Mietrecht: Kaution

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500


    Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.


    Vollkommener Blödsinn, selbst wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hat nach erfolgreicher Minderung (die auch angekündigt werden muss) kann er max. den 3-5 fachen Betrag der Minderung zurückbehalten. Beträgt die Minderung bei 1000 € Miete z.B. 5 % = 50 € dann kann der Mieter max. 5*50 € (250 €) zurückbehalten.
    Insgesamt sind von den 1000 € also immer noch 700 € zu bezahlen. Nix mit 100 % einbehalten.


    Grundsätzlich ist es sicher nicht verkehrt sich vom Mieterverein beraten zu lassen, auf das "Halbwissen" anderer zu schimpfen wenn man sich dabei selbst fälschlicherweise völlig aus dem Fenster lehnt ist dabei aber eher ein wenig hilfreicher Tip.

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500
    Zumindest ist die Ansicht mit dem angeblich nur anteiligen Zurückbehaltungsrecht wohl etwas veraltet. :D


    Darum ging es ja vorhin auch. Der Mieter kann sich erlauben, was er will. Rechtmäßig oder nicht.


    Wenn aber der Vermieter im Rahmen des Gesetzes reagiert, ist er gleich der unfaire Großkapitalist, der den armen Mieter am ausgestreckten Arm verhungern läßt. :flop:

  • Das Thema scheint ja richtig zu polarisieren.


    Wenn man sich diesen Fred durchliest, dann ist doch eigentlich klar, dass hier der Vermieter der "Drecksack" ist und Dummes Schaf letztlich ausziehen musste, wenn er nicht weiter in einer gesundheitsgefähdenten, schimmligen Bude hocken wollte. Eine vollständige Zahlungseinstellung erachte ich insoweit übrigens mehr als verhältnismäßig (Gesundheitsgefahr!). Abgesehen davon ist der Artikel vom Mieterverein insoweit auch nicht mehr der aktuellste.


    Dann ist auch noch zu lesen, dass sich mit diesem Vermieter nicht reden lässt und man sich nur noch streiten wird. Also ist nichts mit einer anständigen Beendigung des Mietverhältnisses.


    Aktuell besteht unterm Strich schon eine Forderung von Dummes Schaf, nämlich Kaution minus zurückbehaltene Miete minus Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter wird also nicht auf Zahlungen klagen, sondern einfach untätig bleiben.


    Daher muss Dummes Schaf entweder die Kohle in den Schornstein schreiben oder nach Ewigkeiten (Stichwort: Nebenkostenabrechnung) auf Rückzahlung klagen.


    Wenn ich dann noch lese, dass empfohlen wird, diesem Vermieter noch Geld zu bezahlen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.


    senderlisteffm


    Der Mieter ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eben der schutzwürdigere, weil schwächere, von beiden Vertragspartnern. Dies ist nicht nur im Mietrecht so, sondern auch im Arbeitsrecht, Kaufrecht .... blablabla. Das dieser Schutz in Einzelfällen zu Mißbrauch durch die eigentlich geschützten Personen führt ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern und auf Einzelfälle beschränkt. Wer das nicht hinnehmen will, der vermietet eben nicht.


    Ansonsten empfehle ich dir, mal in eine schimmlige Wohnung einzuziehen, dort zum ortsüblichen Mietpreis zu wohnen und keine Behebung dieses Zustandes erwarten zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500
    Eine vollständige Zahlungseinstellung erachte ich insoweit übrigens mehr als verhältnismäßig (Gesundheitsgefahr!).


    Das mag Deine Meinung sein, deckt sich in der Regel aber nicht mit der "herrschenden Meinung" nach der auch geurteilt wird.
    Mich würde noch mal das AZ des vermeintlichen BGH Urteils interessieren, bisher habe ich dazu nichts finden können.


