Re: Re: Falschangaben beim Online-Shop, Rückgaberecht?
ZitatOriginal geschrieben von pallmall
Da du die Sache einfach schleifen lassen hast, gibts nun keine Möglichkeiten mehr.
Wenn du etwas bekommst, was nicht dem entspricht, was du bestellt hast, dann schickt man es zurück.
Behalten und dann feilschen, das geht nicht. Die gesetzlichen Fristen verstreichen zu lassen, ist bei allem Respekt dämlich. Urlaub hin oder her, das muss den Händler nun wirklich nicht jucken.
schon klar. ich habe mich über die lautstärke gewundert und habe dies dem händler mitgeteilt. ich würde einen rückruf bekommen. der kam nicht, musste ich nachhaken...
mal eben ein 60 kg paket zu verschicken ist nicht ganz so einfach... außerdem war ich ziemlich viel unterwgs, sodass mir das ganze erts recht spät aufgefallen ist...