Person A kann als Schülerin doch eigentlich garkein Arbeitslosengeld II bekommen, den Arbeitslosengeld II kann wie Arbeitslosengeld auch doch nur an Personen gezahlt werden, die auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich denke nicht das Person A wirklich Arbeitslosengeld II bezieht, sondern die Mutter einen Kinderzuschlag auf ihr Arbeitslosengeld II bekommt.
Aber das die Mutter gleich 230€ von ihrer Tochter will finde ich schon etwas heftig.
Ich wies jetzt nicht um welche Stadt es geht und wie die Mieten dort sind. Ne eigene Wohnung für 230€ dürfte wohl nicht gehen, aber ein WG Zimmer sollte für 230€ schon machbar sein.
Wobei dann wohl der Kinderzuschlag der Mutter entfallen würde, und dann nur noch Kindergeld bleibt, dafür dann aber wohl Wohngeld dazukommen würde.