Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?
ZitatOriginal geschrieben von senderlisteffm
Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, findet der von Weesel zitierte Paragraph Anwendung.
ein versicherungsschutz besteht solange bis das fahrzeug zwangsstillgelegt wurde. solange das fahrzeug im strassenverkehr geführt wird kommt immer die letzte versicherungsgesellschaft für schäden auf - der rest wird im nachhinein zwischen versicherung und versicherungsnehmer geklärt. nicht umsonst kannst du dir bei einem deutschen fahrzeug immer sicher sein das versicherungsschutz besteht. warum denkst du rät dir jede versicherung ein fahrzeug immer abgemeldet zu veräussern? ebend weil im falle eines verkaufs immer deine versicherung für entstandene schäden aufkommen muss.