Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ???Warum? Es ist ein Bonus. Bsp: 8€ = 100% 0,20€ Bonus macht 8,20€ bei Anwesenheit. und 8€ bei Krankheit.


    Es ist regelmäßiger Bestandteil der Entlohnung. Dann weiter hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html


    Egal ob der AG das ganze Bonus bei Anwesenheit nennt, oder Kürzung bei Krankheit: Es besteht der Anspruch auf die komplette Entlohnung.

  • Dann eben anders, bitte zitiere doch einschlägige Urteile zum Thema Bonus. Mit dem Gesetz kommen wir ja nicht weiter. Oder meintwegen zitiere auch die Kommentare zu § 4.

  • Ich darf mal aushelfen?



    [Quelle: http://www2.jura.uni-hamburg.d…t/ansprueche_an_efzg.html]


    aggy


    PS: Habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, mehr und sorgfältiger zu suchen, weil die Hinweise deutlich genug sind. Mehr machen wir dann nur, wenn es auch bezahlt wird ... ;):D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!