Da es ja hier schon die zweite Anfrage zum Thema Arbeitsrecht gibt und auch der Threadtitel allgemein gehalten ist, erdreiste ich mich mal, mich mit meiner Frage hier einzureihen.
Person X ist AN in einem kleinen Handwerksbetrieb. Rechtsform Einzelunternehmung. Insgesamt 2 MA, dazu noch Chef und Frau von Chef fürs Büro.
AG momentan im Urlaub, Kollege Y ebenfalls. Kollege X also "Alleinunterhalter".
Der AG hat für zwei Wochen Arbeit da gelassen. Jedoch die Zeit dafür seeeehr großzügig kalkuliert. Arbeit für 2 Tage war innerhalb des ersten Tages komplett erledigt. Da die auszuführenden Arbeiten Installationstätigkeiten beim Kunden waren, ist es also nicht drin einfach 8h zu schreiben und gut. Fällt ja bei der Rechnungsstellung auf und der Kunde wundert sich natürlich, was da so lange dauert.
Wer zahlt die "Nullstunden"? Geht das zu Lasten des AN oder AG?
Dazu kommt, dass der AN (Person X) zum 1.9. gekündigt hat und noch Anspruch auf nicht genommene Urlaubstage hat. Darf der AG nun die fehlenden Stunden zum kompletten Arbeitstag mit dem Resturlaub verrechnen und diese Ansprüche somit kürzen oder gehen die Stunden, die durch Fehlplanung des AG entstanden sind (bzw. durch einen Mangel an Aufträgen) zu Lasten des AN oder des AG?
Ich bilde mir ein, mal etwas vom "unternehmerischen Risiko" gelesen zu haben, das besagt, dass der AG für sowas aufkommen muss.
Danke.