Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Also normalerweise, bei einem Arbeitsvertrag "auf Steuerkarte" mit festen Arbeitssoll-Zeiten könntest du jetzt ein Fass aufmachen und auf der erhöhten Bezahlung bestehen.


    Ich nehme mal an, das ist eher ein Werkvertrag oder eine ähnliche selbständige Tätigkeit (es werden keine Rentenbeiträge abgeführt?), da bringt es natürlich nichts, wegen der paar cents einen grossen Aufstand zu machen. Deine Verhandlungsstärke musst du in diesem Fall selbst beurteilen und abwägen, wie wichtig dir der Job ist.


    So richtig einklagbar ist das aber nicht, weil du wohl im einfachsten Fall dann einfach keine Aufträge mehr bekommst.


    Ach so: Formaljuristisch kannst du natürlich auf dem Vertrag und seiner Erfüllung bestehen und dein Vertragspartner könnte den wegen Irrtums anfechten. Ob du dann mehr Geld in der Kasse hast, darf bezweifelt werden.


    Und nochwas: Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag "auf Steuerkarte", dann gilt arbeitsrechtlich üblich eine sehr kurze Ausschlussfrist von im Schnitt 3 Monaten (zumindest hat sich das BAG mal dahingehend geäussert). Es gelten dann nicht die normalen Verjährungsfristen.


    Anders wäre das bei selbständiger Tätigkeit, wenn also der Vertrag nur eine Rahmenvereinbarung darstellt.
    Hier gibt es längere Ausschlussfristen, allerdings wird dir in der Praxis auch kein Richter abnehmen, dass du 2 Jahre gearbeitet und dann erst festgestellt hast, dass an jeder Stunde die 50cents fehlen.


    Wie auch immer....

  • ist ein Minijob - habe ich vergessen im Ausgangspost zu erwähnen.
    Die Steuerkarte hatte ich im Dezember 2011 abgegeben, aber damals war es auch kein Minijob. Denn ich habe alles sofort ausgezahlt bekommen


    Außerdem erhalten wir auch keine monatlichen Abrechnung, wodurch es doch um einiges schwieriger wird, für mich den Überblick zu behalten, den erstens bin ich dann doch öfter über den 400/450, wodurch noch ein kleiner Betrag zurückgestellt wird und zweitens bekommen wir Provisionen für Vorreservierungen, deren Höhe, ohne eine Abrechnung, mir unbekannt bleibt...

  • Naja, das ist dann alles ziemlich undurchsichtig, wenn Zeiten auf Folgemonate verschoben werden und es keine richtige Abrechnung gibt.


    Für den Mini-Job gilt jedenfalls die Einredefrist von 3 Monaten (auch wenn im Arbeitsvertrag meist nur 4 Wochen drin stehen).


    Ob das allerdings bei dieser etwas undurchsichtigen Konstruktion irgendwelchen Sinn macht, kann man wohl nur bei Einsicht in die Unterlagen sagen.


    Ich kenne solche "Arbeitsverhältnisse" auch, da ist das in der Regel, gerade bei diesen Kleckerbeträgen, nicht der Mühe wert, eine Klageschrift auszuarbeiten, weil vieles nicht nachvollziehbar ist.


    Verzichte einfach auf die vielleicht 100 oder 200eur in den Monaten, die du noch da bist. Das ist ja keine Lebensstellung, da wäre mir meine Ruhe wichtiger.

  • Hallo Leute!


    Vielleicht könnt ihr mir helfen, Google hat leider keine richtigen Ergebnisse geliefert oder ich habe einfach falsch gesucht...


    Angenommen in einem Arbeitsvertrag wird auf tarifliche Regelungen bzgl. Weihnachtsgeld usw. eingegangen, und auch eine Gleichstellungsabrede ist vorhanden, in der für mich ja nun quasi auch alle tariflichen Bestimmungen gelten müssten, oder? (Eine Eingruppierung erfolgte hierbei nicht; nur der monatliche Bruttolohn wurde angegeben. Ich kann so gesehen auch nicht einsehen wie hoch der Tariflohn ist).