    Und genauso wie Du hier meinst, dass nur gegen den Mieter geschossen wird muss man genauso feststellen: Schimmel ist nicht gleich Schimmel, nicht alles ist per se immer gleich gesundheistgefährdend. Und wir kennen die konkreten Begebenheiten hier nicht, wenn z.B. von einer 3 Zimmerwohnung jetzt 1 Zimmer "befallen" ist, wäre eine vollständig Zahlungseinstellung eben nicht verhältnismäßig.


    Unabhängig von der "Zurückbehaltungs"thematik (die hier eh nicht zutreffend ist weil der TE nicht auf Behebung der Mängel drängt sondern gekündigt hat und auszieht) gibt es da ja auch genügend Urteile zu Schimmelbefall und Mietkürzung wo im Durchschnitt max. 20 % Kürzung für angemessen befunden werden, eben weil eine Nutzung der nicht befallenen Teile weiterhin möglich ist.


    Und nur um das noch mal klarzustellen:
    Es geht hier ja nicht darum, dass der TE als Mieter irgendwie von allen Seiten abgestraft werden soll. Er hat als Mieter schon seine Rechte, die er auch gegenüber dem VM ausüben soll, nur sowas sollte man dann schon richtig anstellen. Kommentarlos einfach keine Miete bezahlen ist eben nicht der richtige Weg und führt ggf. zu mehr Ärger als ohnehin schon. Nicht mehr und nicht weniger wollten die meisten hier damit wohl zum Ausdruck bringen.

  • ChickenHawk


    Kommentarlos habe ich die Miete nicht einbehalten. Ich hatte den Vermieter schon darauf hingewiesen, das er bei nicht Behebung des Mangels kein Geld bekommt ;) .


    Ich habe jetzt das Geld überwiesen und den Vermieter davon berichtet. Allerdings will er immer noch nichts rausrücken. Schlechter Wohnungszustand. Besonders der Schimmel gefällt ihm nicht :rolleyes: . Darum ging es ja die ganze Zeit. Irgendwie scheint das ein ganz linker Drecksack zu sein. Ich habe jetzt meinen Anwalt eingeschaltet. Der meinte nur: "Ach der Hr. ****. Der ist anwaltlich schon bekannt. " Mehr darf er mir ja nicht sagen. Aber ich gehe davon aus, das der sich gerne mit seinen ehemaligen Mietern vor Gericht trifft. Ich warte jetzt erstmal ab. Zumindest hat er jetzt seine Miete komplett und kann mir deshalb nicht an den Karren pissen.

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido

  • na da hast du ja offenbar ins schwarze mit einem nervtötenden Vermieter gegriffen.
    Ich an deiner Stelle, würde dennoch in den Mieterbund eintreten - die haben dort meist auch Wohnungsangebote ..und das wäre auch schon das nächste was ich an deiner Stelle machen würde. Ausziehen. Keine Wohnung ist so ein stress wert. Schliesslich so die Wohnung zu deinem ruckzug und zur Entspannung beitragen und nicht noch für mehr Falten sorgen.
    Nichtsdestotrotz - halte durch und zeig dich deinerseits weiterhin bemüht für einen guten Abgang. Das schönt einfach auf Dauer auch deine Nerven.

  • Rückzahlung Kaution


    Hallo,


    ich hänge mich hier mal dran. Meine Freundin ist am Wochenende aus Ihrer Wohnung ausgezogen.Geküdigt wurde fristgerecht zum 30.11.2007. Bei der Wohnungsbesichtigung wurden keine Mängel festgestellt was auch schriftlich festgehalten wurde.Als es um die Rückzahlung der Kaution ging hieß es vom Vermieter, die gibt es erst wenn er die Endabrechnung fertig ist. Auch hätte er das Geld nicht auf ein Zinskonto eingezahlt, also es gibt nur das was bei Einzug gezahlt wurde. Ich bin der Meinung das kann und darf alles so nicht sein, oder doch?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    thx pRiDeX

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