgrund der Witwenrente von C nichts mehr selber hinzuverdienen?


    Gibt es Möglichkeiten für Person A, doch noch auszuziehen, da die momentane Lage bei ihr zuhause sie total mitnimmt und ein weiteres zusammenleben für sie nicht mehr denkbar und unzumutbar ist?


    Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe!


    LG
    Skynt

  • Re: Unterhalt, ALG II, Eigene Wohnung für 18-jährige...



    Hier der Rat:


    1. selbstverständlich darf A arbeiten - jeder darf das
    2. wenn man Geld verdient kann man es sich sicherlich leisten auszuziehen - erlaubt wäre es so oder so


    also alles kein juristisches Problem :cool:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ja klar, (neben der Schule) arbeiten darf A. Es geht nur darum, dass das Geld, das sie verdient, später wieder mit dem ALG II oder der Witwenrente der Mutter verrechnet wird - Person A also nichts davon hat...

  • Ich glaube nicht das A so einfach ausziehen darf, denn irgendwie muss das ja finanziert werden und da A noch zur Schule geht kann A die nötigen Kosten nicht tragen.

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  • Zunächst schon einmal vielen Dank für eure Antworten...


    Kann den nochjemand was zu der Sache wegen dem Unterhalt des Vaters sagen?


    Auf dem Gebiet bin leider nur Laie... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Zunächst schon einmal vielen Dank für eure Antworten...


    Kann den nochjemand was zu der Sache wegen dem Unterhalt des Vaters sagen?


    Auf dem Gebiet bin leider nur Laie... :(


    Wenn der Vater selbst von ALG II lebt... wovon soll er dann Unterhalten zahlen?

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  • Also kann sie den Unterhalt komplett vergessen?


    Gibt es evtl die Möglichkeit auf Nachzahlung wenn der Vater Arbeit findet?

  • Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    Also kann sie den Unterhalt komplett vergessen?


    Gibt es evtl die Möglichkeit auf Nachzahlung wenn der Vater Arbeit findet?


    Da bin ich überfragt...aber ich denke da kann die Arbeitsagentur am besten Auskunft geben.

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  • Re: Unterhalt, ALG II, Eigene Wohnung für 18-jährige...


    Zitat

    Original geschrieben von Skynt
    A bekommt insgesamt ALG II und Kindergeldvon ihrer Mutter, zusammen rund 460 €, von denen sie jedoch 230 € an ihre Mutter C zurückzahlen muss (Miete für ihr Zimmer, Strom, Wasser usw.)


    Da stimmt dann aber vorne und hinten etwas nicht bei der Story. Nach Abzug des Kindergeldes hat die Person eindeutig zu viel ALG2, das nur mal am Rande.


    Einen Abzug wegen Miete kann es nicht geben, denn die Miete wird vom Amt komplett gezahlt-zieht die Mutter ihrer Tochter/Sohn etwas vom Regelsatz für Miete und Co. ab, dann ist das strafbar-an Stelle der Tochter/Sohn diesen Sachverhalt dem Amt schildern, dann kommt sie aus der Bedarfsgemeinschaft auch eher raus.


    Aber vorher erstmal die konkreten Zahlen herausfinden, da kann etwas wie gesagt nicht stimmen...Wahrscheinlich ist das Geld nicht für die Miete, sondern für Verpflegung. Dann stimmt der Abzug so einigermaßen.

  • Könnte A nicht normal arbeiten gehen? Natürlich würde Sie bei normaler Bezahlung kein ALG II mehr bekommen, aber das wäre doch kein Nachteil oder?

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