Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Nein, aber ich möchte mit diesen Leuten auch nichts mehr zu tun haben und alles, was noch geregelt werden muss (es ist noch mehr offen als nur das Gehalt), lieber schriftlich händeln.

    Hey, I just met you
    And this is crazy
    But here's my laundry
    So wash it, maybe!?

  • Wollt ich auch sagen. Ich seh das Problem grade nicht. Wenn die Gehaltszahlungen immer erst um den 30./31./01. erfolgen kommt das Geld doch höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen noch.

  • Sehe ich auch so. Ein Monatsgehalt ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, am Monatsende fällig. Vorliegend also erst morgen. Ist doch klar, dass es dann noch nicht auf dem Konto ist.

  • Danke euch. Werde dann mal bis Montag warten (evtl. ist ja deswegen die Lohnsteuerkarte noch nicht eingetroffen).

    Hey, I just met you
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  • Angenommen ein Arbeitsvertrag endet zum 19. Januar und man hat einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Steht einem dann für den Januar noch Urlaub zu? Wenn ja, wie viel? Rein rechnerisch sind es ja 2,5 Tage pro Monat, was somit knapp 1,5 Tage Urlaub für die 18 Tage im Januar ergibt.

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Angenommen ein Arbeitsvertrag endet zum 19. Januar und man hat einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Steht einem dann für den Januar noch Urlaub zu? Wenn ja, wie viel? Rein rechnerisch sind es ja 2,5 Tage pro Monat, was somit knapp 1,5 Tage Urlaub für die 18 Tage im Januar ergibt.


    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du länger als ein halbes Jahr beschäftigt warst.


    http://www.gesetze-im-internet…desrecht/burlg/gesamt.pdf


    § 5 Teilurlaub
    (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
    a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
    b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
    c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.


    Urlaub gibt es demnach nur für volle Monate und nicht anteilig, zumindest gilt das für Arbeitsverhältnisse, die nicht während des Jahres beginnen und auch enden, dann ergibt sich eine leicht andere Situation.

  • Es geht nicht um mich selber, sondern um einen Fall im Bekanntenkreis.


    Der Arbeitsvertrag existiert imho seit etwa 2 Jahren und die Befristung läuft jetzt zum 19.01.2013 aus, da der Arbeitnehmer eine andere Stelle antritt.


    Also besteht kein Anspruch auf anteiligen Urlaub?

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Es geht nicht um mich selber, sondern um einen Fall im Bekanntenkreis.


    Der Arbeitsvertrag existiert imho seit etwa 2 Jahren und die Befristung läuft jetzt zum 19.01.2013 aus, da der Arbeitnehmer eine andere Stelle antritt.


    Also besteht kein Anspruch auf anteiligen Urlaub?


    Nein, wie puntigamer schon sagte, nur für volle Monate besteht Urlaubsanspruch!

  • Hey Leute,


    ich habe da auch mal eine Frage bezügl. des Arbeitsrechts.


    Und zwar habe ich als Student einen Nebenjob, wo ich als "Hilfskraft im Bereich der Organisation von Trödelmärkten" beschäftigt bin.
    Angefangen habe ich im Dezember 2011 mit einem einjährig befristeten Arbeitsvertrag, wo ich pro Markttag 100€ und für sonstige Arbeiten 7€/h bekommen habe.
    Nun im Dezember 2012 habe ich einen unbefristeten Vertrag unterschrieben, wo meine Vergütung überraschenderweise mit 110€ und 7,50€/h angegeben war.
    Vor vier Tagen habe ich meinen Lohn für den Dezember bekommen und musste feststellen, dass mit den Werten vom alten Vertrag abgerechnet wurde, womit ich nicht einverstanden bin.


    Mit meinem Chef habe ich noch nicht geredet, jedoch mit der Mitarbeiterin, die sich um den Kram kümmert und sie meinte, dass dies ein Fehler sei und ich die 110€ nicht sehen werde und dass sie das ändern wollen.


    Soweit ich mit meinem nicht juristischen Verstand denken kann, ist unterschrieben und die 110€ sind mein Recht. Denn wenn ich in einem Shop z.B. einen Vertrag unterschreibe, kann ich ja auch nicht sagen, dass war ein Fehler, wir müssen da was ändern.


    Das Problem ist, dass wir keinen festen Arbeitstage habe und jeden Monat einen neuen Arbeitsplan bekommen, wo man natürlich auch nicht eingesetzt werden kann, weswegen ich momentan noch zögere eine Mahnung oder ähnliches loszuschicken.


    Momentan siehts so aus, als ob ich noch ein zwei Jahre dort arbeiten muss. Wie kann ich da am meisten rausholen?
    Kann ich mich nach einem Jahr bei denen melden und sagen, hey leute ich habe jetzt meine Jahresabrechnung erhalten und muss feststellen, dass ich nicht nach Vertrag bezahlt wurde oder muss ich so etwas sofort abmahnen?


    Schonmal Vielen Dank für die Antworten!

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