Mietrecht: Kaution

  • hab jetzt den Link nicht durchgelesen aber im allgemeinen ist bekannt das Mietkaution Marktüblich verzinst angelegt werden muß.


    Bezüglich der Rückzahlung ist es üblich das der Betrag welcher vorraussichtlich bei der Nebenkostenabrechnung nachbezahlt werden muß einbehalten wird - der Rest wird nach Auszug zurück bezahlt.
    Vorraussichtlicher Betrag der Nebenkostennachzahlung wurde bei mir in Höhe der letzten und dann noch ein bischen aufgerundet angesetzt.

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  • Rückzahlungsfrist?


    Hi Folks,


    ich hänge mich mit meiner Frage dran.


    Letztes Jahr im September bin ich aus meiner Wohnung berufsbedingt sehr kurzfristig ausgezogen. Einen Nachmieter habe ich gestellt. Dennoch war meine Vermieterin sehr angepisst, weil ich bereits nach einem halben Jahr wieder ausgezogen bin. Sie hat permanent rumgenörgelt, z.B. weil die Heizungen nicht gestrichen waren und der Teppichboden nicht nass gereinigt wurde (was allerdings laut Mietvertrag nicht fällig war).


    4 Monate sind seit dem Auszug vergangen. Nebenkostenabrechnungen hatte ich binnen 1 Woche komplett erledigt, Mieten wurden alle pünktlich gezahlt. Trotz einer mündlichen und einer schriftlichen Bitte wurde die Kaution immer noch nicht überwiesen. Es handelt sich um 1000 Euro.


    Nun die Frage: Wie lange darf sie die Kaution einbehalten – und ab welcher Frist kann sie keine Ansprüche mehr stellen und muß die Kaution unwiderruflich zurückzahlen? Macht es Sinn noch zu warten, z.B. bis insgesamt 6 Monate verstrichen sind, oder soll ich nun ein letztes Mal (evtl. via Anwalt) mahnen?


    Bisher bin ich möglichen Konfrontation aus dem Weg gegangen, weil ich nicht wollte dass sie mir irgendwelche Renovierungen aufbrummt und die Sache zum Anwalt wandert. Aber nach 4 Monaten kann sie wohl nichts mehr machen lassen, zumal beim Auszug keinerlei Mängel schriftlich festgehalten wurden.


    Danke für eure Tipps.

    Signatur ist so 2002.

  • Nebenkostenabrechnung war zumindest bei mir das Argument. Hausverwaltung hatte ja verschiedene weitere Kosten die eben nur einmal jährlich kalkuliert werden und deshalb habe ich, wie oben schonmal angedeutet, nen Teil der Kaution ca 1 Jahr beim Vermieter lassen müssen (Auszug November, Nebenkostenabrechnung Herbst des Folgejahres!).


    Der kompletten Betrag darf aber sicherlich nicht so lange einbehalten werden zumal aufgrund der kurzen Mietdauer ja auch die Nebenkosten sicherlich im Rahmen sein dürften.

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  • Höhe der Zinsen


    Wie hoch ist denn i.d.R. der Zinssatz, z.B. bei 1000 Euro nach 12 Monaten?

    Signatur ist so 2002.

  • chico:
    Je nach Bank zwischen 0,5 und 1,5%!
    Das Problem ist aber nur, dass die Kaution als "Spareinlage mit 3monatiger Kündigungsfrist" angelegt werden muss. Fest- und Tagesgeld fällt dadurch weg!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • also ich komm an mein Tagegeld seltsamerweise täglich ran - wieso geht das nicht für Mietkautionen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
      chico:
    Je nach Bank zwischen 0,5 und 1,5%!
    Das Problem ist aber nur, dass die Kaution als "Spareinlage mit 3monatiger Kündigungsfrist" angelegt werden muss. Fest- und Tagesgeld fällt dadurch weg!


    Einspruch Euer Ehren. ;) Theoretisch kannst Du, wenn Mieter und Vermieter sich einig sind auch Schweinehälften, Optionsscheine oder sonstwas als Mietkaution nehmen. Wird nur nie gemacht ;) --> habe tatsächlich Kunden, die haben Bundesschatzbriefe als Kaution hinterlegt. Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind geht das.


    polli: weil der Sinn einer Mietkaution eben nicht der ist, dass der Mieter da einfach so täglich dran kommt ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • chico:


    Die Kaution darf behalten werden, bis alle zu erwartenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt sind. Das betrifft wie schon geschrieben primär die NK-Abrechnung und bedeutet damit, dass du im Extremfall bis Ende des auf den Auszug folgenden Jahres warten musst, die gesamte Kaution zu bekommen.


    Zitat

    also ich komm an mein Tagegeld seltsamerweise täglich ran - wieso geht das nicht für Mietkautionen?


    Im "üblichen" MK-Rahmen kommt man auch an die Kautionen täglich ran, aber natürlich nur als Vermieter. Die "dreimonatige Kündigungsfrist" gilt für höhere Summen, je nach Bank/Sparkasse unterschiedlich. Sparbücher sind halt so ziemlich der letzte Rotz als Geldanlage, aber für VM der einfachste und schnellste Weg, das Geld den gesetzlichen Anforderungen entsprechend anzulegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Einspruch Euer Ehren. ;) Theoretisch kannst Du, wenn Mieter und Vermieter sich einig sind auch Schweinehälften, Optionsscheine oder sonstwas als Mietkaution nehmen. Wird nur nie gemacht ;) --> habe tatsächlich Kunden, die haben Bundesschatzbriefe als Kaution hinterlegt. Wenn Mieter und Vermieter sich einig sind geht das.


    Einspruch angenommen.
    Richtig heißt es: "Der Vermieter muss die Mietkaution mit dem Zinssatz einer 3monatigen Kündigungsfrist anlegen."
    Anderslautende Vereinbarungen sind natürlich auch möglich. ;)


    oleR:
    "3monatigen Kündigungsfrist" heißt nicht, dass du immer 3 Monate auf dein Geld warten musst. RechKredV §21, Nr. 4 definiert diese Anlage nur. Da gibt es versch. Kriterien, die erfüllt werden müssen!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

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