    Meine Frage ist nun, ob ich den jeweiligen Tarifvertrag einsehen kann, auch ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein? Kann ich das Unternehmen fragen, mir den Tarifvertrag zukommen zu lassen? Die Gewerkschaft wird den ja wohl nicht so rausrücken und auch im Internet ist dieser nicht veröffentlicht.


    Vielen Dank für die Antworten! :top:

  • Re: Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?


    Zitat

    Original geschrieben von hasenhirn



    ist eine derart permanente überwachung zulässig? wenn ja, worauf begründet sich das (rechtsgrundlage). wenn nein, wie weit darf sowas eigentlich noch gehen (abmelden zum klogang.... :flop: )


    Das ist einfach:


    Ja. Das ist zulässig!


    Es gründet auf dem Direktionsrecht, welches mit dem Anspruch auf Vergütung korreliert.


    Es kann nicht weiter gehen, als es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestattet. Klogänge zu protokollieren ist daher nicht zulässig.


    Habe ich jetzt ein Dreigängemenü gewonnen?


    aggy

  • Arbeitgeber sind nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Arbeitgeber sind nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.


    Alles klar, vielen Dank!


    Ich werde mich dann mal beim Unternehmen melden und fragen, ob sie mir den entsprechenden Vertrag auch vorab schon zuschicken können...

  • Guten abend,


    hab mal eine frage zum thema kündigung.


    folgender sachverhalt: ich arbeite in einem größeren autohaus mit verschiedenen abteilungen.
    fahrzeugverkauf/werkstatt/karosserie/lack/aufbereitung
    gesamtzahl des standtortes ~40 mitarbeiter.
    In den jeweiligen arbeitsverträgen der mitarbeiter stehen auch die verschiedenen berufszweige drin (also bei der werkstatt: mechatroniker, in der lackiererei: fahrzeuglackierer usw.)


    in meiner abteilung bin ich der einzigste mit einem unbefristeten arbeitsvertrag, ein facharbeiter mit einem befristeten arbeitsvertrag auf ein jahr und ein lehrling der dieses jahr auslernt.


    könnte mich mein chef einfach per kündigung entlassen oder währen wenn es so wäre zuerst der lehrling bzw. Der facharbeiter mit dem befristeten arbeitsvertrag dran?

  • Hallo sash,


    Zitat

    könnte mich mein chef einfach per kündigung entlassen oder währen wenn es so wäre zuerst der lehrling bzw. Der facharbeiter mit dem befristeten arbeitsvertrag dran?


    Wenn Du länger als ein halbes Jahr beschäftigt bist, und Dein Betrieb - auf VZ ungerechnet (es gibt dafür Faktoren) - mehr als 10 Beschäftigte hat (was wahrscheinlich so ist), dann gilt für Dich das Kündigungsschutzgesetz. Das heißt, Du kannst prinzipiell gg eine Kündigung klagen. Jemand, dessen Vertrag nicht verlängert wird, oder ein Lehrling der nicht übernommen wird, können das idR nicht. Deshalb ist es für den AG meist einfacher, seinen Personalabbau bei einem der beiden anderen durchzuführen.


    Wenn der Arbeitgeber aber jetzt jemanden entlassen will, dann kommen nur Du und der andere Facharbeiter in Frage, weil der Lehrling wohl aus der Probezeit raus ist, und seine Lehrzeit frühestens mit der bestandenen Prüfung endet, also selbst wenn er schon im 3. Lj. ist im Herbst. Außerdem seid Ihr sowieso nur die einzigen, die auf einer Vergleichsebene sind.


    Trotzdem könnte Dein Chef Dich natürlich entlassen, wenn er meint, dass Du eher eine Belastung als ein Gewinn für die Firma bist. Das müßte er im Zweifelsfall dann vor Gericht beweisen ...

  • Zählen denn bei einer kündigung die anzahl der Mitarbeiter vom ganzen standort oder nur aus meiner abteilung?

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