Also normalerweise, bei einem Arbeitsvertrag "auf Steuerkarte" mit festen Arbeitssoll-Zeiten könntest du jetzt ein Fass aufmachen und auf der erhöhten Bezahlung bestehen.
Ich nehme mal an, das ist eher ein Werkvertrag oder eine ähnliche selbständige Tätigkeit (es werden keine Rentenbeiträge abgeführt?), da bringt es natürlich nichts, wegen der paar cents einen grossen Aufstand zu machen. Deine Verhandlungsstärke musst du in diesem Fall selbst beurteilen und abwägen, wie wichtig dir der Job ist.
So richtig einklagbar ist das aber nicht, weil du wohl im einfachsten Fall dann einfach keine Aufträge mehr bekommst.
Ach so: Formaljuristisch kannst du natürlich auf dem Vertrag und seiner Erfüllung bestehen und dein Vertragspartner könnte den wegen Irrtums anfechten. Ob du dann mehr Geld in der Kasse hast, darf bezweifelt werden.
Und nochwas: Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag "auf Steuerkarte", dann gilt arbeitsrechtlich üblich eine sehr kurze Ausschlussfrist von im Schnitt 3 Monaten (zumindest hat sich das BAG mal dahingehend geäussert). Es gelten dann nicht die normalen Verjährungsfristen.
Anders wäre das bei selbständiger Tätigkeit, wenn also der Vertrag nur eine Rahmenvereinbarung darstellt.
Hier gibt es längere Ausschlussfristen, allerdings wird dir in der Praxis auch kein Richter abnehmen, dass du 2 Jahre gearbeitet und dann erst festgestellt hast, dass an jeder Stunde die 50cents fehlen.
Wie auch immer....