Habe ich nun Rückgaberecht?

  • hallo
    Also es kann sein,dass das hier sehr oft besprochen worden ist,aber ich weiss wirklich nicht mehr weiter :confused:


    Also ich habe mir April das N95 zugelegt.Wegen dem Wackelslider und dem rauschendem Ton(Display) habe ich es innerhalb 2Wochen also innerhalb der Rückgaberecht zurückgeschickt und diese Fehler der Dame am telefon aufgezählt und ein neues N95 erhalten.Leider hatte auch diese die selben Fehler und auch dieses habe ich innerhalb 2 Wochen zurückgeschickt.Daraufhin habe ich ein 3tes bekommen.Aus Zeitgründen konnte ich bei dem 3ten Gerät die fehler nicht innerhalb 2Wochen feststellen und so musste ich das Gerät zur Reperatur schicken.
    Zu erst war ich beim NSC aber dort konnten sie die Fehler nicht beseitigen.Darauf habe das gerät Degen geschickt und auch Degen konnte an dem Gerät nichts machen.Nun habe ich das gerät mit den 2 Reperaturscheinen zurückgeschickt und habe noch dazu geschrieben,dass ich das Gerät nicht nocheinmal haben will.


    Was denkt ihr?Werden die das Gerät nocheinmal Reparieren?Jedesmal wenn ich dort anrufe,bekomme ich eine andere Antwort!
    Eigentlich dürfte ich mir doch ein neues Gerät aussuchen oder?


    Bitte helft
    Wie soll ich nun vorgehen?


    Habe das gerät bei GetMobile mit Vertrag bestellt `online´!

  • Hallo,


    das gleiche Problem hatte ich auch mal mit dem Sidekick von T-Mobile. 2 mal in Reparatur geschickt und das letzt hatte den gleichen Fehler. Mir wurde angeboten als ich kündigen wollte dass die mein Gerät tauschen etc. so dass ich ein anderes Telefon bekomme. Nur dumm dass es nicht in Verbindung mit der Internetflat ging da es das nur für das Sidekick gab. Ich habe probiert und probiert bestimmt 20 mal mit Hotline telefoniert und war bestimmt schon 8 mal bei TMobile im Shop. Der von Shop hatte mir zugesagt und hat mir auch eine Kopie gegeben dass er auf seine Provision verzichtet. Dann kamm ein schreiben von TMolbile das es nicht möglich wäre da es zwei verschiedene Verträge wären. Einmal Kauf von handy und einmal Vertrag. Im Internet habe ich Artikel und Entscheidungen gefunden die das Gegenteil sagen. Aber dann war mir das zu blöd da ich einen Anwalt einschalten musste um an mein Recht zu kommen. Daher habe ich es so hingenommen. Ich weiss nicht in wie Weit GetMobile da dir entgegen kommt. Auch wenn die dir entgegen kommen ist immer noch das Netz deiner Wahl dahinter die sich querstellen könnten. Aber halte mich mal auf dem laufenden, würde mich interessieren wie es bei dir endet.


    Grüsse


    Jambo

  • Rücktritt kriegt man bei jedem NB durch.
    Das Gerät MUSS aber 2 mal repariert werden und danach ein drittes mal defekt sein.
    Wenn man das Gerät innerhalb der ersten 14 Tagen austauscht zählt dies nicht als Reparaturbeleg.

  • Neikon
    Nein es ist so,wie ich auch geschrieben habe,dass ich die ersten beiden Geräte innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben habe.Die selben Fehler habe ich beim 3ten Gerät leider NICHT innerhalb von 2 Wochen besichtigen können und habe es daher 2 mal reparieren lassen (NSC und Degen),aber die selben Fehler sind noch da.Es wurde nur ein Firmwareupdate ausgeführt
    :rolleyes: .


    @Jamboo
    ja klar geht es .ich werde dir sagen wie es enden wird.Werde aber max.nächste Woche dort anrufen und richtig stress machen.^^

  • Ahso, hab überlesen das du es danach noch 2 mal reparieren lassen hast.
    Ja, dann hast du Recht auf die Wandlung, die du über Getmobile abwickeln musst.
    Und da kann sich kein NB quer stellen, da der damit garnix zutun hat!

  • Gut genau das wollte ich das hören ^^ :top:
    Aber trotzdem ist die Sache noch nicht geklärt.
    habe ich das Recht auf ein anderes Gerät?


    und wenn ja dürfte ich das Gerät,welches ich mir ausgesucht habe,wieder zurückgeben,wenn es mir doch nicht gefallen würde?
    Habe nämlich interesse an E90 habe es aber so nlcht nirgends gesehen,deshalb.

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