• Handyflash meldet Insolvenz an • Erfahrungen mit Handyflash / wes-handy

  • Ich habe keine Probleme, aber anscheinend haben einige User einige Probleme, vor allem bei einem User. Ich denke mal, dass hier Handyflash gemeint ist, deshalb bitte ich- falls das euer Fall ist - Stellung zu nehmen und auch Eure Sicht zu zeigen.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5102086#post5102086


    Falls ihr nicht der Händler seid, dann hier kurz dazuschreiben, dass es nicht euer Fall ist. Danke

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ich habe keine Probleme, aber anscheinend haben einige User einige Probleme, vor allem bei einem User. Ich denke mal, dass hier Handyflash gemeint ist, deshalb bitte ich- falls das euer Fall ist - Stellung zu nehmen und auch Eure Sicht zu zeigen.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5102086#post5102086


    Falls ihr nicht der Händler seid, dann hier kurz dazuschreiben, dass es nicht euer Fall ist. Danke


    Danke Sliders für deinen Hinweis.


    Es ist sehr schwer zu erkennen ob dieser User wirklich bei uns bestellt hat. Er erwähnt leider nicht den Namens des Händlers und per PN habe ich von diesem User nichts darüber bekommen.


    Kann aber folgendes als allgemeine Antwort dazu geben: wenn das Paket an Nachbar ausgeliefert wurde, und der Nachbar das Paket nicht rausgeben will! - ist das ziemlich Ärgerlich aber weder von uns noch von UPS zu lösen.
    In dem Fall hilft nur eine Strafanzeige gegen den Nachbar.


    Übliche Vorgehensweise ist, nach Meldung des Kunden eine Paketnachforschung einzuleiten.
    UPS muss in so einem Fall belegen bei wem das Paket ausgeliefert wurde und der Fahrer muss zur Not eidesstattlich versichern wenn es zum Prozess kommt.


    Wenn der Nachweis nicht nachvollziehbar ist, erhalten wir als Händler die Sendung erstattet.
    Wenn der Nachweis aber definitiv nachvollziehbar ist, dann muss der Kunde gegen diese Person vorgehen welche die Sendung in Empfang genommen hat.

  • Hm. Da habe ich leider wirklich eine andere Auffassung - wie gesagt, meine Bestellung bei euch lief ohne Probleme und ich würde auch nochmals bestellen.


    Dennoch muss doch die Ware wirklich dem Kunden zugestellt werden. Weshalb sollte denn nun ein Kunde, der keine Ware erhalten hat, sondern angeblich der Nachbar, sich mit dem Nachbarn streiten und diesen auch noch anzeigen?!


    UPS muss doch den Nachweis der Zustellung erbringen und wenn dieser nicht dargelegt werden kann bzw. die Unterschrift nicht übereinstimmt, dann ist UPS am Zug - der Kunde ohne Lieferung hat aus meiner Sicht keinerlei Schuld an irgendetwas. Vielleicht solltet ihr, sofern ihr der Händler von juerglein seid, mal etwas kommunikativer und kulanter mit ihm werden - fände ich angemessen.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Hm. Da habe ich leider wirklich eine andere Auffassung - wie gesagt, meine Bestellung bei euch lief ohne Probleme und ich würde auch nochmals bestellen.


    Dennoch muss doch die Ware wirklich dem Kunden zugestellt werden. Weshalb sollte denn nun ein Kunde, der keine Ware erhalten hat, sondern angeblich der Nachbar, sich mit dem Nachbarn streiten und diesen auch noch anzeigen?!


    UPS muss doch den Nachweis der Zustellung erbringen und wenn dieser nicht dargelegt werden kann bzw. die Unterschrift nicht übereinstimmt, dann ist UPS am Zug - der Kunde ohne Lieferung hat aus meiner Sicht keinerlei Schuld an irgendetwas. Vielleicht solltet ihr, sofern ihr der Händler von juerglein seid, mal etwas kommunikativer und kulanter mit ihm werden - fände ich angemessen.


    Hi,


    nichts anderes habe ich geschrieben.
    Was Paketanlieferung an Nachbarn betrifft, steht es leider in allen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Paketdienstleisters ( UPS, DHL etc...). Zitat UPS:


    "Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt."


    Quelle: http://www.ups.com/media/de/terms_carriage_ger.pdf



    Darauf haben wir keinen Einfluss.


    Aber, bevor ne Diskussion in unserem Bewertungsthread angefangen wird, sollte geklärt werden ob dieser Fall überhaupt aus Handyflash Bestellung stammt.


