ZitatOriginal geschrieben von handyflash.de
Darauf haben wir keinen Einfluss.
Nochmal für eure Rechtsabteilung
Was, wenn das Paket auf dem Weg zum Käufer verschwindet?
Die Kernfrage: Wer haftet beim Verlust eines Pakets? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS hat die rechtliche Situation für die gängigsten Shopping-Fallkonstellationen zusammengefasst. Kauft der Kunde bei einem gewerblichen Verkäufer, gilt demnach: Erst wenn der Kunde die Ware tatsächlich in den Händen hält, hat der Unternehmer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Geht sie vorher verloren, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises - eine Verpflichtung zur Neulieferung (obwohl häufig so praktiziert) für den Händler gibt es indes nicht.
Diese Regelung gilt übrigens auch dann, wenn das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde und dort verschwunden sein sollte. Solmecke dazu: "Solange der Kunde das Paket nicht in seinem Besitz hat, das heißt, es tatsächlich in den Händen hält, trägt noch der Verkäufer die Gefahr des Verlustes und muss dementsprechend den Kaufpreis erstatten."
Auch wenn der Paketbote das Paket einfach im Hausflur oder vor der Wohnungstür abstellt, kann sich der Besteller darauf berufen. Nur wenn er "die tatsächliche Gewalt über die Sache" erlangt hat, hat er die Sache nach dem BGB auch wirklich in Besitz genommen.
Quelle: http://www.teltarif.de/online-…l-haftung/news/47934.html