hab jetzt den Link nicht durchgelesen aber im allgemeinen ist bekannt das Mietkaution Marktüblich verzinst angelegt werden muß.
Bezüglich der Rückzahlung ist es üblich das der Betrag welcher vorraussichtlich bei der Nebenkostenabrechnung nachbezahlt werden muß einbehalten wird - der Rest wird nach Auszug zurück bezahlt.
Vorraussichtlicher Betrag der Nebenkostennachzahlung wurde bei mir in Höhe der letzten und dann noch ein bischen aufgerundet angesetzt.