Arbeitsrecht - Wer kennt sich aus?

  • Da es ja hier schon die zweite Anfrage zum Thema Arbeitsrecht gibt und auch der Threadtitel allgemein gehalten ist, erdreiste ich mich mal, mich mit meiner Frage hier einzureihen.


    Person X ist AN in einem kleinen Handwerksbetrieb. Rechtsform Einzelunternehmung. Insgesamt 2 MA, dazu noch Chef und Frau von Chef fürs Büro.


    AG momentan im Urlaub, Kollege Y ebenfalls. Kollege X also "Alleinunterhalter".
    Der AG hat für zwei Wochen Arbeit da gelassen. Jedoch die Zeit dafür seeeehr großzügig kalkuliert. Arbeit für 2 Tage war innerhalb des ersten Tages komplett erledigt. Da die auszuführenden Arbeiten Installationstätigkeiten beim Kunden waren, ist es also nicht drin einfach 8h zu schreiben und gut. Fällt ja bei der Rechnungsstellung auf und der Kunde wundert sich natürlich, was da so lange dauert.
    Wer zahlt die "Nullstunden"? Geht das zu Lasten des AN oder AG?


    Dazu kommt, dass der AN (Person X) zum 1.9. gekündigt hat und noch Anspruch auf nicht genommene Urlaubstage hat. Darf der AG nun die fehlenden Stunden zum kompletten Arbeitstag mit dem Resturlaub verrechnen und diese Ansprüche somit kürzen oder gehen die Stunden, die durch Fehlplanung des AG entstanden sind (bzw. durch einen Mangel an Aufträgen) zu Lasten des AN oder des AG?
    Ich bilde mir ein, mal etwas vom "unternehmerischen Risiko" gelesen zu haben, das besagt, dass der AG für sowas aufkommen muss.


    Danke.

  • also wenn jemand alleine bei der Arbeit gelassen wird kann man davon ausgehen dass dieser Mann recht hoch qualifiziert ist - und jemand hoch qulifiziertes wird doch in der Lage sein zu merken wo noch etwas nötig ist ( Ablage, Sachen vorbereiten, Aufräumen, Berichte endlich fertig schreiben etc... ), also zuhause bleiben wie derjenige vorhat würde ich nicht tollerieren.


    Kann ja sein dass wenn derjenige am Aufräumen ist ein Kunde mit einem Notfall kommt...

  • Der AN wird dafür bezahlt, seine Arbeit anzubieten. Wenn keine da ist, ist das das Problem des AG. Du hast das richtige Stichwort ja schon genutzt. Einfach nach Hause gehen ist aber natürlich auch nicht. Wenn wirklich keine Arbeit da ist, such dir welche. Wenn du selbst nach Suchen nichts findest, nimm dir ein gutes Buch mit oder surf im Internet und genieße die Zeit. Der AG muss dich auch bezahlen, wenn du da warst, er dir aber nichts zu tun geben konnte.

  • Grade wieder so ein Tag.
    Arbeit für heute erledigt und keine Notfälle oder sonstiges auf dem AB.



    Berichte und Aufmaß werden sofort nach jeder Baustelle geschrieben, nix mehr offen. Lager ist bereits sortiert (wird immer vorm WE getan), nix zu reparieren, Auto ist sauber, vollgetankt und aufgeräumt.
    Was jetzt? :D Museumsbesuch? Brunch? Im Büro schlafen bis 16 Uhr? ;)


    Die Arbeit für die nächsten Tage kann ich noch nicht ausführen, alles feste Termine. Zudem hab ich ja sonst nächste AWO He nix mehr zu tun. Ist wirklich schade um die Zeit, die ich hier rumsitze. :(

  • Ja bei mir das selbe, so bis 14 Uhr alles erledigt, jetzt noch Telefondienst bis 17 Uhr und kein Schw... ruft mich an ;)


    Schon alle Mails und Nachrichten durchgelesen...


    Ich wollte mir ein neues Hobby zulegen, aber die Datingpages sind bei uns alle gesperrt :cool:

  • Ich wollte jetzt kein extra Thread eröffnen, ich hoffe das passt hier rein.


    Ich habe eine neue Arbeit begonnen und meine Arbeitszeit beträgt Mo.-Fr. von 7:30Uhr - 17:00Uhr darin sind 1Std. Mittagspause. Macht täglich 8,5Std. Arbeitszeit in der Woche 42,5Std.


    Jetzt haben die im Arbeitsvertrag als erstes 42,5Std. reingeschrieben gehabt. Anschließend wurde es abgeändert auf 40Std., da der Rechtsanwalt von der Firma dies so wohl gesagt hätte. Die übrigen 2,5Std. würde ich so auf die "Hand" bekommen.


    Wieso wird dies so gemacht? Hat es einen Nachteil für den Arbeitgeber wenn er 42,5Std. reinschreibt? Muss er irgendwie dann was besonderes beachten?


    Hat das ganze einen Nachteil für mich?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    (...) meine Arbeitszeit beträgt Mo.-Fr. von 7:30Uhr - 17:00Uhr darin sind 1Std. Mittagspause. Macht täglich 8,5Std. Arbeitszeit in der Woche 42,5Std. (...)


    Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten, ansonsten gelten sie nicht als getroffen. Diese hier kann natürlich nicht niedergeschrieben werden, weil sich der Arbeitgeber eines Steuervergehens schuldig machen würde und Du m.M.n. Dich der Schwarzarbeit schuldig machst.


    Ich bin selbstverständlich kein Jurist und habe von Arbeitsrecht soviel Ahnung wie von Quantenphysik :D


    Der "gesunde Menschenverstand" sagt mir aber, daß sich Deine Firma eine linke Tour erlaubt. Bevor Du monierst, ist jedoch zu klären, ob neben der einstündigen Mittagspause vielleicht noch eine halbstündige Frühstückspause bestünde?


    Allgemein üblich sind wohl 8,75 Arbeitsstunden. Also 8 h Arbeit und 45 Min. Pause gesamt. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, ein Blick hinein lohnt sich bestimmt!!

  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten, ansonsten gelten sie nicht als getroffen.


    Nein, auch mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam.

    Zitat

    Original geschrieben von skater
    Allgemein üblich sind wohl 8,75 Arbeitsstunden. Also 8 h Arbeit und 45 Min. Pause gesamt. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, ein Blick hinein lohnt sich bestimmt!!


    In der Tat: § 3 ArbZG

  • Trotzdem sind Mündliche Abreden genauso gültig wie schriftliche.
    Daß sie schwerer zu beweisen sind, steht auf einem anderen Blatt (oder eben auf keinem). Gültig sind sie aber generell erstmal trotzdem.

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