ZitatOriginal geschrieben von malinfo
Zumindest früher -- und ich nehme an, das ist immer noch so -- bestand anspruch auf urlaub zur wahrnehmung von vorstellungsgesprächen, sobald der vertrag gekündigt war. Das dürfte demnach auch für befristete arbeitsverträge gelten, deren auslaufen bevorsteht.
Natürlich ist das noch so. Sofern ich nicht mit unsichtbaren Buchstaben schreibe, dann war dieses Argument meinerseits bereits genannt. Scheint aber nicht weiter zu interessieren.
Ebenso wenig wie § 5 I S. 2f. EntgFG.