Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, findet der von Weesel zitierte Paragraph Anwendung.


    ein versicherungsschutz besteht solange bis das fahrzeug zwangsstillgelegt wurde. solange das fahrzeug im strassenverkehr geführt wird kommt immer die letzte versicherungsgesellschaft für schäden auf - der rest wird im nachhinein zwischen versicherung und versicherungsnehmer geklärt. nicht umsonst kannst du dir bei einem deutschen fahrzeug immer sicher sein das versicherungsschutz besteht. warum denkst du rät dir jede versicherung ein fahrzeug immer abgemeldet zu veräussern? ebend weil im falle eines verkaufs immer deine versicherung für entstandene schäden aufkommen muss.

  • aha, deswegen habe ich auch desöfteren mal kunden die im 38er oder 39er rumhängen und denen der versicherungsschutz gekündigt wurde, samt brief an den VN und die zulassungsstelle nur weilse ihre beiträge nicht bezahlt haben?
    deswegen wurde auch der schicke PflVG § 6 eingeführt, weil es in deutschland keine nicht versicherten fahrzeuge gibt!


    greetz weesel

  • Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    aha, deswegen habe ich auch desöfteren mal kunden die im 38er oder 39er rumhängen und denen der versicherungsschutz gekündigt wurde, samt brief an den VN und die zulassungsstelle nur weilse ihre beiträge nicht bezahlt haben?
    deswegen wurde auch der schicke PflVG § 6 eingeführt, weil es in deutschland keine nicht versicherten fahrzeuge gibt!


    greetz weesel


    antwort siehe oben ;)

  • dennoch:


    § 1 PflVersG:


    "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."


    kommt er den verpflichtungen nicht nach, z.b. durch nicht zahlen der prämie, und fährt trotz nachricht des versicherers das sein versicherungsschutz erloschen ist, tritt PflVG § 6 in kraft, sprich wenn er dann kontrolliert wird ist er dran...
    es geht hier nicht darum wer dann einen eventuellen schaden bezahlt, sondern was dem halter des fahrzeuges für konsequenzens seitens der staatsanwaltschaft drohen... (desweiteren kann die betroffene person im falle eines unfalles eine gut hohe regressforderung erwarten...) =)


    greetz weesel

  • ich könnte jetzt alles noch einmal schreiben aber ich lasse es. bleib bei deiner meinung und dann ist gut. ein tipp, frage mal bei deiner versicherung nach *zwinker*

  • wie lange zurück können die die Beiträge eigtl nachfordern?


    Ich werde denen mal einen höflichen Brief schreiben, ob sie mir nicht einen Teil der Nachzahlung erlassen können, immer hin sind das 900 EUR, die ich als Berufsanfänger auf einen Schlag nachzahlen soll. Die Versicherung hats ja auch mitverbockt.
    Habt ihr noch Tipps, was eine Versicherung milde stimmen könnte, mich teilweise zu verschonen?

  • äh ich arbeite bei einer;) zwar nicht als sachbearbeiter aber man bekommt ja einiges mit^^ wenn ich das nächste mal wieder einen treffe werde ich ihn fragen=)


    greetz weesel


    zu dem oberen post, nett fragen hilft erfahrungsgemäß am besten^^ nicht auf obermacker machen sondern normal mit den menschen reden... wennst da an den richtigen geräts werden die meistens recht kooperativ...

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