    Wenn es dem so ist, so benötige ich die dazugehörige Bestellnr., dann kann ich den Fall im Detail einsehen und euch darüber informieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyflash.de
    Aber, bevor ne Diskussion in unserem Bewertungsthread angefangen wird, sollte geklärt werden ob dieser Fall überhaupt aus Handyflash Bestellung stammt.


    Wenn es dem so ist, so benötige ich die dazugehörige Bestellnr., dann kann ich den Fall im Detail einsehen und euch darüber informieren.

    Klick

  • Nun, HF, so sehr ich euch schätze, aber JimmytheBob hat es schon im anderen Thread geschrieben, damit mache ich es hier:


    Dieser Satz hier ist für wichtig:


    Zitat

    Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt."


    Das Vertragsverhältnis Händler : Kunde besteht aber noch. Von der Leistungspflicht seit ihr erst frei, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde, d.h. der Kunde seine Ware in der Hand hält, nicht ein Nachbar. Das Vertragsverhältnis Händer : Post kann dem Kunden egal sein, da der Händler die Erfüllungspflicht im Konsumgüterkauf dem Kunden gegenüber beim Postversand (auch) übernimmt.


    Zudem ist es in der Rechtsprechung aktuell wieder strittig, ob die entsprechenden AGB, die alle Postdienstleister nutzen, überhaupt legitim sind. Einige OLG haben die Rechtswidrigkeit bereits anerkannt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Nur daß das im Vertragsverhältnis Ihr - Euer Kunde völlig unerheblich ist. Der Kunde hat keinen Vertrag mit UPS und damit gelten auch diese Bedingungen nicht für den Kunden. Rechtlich haftet ihr solange für die Ware, bis sie in den Einflußbereich des Kunden kommt, und dafür seid ihr im übrigen auch beweispflichtig. Die Zustellung an einen Nachbarn reicht hierfür definitiv nicht aus, sofern ihr nicht auch noch beweisen könnt, daß der Nachbar das Paket auch an den Kunden ausgehändigt hat.


    Das hat der Gesetzgeber nunmal bewußt so geregelt, um Vorteile des Versandhandels gegenüber dem stationären Handel "aufzuzuwiegen"


    Inwieweit ihr dann von UPS Schadensersatz verlangen könnt, ist wieder ein ganz anderes Thema, hierfür könnten die AGB


    "Die Zustellung von Sendungen erfolgt beim Empfänger oder bei sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und direkte Nachbarn. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung über den Verbleib seiner Sendung.UPS darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt."


    sogar noch zu eurem Nachteil gereichen, weil UPS sich im Verhältnis Handyflash - UPS darauf berufen kann, ihr aber nicht gegenüber dem Kunden.

    Hier stand eine Signatur.

  • Steht schon im Posting über dir..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von handyflash.de
    wenn das Paket an Nachbar ausgeliefert wurde, und der Nachbar das Paket nicht rausgeben will! - ist das ziemlich Ärgerlich aber weder von uns noch von UPS zu lösen.


    Vielen Dank für die Aussage - da weiss der mündige Verbraucher ja wie er sich verhalten soll: Bei jemandem der das hartnäckig so sieht, kauft man eben nicht.


    Zitat


    In dem Fall hilft nur eine Strafanzeige gegen den Nachbar.


    Wenn, dann aber vom Absender gestellt - der (verhinderte) Empfänger hat damit rein gar nichts zu tun.
    Erstaunlich, dass sich ein so grosser Händler derart uneinsichtig (oder unkundig?) zeigt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Warum reden hier alle vom Paket? Ich denke, dass Wichtigste ist doch, dass 1. widerrufen wurde, auf die man anscheinend nicht reagiert hat und 2. dass die Aktivierung zwei Monate später erfolgte. Auch wenn der Fall glücklich durch Base (also ohne HF) beendet wurde, würde ich mich freuen, wenn HF eine Stellung nimmt, denn ohne jegliche Stellungnahme gehe ich davon aus, dass juerglein mit all seinen Punkten Recht hat. Und wenn das der Fall ist, dann ist das abschreckend, denn so würde ich auch einen Vertrag bei HF vermeiden, wenn man eine andere Option hat, wie beispielsweise aktuelle Aktion mit VF Datenflat, wo Gott sei Dank drei Händler dieselben Konditionen haben und man somit auf Alternativen greifen kann.


    Ich habe zwar auch positive Erfahrungen gemacht, aber die beschränken sich nur auf Bestellung und Wareneingang. Daher kann ich nicht wirklich mehr erzählen, aber finde, dass ein Händler menschlich sein sollte und Problemlösungskompetenz haben sollte.

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